Unterhaltsklage

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  • Hallo.


    Ich bin seit 2014 geschieden von meiner Exfrau.

    Wir haben zwei gemeinsame Kinder. (16/20 Jahre alt)

    Meine Ex hat nie mehr als 35% gearbeitet, was sie heute immer noch nicht mehr macht.

    Nun verklagt mich meine Exfrau um eine Neuberechung des Unterhalts. Sie verdient monatlich ca. 2000.- und bekommt für das jüngere Kind 580.- plus 220.- Kinderzulagen. Plus 600.- für sich selbst als nachehelichen Unterhalt, welcher nun noch 3 Monate geschuldet ist.(bis zum erreichen vom 16. Lebensjahr des jüngeren Kindes)

    Für das ältere Kind, welches die erstausbildung im Sommer 2021 abgeschlossen hat, bekommt sie nichts mehr.



    Laut Bundesgerichtsentscheid ist einer Mutter eine 50% Stelle zumutbar wenn die Kinder im Kindergarten sind, 80% ab Oberstufe und 100% bei erreichen des 16. Lebensjahres.

    Meine Exfrau arbeitet 30-40% obwohl die Kinder beide über 16 Jahre alt sind und beide berufstätig sind!


    Ich zahle seit über 10 Jahren Unterhalt an meine Exfrau, habe meinen Kindern jedes Jahr Sommerferien ermöglicht, (sie natürlich nicht, weil sie mit dem Arbeitspensum zu keinem Geld kam), ermöglichte Ihnen ihre Hobbies und unterstützte sie immer in allen Belangen! Ich war immer für sie da. Wollte ich 3 Wochen in die Ferien mit den Kindern, gab es Drama von meiner Ex, sie wolle das nicht… dabei ging es nur um die Eifersucht.. da ich seit 9 Jahren wieder glücklich vergeben bin und meine jetzige Frau auch finanziell etwas beisteuert, können wir uns und auch den Kindern etwas mehr leisten. Dass meine Exfrau, wenn sie mehr arbeiten würde als die 35%, auch mehr Geld zur Verfügung stehen würde, checkt sie nicht! Sondern will immer nur mehr!


    Nun habe ich meine Kinder seit 8 Monaten nicht gesehen, weil sie einfach keine Lust haben und im Teenie Alter sind, was ich auch verstehe, ich habe dazu auch nichts unternommen, da meine Exfrau sich auch nicht sonderlich bemüht hat, dass die Kinder mich sehen wollen. Wäre das Verhältnis zu Ihnen besser oder würde ich sie regelmäßig sehen, wäre es auch für mich nachvollziehbar, sie persönlich monatlich mit einem Beitrag zu unterstützen.



    Es kann doch nicht sein, dass mich meine Exfrau für noch mehr Unterhalt verklagt, wenn sie selbst nicht für ihre Kosten aufkommt und nur 30-40% arbeitet? Ich krüpple mich seit 35 Jahre auf dem Bau ab und meine ex chillt zu Hause ihr Leben!

    Meine Exfrau hat mich im Jahr 2008 mit meinem besten Freund 2 Jahre lang betrogen, ich war zu gutmütig und gab ihr noch eine Chance um es der Kinder wegen nochmals zu probieren - natürlich ging sie nochmals fremd!


    Meine Exfrau war 5 Jahre mit einem Mann zusammen, der praktisch bei ihnen lebte, er war der Vaterersatz für die Kinder und ich wurde nicht mehr wirklich beachtet, er zahlte wahrscheinlich auch Miete und fürs Essen, ich habe auch nichts unternommen, auch wenn ich wahrscheinlich hätte können.


    Wie stehen da meine Chancen? Wie soll ich vorgehen? Brauche ich einen Anwalt oder kann ich die Klage ablehnen?

    Ich habe ja eine gültige Scheidungskonvention in der klar ersichtlich ist, dass der nacheheliche Unterhalt bis zum 16. Geburtstag geschuldet ist und die Unterhaltspflicht gegenüber meinem 16 Jährigen Kind noch bis zum ende einer Erstausbildung!

