Guten Tag
Ich hoffe der Beitrag ist im richtigen Forum platziert. Ansonsten danke ich der Moderation für die Verschiebung in ein anderes Subforum.
Ich habe mich vor kurzem auf der RAV angemeldet da ich einerseits einen von meinen beiden Jobs gekündet habe und andererseits der Zweitjob (befristete Anstellung) Mitte September ausläuft. Ich meinte hier im Forum vor kurzem gelesen zu haben, dass eine (zu) tiefe Wahl der Vermittelbarkeit im Zusammenhang mit dem zuvor geleisteten Pensum sich negativ auf die Berechtigung oder die Höhe der Taggelder auswirken kann. Ich habe in den letzten 12 Monaten 10 Monate gearbeitet, davon 7 zu ca 25% und 3 ca 80%. Bin ich nun verpflichtet min. 80% vermittelbar zu sein? Oder kann ich auch zb. 40-60% vermittelbar sein ohne negative Konsequenzen zu tragen.
Besten Dank für das teilen von Erfahrungen oder einem Fachrat.
Freundliche Grüsse Jo1