Movemi (ActivFitness -> Migros) neue Arbeitsverträge

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  • Hallo

    In der Innerschweiz werden Fitnesscenter der Migros wie die bisherigen ActivFitness oder OneTC und weitere in die Movemi der Migros Zürich integriert.
    Dadurch haben die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nun neue Arbeitsverträge bekommen, die man bis am 01.09.2022 unterschreiben mag, andernfalls gilt das Schreiben als Kündigung.


    Nebst ein paar "Kleinigkeiten" wie: Fitness Instruktorinnen mit eidg. Fachausweis verdient 300 CHF pro Monat weniger, als ein Fitnessinstruktor der gerade die Lehre knapp fertig gemacht hat, habe ich folgende Fragen:

    Der neue Arbeitsvertrag beinhaltet keine wöchentliche Sollarbeitszeit, keine Ferienangaben, keine Kündigungsfrist.
    Auf Nachfrage wird auf das Personalreglement verwiesen, dass dann per Mail noch geschickt werden soll (bisher in 4 Wochen nichts gekommen).

    Soweit ich weiss: Kündigungsfrist ist im OR in Abhängigkeit des Anzahl Dienstjahre im Betrieb.
    Sollarbeitszeit muss vom Arbeitgeber nach 1 Monat mitgeteilt werden?

    Aber grundsätzlich:

    Ist dieses Geschäftsgebaren "normal"?
    Öffnet das nicht Tür und Tor dass die Migros / Movemi später einfach sagen kann und wir haben nun eine wöchentliche Sollarbeitszeit von 50 Stunden, steht ja hier in unserem Reglement
    (Das Reglement wird ja nicht mitunterschrieben mit dem Arbeitsvertrag und ist auch nicht in einer eindeutigen Version im Arbeitsvertrag referenziert)

    Wenn es nicht darum geht, die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen "über den Tisch" zu ziehen: welchen anderen, sinnvollen Grund kann Migros / Movemi haben, das so zu praktizieren?

  • petrus2005


    kann man nur spekulieren was die strategie dahinter sein soll.

    wenn auf ein personalreglement verwiesen wird bzw. dieses vertragsbestandteil hat, dann müssen sie dieses kennen bevor sie einen vertrag unterschreiben. wenn sie es bisher nicht erhalten haben, wenden sie sich an die personalabteilung des arbeitgebers und lassen sie sich dieses zustellen.


    wie es mit den dienstjahren aussieht müssen sie ebenfalls mit dem hr klaeren. bei übernahmen sind solche dinge zu regeln. von einer migros haette ich erwartet, dass dies auch kommuniziert wird. vielleicht fragen sie da mal ganz weit oben in der migros an?


    ich bin mir gerade nicht sicher welche anlaufstelle sie kontaktieren können. eine anfrage bei der kantonalen ombudsstelle fuer probleme am arbeitsplatz könnte u.u. weiterhelfen.

  • Dass Soll-Arbeitszeit und Ferien im Personalreglement - als integrierender Bestandteil des Arbeitsvertrages - geregelt werden, ist an sich nichts Ungewöhnliches. Sinn und Zweck dieser Praxis ist, dass bei Änderungen nicht sämtliche Verträge neu geschrieben werden müssen. In der Regel stellen Anpassungen im Personalreglement Verbesserungen für den Arbeitnehmer dar und werden dann jeweils formlos vorgenommen. Änderungen zu Lasten des Arbeitnehmers wie z.B. die Erhöhung der Soll-Arbeitszeit sind hingegen vorzeitig anzukündigen, damit der Arbeitnehmenden noch innerhalb der Kündigungsfrist den Vertrag auflösen könnte. In diesem Fall stellt die Anpassung des Reglements faktisch eine Änderungskündigung an sämtliche Mitarbeitenden dar.


    Weniger üblich ist meines Wissens das Festhalten der Kündigungsfristen im Personalreglement. Wenn aber die entsprechende Regelung klar und eindeutig ist (Abstufung nach Anstellungsdauer, unterschiedliche Fristen je nach Funktionsstufe), so ist grundsätzlich ebenfalls nichts dagegen einzuwenden. Selbstverständlich werden die Mitarbeitenden den Vertrag erst beurteilen und unterschreiben können, wenn das Personalreglement schriftlich vorliegt.


    Ihre Schilderung hinterlässt zum Teil einen etwas schalen Nachgeschmack. Befremdliche Geschichten aus Firmen der Migros-Gruppe vernimmt man leider nicht zum ersten Mal. Die Migros redet sich jeweils damit heraus, dass es sich um eigenständige Unternehmen handelt. Dass dies auch auf die Reputation des Konzerns Schatten wirft, scheint man am Hauptsitz in Zürich erstaunlicherweise in Kauf zu nehmen.

  • petrus2005

    Es ist nicht nur in der Innerschweiz so, dass die Arbeitnehmer der Fitnesscenter der Migros zur Movemi welchseln und neue Arbeitsverträge erhalten. Was genau steht in diesen Schreiben darüber drin, unter welchen Umständen das sonst als Kündigung gilt? Wenn man beim gleichen Arbeitgeber (also die gleiche juristische Person zum Beispiel eine AG, eine GmbH oder eine bestimmte regionale Genossenschaft und nicht der Konzern oder Genossenschaftsbund zu dem die juristische Person des Arbeitgeber gehört) bleibt und der gleiche Arbeitgeber den Arbeitsvertrag ändern möchte, dann darf er das nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist machen. Wenn Sie zu einer neuen juristischen Person als Arbeitgeber wechseln sollen darf der alte Arbeitgeber Sie nur unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen. Haben Sie je nachgefragt, warum Sie das Personalreglement noch nicht bekommen haben? Haben Sie je im Internet auf der Webseite des neuen Arbeitgebers nach dessen Personalreglement gesucht? Wenn im Arbeitsvertrag auf ein Personalreglement oder auf einen Gesamtarbeitsvertrag verwiesen wird werden die darin enthaltenen Vorschriften zu einem Bestandteil des Arbeitsvertrags. Es ist also wichtig zu wissen, was im Personalreglement steht bevor man einen Arbeitsvertrag unterschreibt, in dem auf ein Personalreglement verwiesen wird. Wie lange ist Ihre Kündigungsfrist und an welchem Tag haben Sie den neuen Arbeitsvertrag erhalten? Wenn Ihre Kündigungsfrist nicht in Ihrem bisherigen Arbeitsvertrag und nicht in einem Gesamtarbeitsvertrag (GAV) steht, auf welchen im Arbeitsvertrag verwiesen wird, dann gilt die gesetzliche Kündigungsfrist gemäss dem Obligationenrecht (OR). Bis 1. September 2022 ist es nicht einmal ein Monat. Wenn Sie nicht mehr in der Probezeit sind und den neuen Arbeitsvertrag nicht vor langer Zeit erhalten haben, wird vom Arbeitgeber die Kündigungsfrist nicht eingehalten.