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  • Es wird sorgsam darauf geachtet, dass es keine verlässlichen Zahlen allfälliger Miss-Stände gibt.


    Deshalb habe ich @Sozialversicherer gefragt, welchen Eindruck es von der Realität bei der IV-Behörde hat.


    Ich brauche auch nicht Details im Einzelfall wissen, um eine allgemeine Warnung zur Vorsicht aussprechen zu dürfen.


    Der gewarnte kann selbst beurteilen, ob die Gefahr besteht, dass er gezwungen wird Sozialhilfe zu beziehen.


    Der Willkür von Sachberbeitern bei der RAV, IV, Sozialamt, EL, Migrationsamt ist Tür und Tor geöffnet,

    weil es so gut wie keine Kontrollen oder Sanktionen gegen willkürliche Sachberbeiter gibt.

    Und das ist von vielen politisch Bürgerlichen so gerne gesehen.


    Wieviele eigenmächtig handelnde und selbstherrlich handelnde Personen es in diesen Institutionen "genau" gibt, ist irrelevant.

    Es genügt einer auf den ein Antragssteller trifft, um ihm aus politischer Gesinnung das Leben zu versauen,

  • oytenkratos


    zum glück haben die in der schweiz lebenden personen sie, der sich in sachen IV so gut auskennt.


    sie haben ganz offensichtlich sehr wenig ahnung davon wie die SVA funktioniert. denn sonst wüssten sie, dass von der antragstellung bis zur entrichtung einer rente zahlreiche prozesse und personen involviert sind. z.b. gibt es personen die nur dafuer zuständig sind einen antrag entgegenzunehmen und zu prüfen ob die voraussetzungen grundsätzlich erfüllt sind oder nicht. dann gibt es personen, die sich nur um den prozess der eingliederung bzw. erhalt der stelle kümmern. wenn es zu einer rentenprüfung kommt beschäftigen sich widerum spezialisierte personen nur darum. dass man es auf der gesamten kette mit misanthropen zu tun hat ist so unwahrscheinlich wie dass generell misanthropen auf der SVA angestellt sind. natürlich ist der faktor mensch in der SVA zu berücksichtigen aber denen willkür zu unterstellen wäre nicht korrekt. die probleme die entstehen sind eher dem geschuldet, dass die sachbearbeiter aufgrund der vielen informationen oft mühe haben den überblick über einzelne fälle zu behalten. das ist nur menschlich in anbetracht der vielen fälle die bearbeitet werden. daher gibt es die möglichkeit einsprachen zu erheben und rechtlich vorzugehen. man würde sich wünschen dass dies nicht so oft passieren muss aber in anbetracht dieses grossen apparates ist es wohl verständlich, dass es so ist.



    ps: man kann niemanden zwingen sozialhilfe zu beziehen.