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  • meknassi


    ich glaube nicht dass die IV beim migrationsamt probleme machen wird, da sie versichert sind sobald sie in der schweiz wohnen.


    wenn sie schlecht mit der sprache in der schweiz zurechtkommen, rate ich ihnen fuer gespräche bei der IV eine übersetzungsperson zu verlangen. am besten ab dem ersten gespraech.

  • meknassi


    Warten Sie unbedingt auf ein Antwort von @Sozialversicherer hier, bevor Sie bei der IV einen Antrag stellen


    Ich sehe die Sache nicht so optimistisch wie DamienS


    Selbst wenn ein Arzt (was für einer ?) - Psychiater, Psychologe, Neurologe) Ihnen ein eindeutiges Gutachten über Ihre psychischen Probleme ausgestellt hat bezüglich "Arbeitsunfähigkeit), werden Sie erhebliche Probleme bekommen, dass Sie auch nur zu 40% IV bekommen.
    Die meisten bei der IV werden sie willkürlich zu höchstens 40% Arbeitsfähig einstufen.

    Die Bearbeitung einer IV, dauert viel Monate. Brauchen Si inder zeit Sozialhilfe ist das Migrationsamt automatisch om bösen Spiel.,


    Sie werden sich sehr oft bewerben müssen. Es gibt generell nach Ansicht der IV immer Tätigkeiten, die auch von Menschen mit psychischen Problemen durchgführt werden können.

    Viele Unternehmer hassen die Schreibtischtäter bei der IV dafür, dass sie mit solchen Bewerbern gezwungenermassen sinnlose Bewerbungsgepräche führen müssen.

    Beim heute hohen Leistungsdruck können die Unternehmer und Manager viel besser beurteilen, wer dem Leistungsdruck gewachsen ist.
    Die müssen dann noch einen Ablehnungsgrund finden, für den sie nicht abgestraft werden, wegen Unwilligkeit.


    Am besten Sie lernen Leute kennen, die mit der IV Erfahrung haben,

    Wann kann die Aufenthaltsbewilligung (Ausweis B) widerrufen oder nicht verlängert werden?

    Die Aufenthaltsbewilligung kann von den zuständigen kantonalen Behörden (Mehrzahl) aus verschiedenen Gründen widerrufen werden – insbesondere bei der Verurteilung zu einer längeren Freiheitsstrafe oder wenn die Ausländerin oder der Ausländer auf Sozialhilfe angewiesen ist (siehe Sozialhilfe) oder wenn eine Integrationsvereinbarung ohne entschuldbaren Grund nicht eingehalten wird.

    Die Erteilung einer Aufenthaltsbewilligung kann mit Bedingungen verbunden werden. Beispielsweise, dass innerhalb einer bestimmten Frist ein
    Sprach- oder Integrations-Kurs besucht wird. Wird diese Bedingung nicht erfüllt, kann die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung verweigert werden.
    Beim Widerruf und der Nichtverlängerung der Aufenthaltsbewilligung ist immer der Verhältnismässigkeit Rechnung zu tragen.

  • oytenkratos


    wenn sich meknassi wegen gesundheitlichen beschwerden die einen einfluss auf die arbeitsfähigkeit haben nicht bei der IV anmeldet, landet die person unter umständen bei der sozialhilfe. das kann eine IV anmeldung verhindern, in dem die arbeitsfähigkeit bzw. das verbleiben im arbeitsprozess ermöglichen kann bevor es zu einer rente kommt.


    wenn der arzt eine anmeldung empfiehlt, dann würde ich das ernst nehmen.



    die sicherheit mit der sie behaupten, dass meknassi erhebliche probleme erhalten wird bei der IV finde ich persönlich höchst abschreckend und deplatziert.


    wir haben dieses sozialsystem und wer bedarf hat, soll es nutzen dürfen.



    bin aber gerne gespannt, welche inputs hier Sozialversicher liefern kann.

  • damiens



    Ich sehe es leider auch nicht so optimistisch wie sie.

    Bin aber auch der Meinung wie sie: "wir haben dieses sozialsystem und wer bedarf hat, soll es nutzen dürfen".


    Die IV ist eine Versicherungsleistung, die bei gerechtfertigten Gründen beansprucht werden darf und soll.

    Wenn meknassi nur teilweise arbeitsunfähig ist, aber keine entsprechende Stelle bekommt, ist es sehr wahrscheinlich, dass die Unterstützung durch die Sozialhilfe notwendig wird.

    Und das kann auch schon lange bevor er / sie eine allfällige Rente erhält, der Fall sein.

    Sobald die Sozialhilfe involviert ist, sind Probleme mit dem Migrationsamt wahrscheinlich.


    Ich würde es ebenfalls sehr begrüssen, wenn sich Sozialversicher hier äussert.

  • damiens


    Stimmt schon. Aber ein Entscheid für eine IV -Rente kann wesentlich länger dauern, als eine Leistung der ALV.


    Was mir in einer ersten Phase noch wichtig erscheint, ist, dass die IV bald involviert wird, da hier noch gelten sollte : Integration vor Rente.


    ich gebe oytenkratos recht, wenn er sagt, dass er sich zuerst von kompetenten Leuten wie Sozialversicher informieren lässt, wie er am Besten vorgehen soll, bevor er etwas unternimmt.