    Kann sie dieses rechtliche Urteil einfach anfechten?


    Danke für eure Antworten!

  • Ihre Ex-Ehefrau will das seinerzeitige Urteil nicht anfechten (wäre ja auch ziemlich spät dafür), sondern durch eine Neuberechnung des Unterhalts abändern lassen. Dies ist prinzipiell ihr gutes Recht, und Sie selbst könnten dies grundsätzlich ebenfalls jederzeit tun. So wie Sie allerdings die Lage schildern und mit Blick auf die erwähnte Bundesgerichtspraxis, würde ich der meiner Meinung nach chancenlosen Klage relativ gelassen entgegensehen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist allerdings unbedingt zu empfehlen. Ich nehme an, dass die Klägerin bei Nichterfolg die Kosten für beide Anwälte tragen muss.

  • Ihre Ex-Ehefrau will das seinerzeitige Urteil nicht anfechten (wäre ja auch ziemlich spät dafür), sondern durch eine Neuberechnung des Unterhalts abändern lassen. Dies ist prinzipiell ihr gutes Recht, und Sie selbst könnten dies grundsätzlich ebenfalls jederzeit tun. So wie Sie allerdings die Lage schildern und mit Blick auf die erwähnte Bundesgerichtspraxis, würde ich der meiner Meinung nach chancenlosen Klage relativ gelassen entgegensehen. Die Unterstützung durch einen Anwalt ist allerdings unbedingt zu empfehlen. Ich nehme an, dass die Klägerin bei Nichterfolg die Kosten für beide Anwälte tragen muss.

    Hallo Sirio

    Besten Dank für deine Antwort.

    Es ist einfach beängstigend, wenn du vom Gericht zu einer Einigungsverhandlung eingeladen wirst.

    Ich hoffe und denke auch, dass meine Chancen relativ gut stehen, aber trotzdem habe ich Angst zu verlieren?!

    Ich möchte keinen weiteren Franken für einen Anwalt ausgeben, da ich nichts mehr mit meiner Exfrau zu tun haben möchte, aber mir bleibt wohl nichts anderes übrig.

    LG

  • niva

    Das wäre wohl eine Frage für Sie. Unterhaltsrecht ist nicht mein Spezialgebiet. Wird im Zivilrecht eine Änderung der Rechtsprechung auch bei einem Urteil angewandt, das wegen einer nachträglichen Änderung des Sachverhalts erfolgt? Spielt es überhaupt eine Rolle, ob das alte Urteil noch vor der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichts ergangen ist? Könnte der Ex-Ehemann von der Ex- Ehefrau verlangen, dass das Gericht sie auffordert die Kosten für die Parteien Schädigung für seinen Rechtsanwalt durch einen Vorschuss sicherzustellen, damit das Gericht überhaupt auf die Klage eintritt. Falls der Ex-Ehefrau die unentgeltliche Rechtspflege bzw. ein und unentgeltlicher

    Rechtsbeistand genehmigt wird oder trotz prozessualer Bedürftigkeit der Ex-Ehefrau abgelehnt wird? Besteht sonst die Gefahr, dass der Ex-Ehemann vielleicht auch bei Obsiegen auf den Kosten für das Honorar seines Anwalts sitzen bleibt falls er nicht auch Anspruch auf einen unentgeltlichen Rechtsbeistand hat?

  • tupperware

    Es wäre hilfreich, wenn man wüsste, was in der Klage steht und was im bestehenden Urteil steht, in dem die Höhe des Unterhalts berechnet wurde und aus welchen Gründen in der Klage begehrt wird welche Berechnungspositionen in der Berechnung zu ändern (z.B. Einnahmen der Frau, Einnahmen des Mannes, Ausgaben der Kinder, etc.).

