Es dürfen sowieso nicht mehr als 60% der Gesamtkosten für Heizung und Warmwasser nach Verbrauchmessung umgeleg6 werden.
Die Änderung bedarf bei StWEG auch einer teuren Reglementsänderung und einer qualifizierten Mehrheit von allen Eigentümern.
Dass dies Allgemeingültig ist, bezweifle ich gerade mal etwas.
Aber ich bin zuwenig informiert, als dass ich hier etwas behaupten möchte.