Nach vorheriger Krankheit nur Anstellung im Stundenlohn - muss man das akzeptieren?

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  • Hallo zusammen


    Seit einigen Monaten beziehe ich RAV Taggeld, vorher war ich längere Zeit krank, zum Glück hat man gefunden was es war und nach einer OP bin ich wieder voll ok.


    Nun hat eine Firma Interesse, meine Arbeit in Anspruch zu nehmen, es ist Arbeit für ca. ein Jahr, wurde geschätzt. Es wurde bei unseren Gesprächen stets von einer Festanstellung gesprochen.


    Da meine Familie und ich in der Schweiz keine Zukunft für uns mehr sehen (zu niedriger Lohn der seit 2008 nicht mehr gestiegen ist, sehr schlechte Bedingungen für meine Frau, sie wird sich hier niemals eine Altersvorsorge aufbauen können, Weiterbildung/Berufsausbildung ausserhalb des Lehr-Systems quasi ummöglich und für uns viel zu teuer, ich selber werde von meinen Altersbezügen nach 20 Jahren CH davon hier nicht leben können) haben wir festgelegt, dass wir Mitte nächsten Jahres die Schweiz definitiv verlassen werden. Sollte ich einen guten Job im neuen Wohnland finden und es unabdingbar sein, dort rasch anzufangen, würde ich gern auch entsprechend früher gehen können. Auch wollte ich aus persönlichen Gründen gern nur 80% arbeiten.


    Das alles war kein Problem, es war im Gespräch einen befristeten Vertrag oder einen mit ein-monatiger Kündigungsfrist zu machen, soweit ok.


    Bei unserem letzten Treffen kam die Frage auf, warum ich meinen vorherigen Job gekündigt habe und ich gab wahrheitsgemäss an, dass ich erkrankte und man dort damit nicht umgehen konnte.


    Schlagartig änderte sich das Klima und es war fortan nur noch von "temporär Anstellung" die Rede. Im Nachtelefon wurde mir dann eröffnet, man wolle mich lediglich im Stundenlohn anstellen.


    Es stellt sich mir jetzt die Frage, ob ich das so akzeptieren soll.


    Zum einen geht es darum, dass grundsätzlich Menschen, die mal krank waren, nicht dermassen diskriminiert und benachteiligt werden dürften.

    Zumindest nach meinem Rechtsempfinden, aber das hat in der Schweiz nicht viel zu sagen.

    Also dazu wüsste ich gern, ob dieses Vorgehen legal und angemessen ist.


    Zum anderen geht es mir auch um die finanziellen Aspekte. Es heisst in den Regeln, die ich dazu im Internet gefunden habe, im Krankheitsfall wäre man auf 80% des Durchschnittsverdienst des letzten 6 bzw. 12 Monate versichert. Was aber, wenn ich - was niemand hofft, aber doch passieren kann - nach z.B. 2, 3 Monaten krank würde oder einen Unfall hätte.

    Wie würde sich denn dann der Verdienst errechnen? Würde dann zum Teil das RAV Taggeld zur Berechnung berücksichtigt? Damit läge ich ja deutlich schlechter.


    Wie verhält es sich eigentlich, wenn man im Stundenlohn nur mal 1, 2 Tage nicht zur Arbeit kommen kann? Dann gibt es auch keinen Lohn?


    Im Grunde frage ich mich, warum ich das so mit mir überhaupt machen lassen soll. Und, ob das RAV mir Einstelltage aufbrummen kann, wenn ich mich dem nicht beuge.

    Ich tendiere dazu, dem eventuellen neuen Arbeitgeber anzubieten, zu 100% einen unbefristeten Vertrag mit einmonatiger Kündigungsfrist einzugehen.

    Und wenn ihm das nicht passt war's das eben.


    Was haltet ihr davon?

  • Zugvogel


    es ist nicht illegal wenn ihnen der arbeitgeber nur einen stundenlohnvertrag anbieten möchte. die zurückhaltung von arbeitgebern wenn jemand eine krankheit hat oder durchgemacht hat ist diskriminierend, wenn auch etwas verständlich.


    wenn sie die stelle nicht annehmen wollen, sprechen sie sich vorher mit ihrem rav berater ab.


    die fragen mit der lohnfortzahlung im krankheits- oder unfall sowie der versicherte verdienst kann ihnen Sozialversicher bestimmt genauer beantworten als ich es könnte.

  • Hallo

    Dasselbe habe ich auch einmal erlebt.

    Ich war an zwei Gesprächen und habe einen Schnuppernachmittag gemacht. Der Chef sagte, er schickt mir noch in derselben Woche den Vertrag zu zum unterzeichnen und retournieren. Ich wartete, es kam nichts. Dann rief ich da mal an, dann war eine Frau plötzlich zuständig, die ich vorher nicht kennengelernt habe. Diese ist befreundet gewesen mit einer ehemaligen Chefin von mir, die mich völlig über‘s Ohr gehauen hat. Ich habe gekündigt und als Strafe für die Kündigung hat sie über mich Lügen erzählt bei dieser Freundin. Ich erhielt dann statt des Vertrags einen Brief, dass ich deren Anforderungen nicht genügen würde.

    Ich war echt sauer und enttäuscht. Ich war sogar überqualifiziert. Menschen halten nicht immer ihr Wort.

    Ein Arbeitsvertrag muss gesetzlich in der Schweiz nicht schriftlich erfolgen. Grundsätzlich reicht der Handschlag sozusagen immer noch. Es gibt nur wenige Ausnahmen wie z.B. bei einer Lehrstelle. Da muss er zwingend schriftlich sein. Aber zu empfehlen ist immer, einen machen zu lassen. Ansonsten wird es vor Gericht schwierig, zu beweisen, was, wer gesagt hat.


    Wenn er Ihnen etwas verspricht, aber dann nicht einhält, sagen Sie dem RAV-Berater dass der Vertrag mündlich bereits abgeschlossen wurde und dann später mutiert. Aber ich würde auch den potentiellen Chef nochmals anrufen und von mir versuchen zu überzeugen, dich fest anzustellen. Sag ihm, du bist vollständig genesen und würdest dich freuen, für ihn fest tätig zu werden. Zeig Initiative, es gibt Chefs die schätzen Beharrlichkeit.