  • tupperware

    Es wäre hilfreich, wenn man wüsste, was in der Klage steht und was im bestehenden Urteil steht, in dem die Höhe des Unterhalts berechnet wurde und aus welchen Gründen in der Klage begehrt wird welche Berechnungspositionen in der Berechnung zu ändern (z.B. Einnahmen der Frau, Einnahmen des Mannes, Ausgaben der Kinder, etc.).

    es handelt sich bei der Klage um die Erhöhung des Unterhalts für das jüngere 16 Jährige Kind, welches in der Lehre ist.

    Von Fr. 800.- (inkl. 220.- KZ) auf 1500.-

    Exfrau arbeitet 30-40% Nettoeinkommen ca. 2000.- da bekommt sie noch meine 600.- nachehelichen Unterhalt.

    Ich selbst verdiene netto ca. 5500.-

    Wäre doch eine logische Rechnung wenn sie selbst mehr arbeiten geht, statt mich um noch mehr Unterhalt zu bitten?

  • Es ist schwierig, ihre Frage einfach so zu beantworten. Das, was Sie über ihr jetziges Einkommen schreiben, lässt mich annehmen, dass bei der Scheidung eine Mangelsituation bestand. Dass also Ihre beiden Einkommen nicht reichten, um das Existenzminimum aller zu decken. Jetzt fallen die Unterhaltszahlungen des ersten Kindes weg und deswegen hat sich die finanzielle Ausgangslage verändert.

    Es stimmt, dass von beiden Elternteilen erwartet wird, dass sie zu 100% arbeiten, sobald das letzte Kind 16 Jahre alt ist und beide Elternteile für den Unterhalt der Kinder - verhältnismässig zum Einkommen -aufkommen müssen. Das aber nur, wenn es für beide möglich ist, es zu tun. Wenn bei der Mutter ihrer Kinder zum Beispiel gesundheitliche Probleme bestehen, die die Arbeitsfähigkeit einschränken, der Vater aber die Mittel hat, für die Kosten aufzukommen, dann muss er es tun. Wenn die Mutter arbeiten könnte, es aber nicht tut, dann wird ihr ein hypothetisches Einkommen angerechnet.

    Die Mutter ihres Kindes verlangt keine höheren Unterhaltszahlungen für sich selbst, sondern für ihr gemeinsames Kind. Es kann gut sein, dass das Gericht auf ihr Begehren eingehen wird, weil mit der momentanen Unterhaltszahlung die Kosten des Kindes nicht gedeckt werden.

    In diesem Sinne und um Ihre Frage zu beantworten: Ja, nehmen sie sich einen Anwalt. Falls die Kosten für das Verfahren zu hoch sind, wird dieser für Sie unentgeltliche Rechtspflege verlangen.

  • Es ist schwierig, ihre Frage einfach so zu beantworten. Das, was Sie über ihr jetziges Einkommen schreiben, lässt mich annehmen, dass bei der Scheidung eine Mangelsituation bestand. Dass also Ihre beiden Einkommen nicht reichten, um das Existenzminimum aller zu decken. Jetzt fallen die Unterhaltszahlungen des ersten Kindes weg und deswegen hat sich die finanzielle Ausgangslage verändert.

    Es stimmt, dass von beiden Elternteilen erwartet wird, dass sie zu 100% arbeiten, sobald das letzte Kind 16 Jahre alt ist und beide Elternteile für den Unterhalt der Kinder - verhältnismässig zum Einkommen -aufkommen müssen. Das aber nur, wenn es für beide möglich ist, es zu tun. Wenn bei der Mutter ihrer Kinder zum Beispiel gesundheitliche Probleme bestehen, die die Arbeitsfähigkeit einschränken, der Vater aber die Mittel hat, für die Kosten aufzukommen, dann muss er es tun. Wenn die Mutter arbeiten könnte, es aber nicht tut, dann wird ihr ein hypothetisches Einkommen angerechnet.