    Ihr Hinweis auf eine Übersetzungshilfe bei der IV-Abklärung halte ich aber auch für sehr wichtig.

  • rodizia  damiens


    Recht haben (Theorie gemäss DamienS) und Recht bekommen (in der Praxis) sind gerade in Sachen IV bei uns mitunter zwei sehr verschiedene Sachen.


    Viele die IV beantragen, werden in der Praxis leider nicht ganz so behandelt, wie es der Rechtstheorie entsprechen würde.
    Meine Erfahrung mit IV-Fällen in meinem erweiterten Umfeld, besonders wenn Antragsteller nicht so recht wissen, was zu tun ist,

    wenn ihre Rechte von Sachbearbeitern mit einer bestimmten politischen Gesinnung, verletzt werden.


    So in etwa , "Wer überwacht die Wächter ?" (Quis custodiet ipsos custodes)

    UND , wer wagt übergriffige Wächter zu sanktionieren, deren rechtswidrige Taten in Teilen des Volkes Wohlgefallen finden ; in Sachen IV ?


    Diesen Textteil habe ich beachtet , " ... habe aufenthaltsbewilligung B und habe abgeben zum verlängern ... "


    Meknassi ist ein seltener Vorname, als Nachname kommt er in Algerien (---> Frankreich) und Marokko öfter vor.

  • rodizia  damiens

    Meine Erfahrungen aus dem Umfeld beschränken sich auf physische Krankheiten. Das ist ein Mü einfacher, da es bildgebende Diagnosen und labortechnische Werte gibt. Bei psychischen Krankenheiten stelle ich mir das wesentlich schwieriger vor.


    Zum RAV: dort gibt es nur Taggelder, wenn die Voraussetzung gegeben sind (Berufstätigkeit in den Vormonaten etc.). meknassi schreibt nichts über eine Arbeitstätigkeit. IV-Anmeldung ist kein Grund auf ein Anrecht. Bei 100% Arbeitsunfähigkeit ist der Kunde nicht vermittlungsfähig und hat auch keinen Anspruch. Bei teilweiser Arbeitsfähigkeit müssen die vom RAV vorgeschlagenen Massnahmen (Kurse etc). mitgemacht werden. Sonst droht eine Kürzung. Es werden Bewerbungen auf 100% Stellen erwartet, wenn vor der Erkrankung 100% gearbeitet wurde. Für einen kranken Menschen ist das sehr belastend.


    Zur IV: wer glaubt, dass die IV einem eine Stelle sucht, für einen Arbeitsversuch wartet je nach Ausbildung des Kandidaten monatelang. Im von mir betreuten Fall habe ich dank netzwerken eine Stelle gefunden und die IV gebeten, mit dem Arbeitgeber zu verhandeln. Das hat geklappt. Es ist korrekt, dass in den seltensten Fällen eine volle IV-Rente gesprochen wird. Da kommt es noch auf den Kanton an.


    Ich bin ebenfalls der Meinung: "wir haben dieses Sozialsystem und wer Bedarf hat, soll es nutzen dürfen". Die Realität ist leider eine andere.


    So oder so, mit Problemen mit dem Migrationsamt ist zu rechnen.

  • damiens


    " welchen mehrwert wollen sie hier mit ihren texten generieren? " :?:


    Mehrwert

    Substantiv, maskulin [der]

    1. WIRTSCHAFT Zuwachs an Wert, der durch ein Unternehmen erarbeitet wird
    2. MARXISTISCH den Lohn übersteigender Wert, den die Arbeiterschaft produziert

    Gehört ihre Frage möglicherweise zu einem anderen Thread ?

  • meknassi


    ich glaube nicht dass die IV beim migrationsamt probleme machen wird, da sie versichert sind sobald sie in der schweiz wohnen.


    wenn sie schlecht mit der sprache in der schweiz zurechtkommen, rate ich ihnen fuer gespräche bei der IV eine übersetzungsperson zu verlangen. am besten ab dem ersten gespraech.

    @meknasse

    Randziffer 3150 auf Seite 62:

    Die Abklärung ist in der Amtssprache des Kantons durchzuführen. Beherrscht die vP die kantonale Amtssprache nicht, kann die IV-Stelle den Beizug einer Übersetzungshilfe anordnen.

    Die Kosten für eine Übersetzungshilfe, die im Rahmen von Abklärungen nach Art. 45 Abs. 1 ATSG entstehen, bilden Teil der Abklärungskosten und sind von der IV zu tragen,

    Falls es an einer Anordnung der IV-Stelle fehlt, werden die Kosten trotzdem übernommen, soweit die Übersetzungshilfe für die Zusprechung von Leistungen unerlässlich war.

    Randziffer 3150.1 Die vP, welche die kantonale Amtssprache nicht beherrscht, hat für die Abklärung auf der IV-Stelle bzw. vor Ort im Rahmen ihrer Mitwirkungspflicht selber und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, dass eine Person, die ihrer Muttersprache kundig ist (z. B. Familienangehörige, Vertreter/innen der Botschaft oder des Konsulats), anwesend ist.


