Guten Tag
Ich habe meinen letzten Job selbst gekündigt. Die Arbeitslosenkasse hat mich dafür mit 37 Einstelltage sanktioniert.
Ich habe Einsprache gegen den Entscheid der Arbeitslosenkasse intern erhoben und die Kasse hat die Einstelltage auf 31 reduziert. Die Kasse hat mir gesagt, dass sie die Sanktionen nicht weiter reduzieren können. Das heißt: 31 Einstelltage ist das Minimum, dass man kriegt, wenn man den Job selbst kündigt.
Ich habe nicht viele Beweise, dass das Arbeiten beim letzten Arbeitgeber unzumutbar war, ein paar Fotos von Emails, die beweisen, dass die Firma nicht organisiert war, etc. Mehr Beweise habe ich leider nicht.
Hier kommen meine Anfragen:
1 - Lohnt es sich, den zweiten Entscheid der Kasse vor dem Sozialversicherungsgericht anzufechten? oder hat die Kasse die Wahrheit gesagt: 31 Einstelltage ist die mindest- Anzahl von Einstelltage, die man kriegt, wenn er/sie das Arbeitsverhältnis selbst-kündigt, ohne einen neuen Job zu haben?
2 - Ist es so, dass das Sozialversicherungsgericht die Einstelltage erhöhen kann (und nicht nur reduzieren)?
Vielen Dank im Voraus.
MFG