    Die Mutter ihres Kindes verlangt keine höheren Unterhaltszahlungen für sich selbst, sondern für ihr gemeinsames Kind. Es kann gut sein, dass das Gericht auf ihr Begehren eingehen wird, weil mit der momentanen Unterhaltszahlung die Kosten des Kindes nicht gedeckt werden.

    In diesem Sinne und um Ihre Frage zu beantworten: Ja, nehmen sie sich einen Anwalt. Falls die Kosten für das Verfahren zu hoch sind, wird dieser für Sie unentgeltliche Rechtspflege verlangen.

    Wir konnten alle unser Existenzminimum decken, da meine Exfrau sowie ich in sehr günstigen Wohnungen leben.

    Pro Kind bekam sie 580.- plus 220.- Kinderzulagen, plus 1000.- nachehelichen Unterhalt, also 2600.- Unterhalt plus ihr eigener Verdienst von ca. 2000.- . Das ergibt einen monatlichen Unterhalt/Verdienst von 4600.-


    Meine Exfrau kann ganz sicher 100% arbeiten gehen, sie ist kerngesund und im Berufsleben integriert und bei der momentanen Situation auf dem Arbeitsmarkt mit mangelndem Personal wäre dies sicherlich das kleinste Problem.


    ich verstehe nicht, warum der Unterhalt für mein Kind erhöht werden sollte. Wenn meine Exfrau 100% arbeiten würde und ich nehme an, sie würde ca. 5000.- oder mehr netto verdienen in ihrem Beruf, dann könnte/müsste sie doch auch 580.- beisteuern plus 220.- Kinderzulagen gibt 1380.- pro Monat für ein Kind! Das brauche ja nicht mal ich als Erwachsener zum Leben, zudem mein Kind selbst auch noch Lehrlingslohn verdient. (700.-)

    Ich verdiene ja auch nicht einfach mehr, dass ich mehr zahlen kann.


    Auch verstehe ich nicht, dass ich nun das Geld, was ich für mein älteres Kind nun endlich mal für mein Sparkonto brauchen konnte, nun wieder für das jüngere Kind brauchen soll..?


    Verstehen Sie mich nicht falsch, ich zahle den Unterhalt für meine Kinder, es geht hier aber nur darum, dass meine Exfrau zu faul ist, sich um eine Arbeit zu bemühen und das Geld mit den Kindern rausholen will!

  • Das sind Argumente, die Ihr Anwalt entsprechend formulieren und bei Gericht einreichen wird.

    Mich müssen Sie nicht überzeugen. Ich bin nicht diejenige, die über das Begehren der Mutter entscheidet. Ich rate Ihnen einfach zur Vorsicht. Das Ermessen der Richter ist gross und es kann gut sein, dass er dem Ansinnen der Mutter entspricht.

  • Das sind Argumente, die Ihr Anwalt entsprechend formulieren und bei Gericht einreichen wird.

    Mich müssen Sie nicht überzeugen. Ich bin nicht diejenige, die über das Begehren der Mutter entscheidet. Ich rate Ihnen einfach zur Vorsicht. Das Ermessen der Richter ist gross und es kann gut sein, dass er dem Ansinnen der Mutter entspricht.

    Hei Niva

    War auch nicht böse gemeind :)

    Ich bin nur nach solanger Zeit frustriert und deprimiert dass ich keine Kraft und keine Lust mehr habe, mit meiner Exfrau zu diskutieren!

    Es genügt doch schon, dass mich meine Exfrau betrogen hat und ich schon so lange zahlen muss!

    Irgendwann ist doch auch mal Schluss und sie soll selbst für ihren Lebensalltag aufkommen.


    Sollte der Richter gegen mich entscheiden, stelle ich jegliches Rechtssystem der Schweiz in Frage…

    Für mich und mein Umfeld ist ganz klar, meine Exfrau muss 100% arbeiten gehen mit 16/20 Jährigen Kindern und auch etwas zum Unterhalt beisteuern!