Guten Tag
Meine Frage geht um die Berechnung des Versicherten-Verdienst (VV), wenn man beim letzten Job (vor der Arbeitslosigkeit) auch Verkaufsprovisionen verdient hat.
Ich werde die letzte 12 Löhne, die ich von meinem letzten Arbeitgeber erhalten habe, so bezeichnen: L1 (Lohn 1 - Jan 2021), L2, .. bist L12 (Lohn 12, mein letzter Lohn vor der Arbeitslosigkeit - Dez 2021).
Die Kasse hat schon einen Fehler mit der Berechnung des VV gemacht. Ich hatte Recht und die Kasse hat den VV korrigiert + die Differenz auf dem Bankkonto gutgeschrieben.
Es gibt noch was, dass mir nicht klar ist: L1 enthält : A) Grundlohn B) Verkaufsprovisionen (Q4 Jahr 2020 - Deals die im letzten Quartal 2020 abgeschlossen wurden. Verkaufsprovisionen wurden im Jan 2021 ausbezahlt).
Die Kasse hat die Verkaufsprovisionen von L1 in der Berechnung des VV nicht einbezogen. Grund dafür ist, dass es in der Berechnung des VVs ein ökonomisches Prinzip gilt (und nicht ein finanzielles Prinzip). Dass heisst, solche Provisionen wurden in Jan 21 ausbezahlt, aber auf eine ökonomische Ebene, gehören solche Provisionen zum letzten Quartal 2020.
Hat hier die Kasse recht? oder ist das noch ein Versuch der Kasse, meinen VV zu reduzierten?