Bundesrichter Yves Donzallaz wurde seinerzeit von der SVP vorgeschlagen, weil er versprach, sich an das schweizerische Recht zu halten. Und dann erklärte Herr Donzallaz als Bundesrichter plötzlich, für ihn stehe das internationale Recht – namentlich das EU-Recht – grundsätzlich über unserer Verfassung und über den schweizerischen Bundesgesetzen.
Er machte sich so zum Gesetzgeber. Damit verstösst er gröblich gegen die Gewaltenteilung, denn die Bundesrichter sind die Rechtssprecher, die Diener des Rechts, aber nicht die Gesetzgeber. Die Gesetzgebung obliegt in der Schweiz dem Schweizer Volk und den Ständen sowie dem schweizerischen Parlament.
Donzallaz stellte seine persönliche Meinung über das gesetzliche Recht. Richterliche Unabhängigkeit in Ehren, aber diese ist dafür da, dass die Richter das tun können, was sie müssen und nicht, um das zu tun, was sie wollen.
Für die Wahl eines solchen Bundesrichters und als Präsident des Bundesgerichts trägt jetzt die SVP nicht mehr die Verantwortung.