Muss ich als Künstler (ich male Bilder) mich als Selbständig anmelden?

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  • Erst ab einem Jahresumsatz von mehr als 100'000 Franken wären Sie mehrwertsteuerpflichtig und müssten sich bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung entsprechend anmelden. Im Übrigen ist der Gewinn aus dem Verkauf der Werke - unabhängig von der Mehrwertsteuer - als Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit zu deklarieren. Dies erfolgt direkt in der Steuererklärung, hierfür bedarf es keiner speziellen Anmeldung.

  • lars.rippstein

    Die Frage, ob Sie sich bei der kantonalen Sozialversicherungsanstalt (SVA) bzw. der Ausgleichskasse des Kantons als selbständig Erwerbstätiger anmelden müssen und dann Sozialversicherungsbeiträge als selbständig Erwerbstätiger einzahlen müssen, lässt sich ohne weitere Angaben nicht beantworten. Sie geben nichts über Ihr Arbeitspensum und über Ihren Gewinn aus dieser Tätigkeit an. Es ist nicht klar, ob die Sozialversicherung Sie auf Grund des Pensums oder dauerhaft fehlender Gewinne als Nichterwerbstätiger oder als selbständig Erwerbstätiger einstuft und ob bei einer Einstufung als Nichterwerbstätiger die Beiträge bereits als durch eine Ehepartnerin bezahlt gelten, weil diese oder deren Arbeitgeber zusammen AHV-Beiträge in Höhe von mindestens dem Doppelten des AHV-Mindestbeitrags. (mindestens 1'006 Franken) im Jahr eingezahlt haben. Sie können Ihre SVA anrufen und Ihre Fragen dort stellen.