In einer Trennungsvereinbarung wird die Gütertrennung per xx.xx.xxxx vom Gericht angeordnet.
Was sind die Folgen für eine gemeinsame Immobilie? Bleibt diese im je hälftigen Miteigentum bis die Scheidung erfolgt ist und allenfalls eine Person die Immobilie übernimmt?
Oder kann das bereits vor der Scheidung geklärt werden, im Hinblick, wenn sie z.b. ein Partner "querstellt"?