Festlegung der gesuchten Stellen% auf der RAV

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  • Guten Tag


    Ich hoffe der Beitrag ist im richtigen Forum platziert. Ansonsten danke ich der Moderation für die Verschiebung in ein anderes Subforum.


    Ich habe mich vor kurzem auf der RAV angemeldet da ich einerseits einen von meinen beiden Jobs gekündet habe und andererseits der Zweitjob (befristete Anstellung) Mitte September ausläuft. Ich meinte hier im Forum vor kurzem gelesen zu haben, dass eine (zu) tiefe Wahl der Vermittelbarkeit im Zusammenhang mit dem zuvor geleisteten Pensum sich negativ auf die Berechtigung oder die Höhe der Taggelder auswirken kann. Ich habe in den letzten 12 Monaten 10 Monate gearbeitet, davon 7 zu ca 25% und 3 ca 80%. Bin ich nun verpflichtet min. 80% vermittelbar zu sein? Oder kann ich auch zb. 40-60% vermittelbar sein ohne negative Konsequenzen zu tragen.


    Besten Dank für das teilen von Erfahrungen oder einem Fachrat.


    Freundliche Grüsse Jo1

  • jo1


    sie müssen dem rav angeben nach was fuer einem pensum sie suchen. die höhe der taggelder fallen je nach angegebenem pensum anderst aus.

    wenn sie ein 100% pensum suchen bekommen sie das volle taggeld. wenn sie ein weniger % pensum suchen, bekommen sie weniger.


    wenn sie angeben 80% zu suchen, können sie sich auf stellen mit 80% bewerben oder stellen mit weniger, die dann zusammen 80% ergeben.


    wenn sie angeben 40% zu suchen und sich auf eine 80% stelle bewerben, kriegen sie das taggeld fuer die 40%.


    wenn sie 80% angeben und dann z.b. eine 60% stelle finden, können sie auf dem rav bleiben, müssen aber fuer die restlichen 20% weiter bewerbungen einreichen. alternativ können sie sich auch abmelden, wenn es finanziell fuer sie in frage kommt.


    ich empfehle ihnen dies mit ihrem rav berater zu besprechen. ebenso wegen dem auslaufenden job.


    beachten sie, dass sich die höhe ihres taggeldes auf den durchschnittslohn ihrer beitragszeit bemisst.


    beachten sie auch dass wenn sie ihren job selber gekündigt haben, dass ihnen das rav dann einstelltage erteilen wird.

  • jo1

    Ich empfehle Ihnen sich das Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE durchzulesen, was die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Taggelder der Arbeitslosenentschädigung sind (zumindest ein teilweiser Arbeitsausfall), was als Nebenverdienst gilt und wie die Höhe des Taggelds berechnet wird und wie es sich auf die Höhe des Taggelds auswirkt, wenn Sie auf den monatlichen Formularen angeben, dass Sie eine Stelle mit einem kleineren Stellenpensum als bisher suchen. Taggelder auf der Basis eines höheren Pensums beziehen, aber angeben nur ein tieferes Pensum suchen zu wollen (also quasi eine freiwillige Teilarbeitslosigkeit) funktioniert nicht. Wenn ein Arbeitnehmer seine Stelle kündigt ohne nachweisen zu können, dass ihm das Verbleiben dort nicht zumutbar war, wird in der Regel mit einer Einstellung in der Anspruchsberechtigung von über zwei Monaten wegen selbstverschuldeter Arbeitslosigkeit bestraft, da dies als schweres Verschulden gilt.


    Kreisschreiben AVIG-Praxis ALE (Arbeitslosenentschädigung):

    https://www.arbeit.swiss/dam/secoalv/de/dokumente/publikationen/kreisschreiben/kreisschreiben2/AVIG-Praxis_ALE.pdf.download.pdf/AVIG-Praxis_ALE.pdf