Guten Tag,
Im Artikel B378 Arbeitsmarktliche Massnahmen bei unbezahltem Urlaub der AVIG Praxis Anleitung steht folgendes:
Hat die versicherte Person nachweislich bereits vor Kenntnisnahme des Beginns der arbeitsmarktlichen Massnahme ein Ferienarrangement gebucht, ist von einer Zuweisung abzusehen.
Kann mir jemand den Artikel kurz erklären ich verstehe ihn nicht.
Vielen Dank und Grüsse S.