    Randziffer 3151 Ob eine medizinische Abklärung in der Muttersprache der vP oder unter Beizug eines Dolmetschers im Einzelfall geboten ist, hat grundsätzlich der Sachverständige oder die Sachverständige im Rahmen sorgfältiger Auftragserfüllung zu entscheiden.

    Randziffer 3152 Seite 63:

    Im Rahmen von psychiatrischen Abklärungen kommt der bestmöglichen Verständigung zwischen Sachverständigen und vP besonderes Gewicht zu. Eine gute Exploration setzt auf beiden Seiten vertiefte Sprachkenntnisse voraus. Ist der Sachverständige der Sprache des Exploranden nicht mächtig, erscheint es medizinisch und sachlich geboten, dass er eine Übersetzungshilfe beizieht.

    Randziffer 3153 Hingegen ist bei allen anderen medizinischen Begutachtungen (z.B. rheumatologische, neurologische oder orthopädische) im Einzelfall zu prüfen, ob infolge des fehlenden gegenseitigen Sprachverständnisses zwischen begutachtender und begutachteter Person das Gutachten nicht umfassend, klar und widerspruchsfrei erstellt werden kann.


    Randziffer 3154 Ist der Beizug einer Übersetzungshilfe angezeigt, so soll prinzipiell eine professionell dolmetschende Person ausgewählt werden.

    Randziffer 3155 Die Rz. 3151-3154 sind analog auf die medizinischen Untersuchungen durch den RAD anwendbar.

    vP = versicherter Person = Sie

    Kreisschreiben über das Verfahren in der Invalidenversicherung (KSVI):

    https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/6440/download

  • Sozialversicherer :

    "Beziehen Sie Sozialhilfe? Wenn Sie Sozialhilfe beziehen, kann das Migrationsamt gemäss Artikel 62 Absatz 1 Buchstabe e AIG die B-Bewilligung widerrufen. "

    damiens

    Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn sich das Verfahren bei der IV überlang hinzieht, wird Sozialhilfe nötig werden.


    @Sozialversicherer

    Ich habe mir viele Geschichten von Leuten angehört, die IV beantragt haben.

    Eigenartiger waren es eher Personen die IV unberechtigterweise bekamen,. auch noch schneller.

    (Möglicherweise soll das die IV in Frage stellen ?)

    In vielen Fällen wurde IV böswillig verwehrt oder das Verfahren in die Länge gezogen.

    Die meisten IV-Antragssteller können sich keinen Rechtsanwalt leisten.

    Wenn die jemand finden, die ihnen einen Rechts-Beistand oder Rechts-Anwalt finanzieren, wären die Chancen schon besser.

    Ach ja, es gibt auch Dolmetscher, die allzu menschlich sind.


    Vor ca. 5 Jahren habe ich 3 Treffen besucht, von Personen im Zusammenhang mit IV.

    NEIN, nicht mir ging es darum IV zu bekomme, sondern ich wollte mich mit IV kundig zu machen,

    um jemand helfen zu können, dem von der IV übel mitgespielt wurde. Eine himmelschreiende Ungerechtigkeit.

    Da hat sich noch der SVP-Dorfgemeinde-Präsident eingemischt.

    Der Dorfgemeindepräsident hat noch der RAV gesteckt, dass der IV-Antragsteller arbeitsunwillig sei.

    Es gab keine Sozialhilfe, weil ja ein IV-Antrag lief.

    Bei der IV hiess es, macht ja nichts, dass das komplizierte Antragsverfahren so lange läuft, angesichts einer ganz seltenen Krankheit, die nur in Schüben aber dann ganz heftig auftritt. Nach Ansicht des IV-Sachbearbeiters ist es doch möglich zwischen den Schüben zu arbeiten ?


    Die Theorie (Gesetze und Durchführungsbestimmung haben Sie vorbildlich beschrieben)

    Nur in der Praxis handeln schon einige mehr gemäss ihrer politisch rechten Haltung (Fremdenhass und gegen soziale Leistungen wie IV),

    Welche Erfahrungen sind ihnen bekannt, zwischen der Theorie und der praktischen Umsetzung ?

  • oytenkratos

    Danke für den Beitrag.

    Die Diskussion um "Recht haben und Recht bekommen" finde ich sehr wichtig. Aber es ist vielleicht nicht so ganz richtig diese Diskussion in diesem Thread zu führen.

    Für den User meknassi ist es wichtig hier ganz konkret Auskünfte zu bekommen, die ihm bei seinem Problem hilfreich sind.

    Und solche Auskünfte basieren dann auf dem aktuell geltenden Recht.


    Ich kenne hier im Forum eigentlich niemanden der kompetenter Auskunft zu den gestellten (Fach-) Fragen geben kann, als Sozialversicher (Danke an sie)!

    Zur Diskussion um Rechthaben und bekommen: Was glauben sie denn wie Sozialversicher seine Brötchen backt?

    Wenn es die Diskrepanz zwischen geltendem Recht und der Praxis nicht gäbe, wäre der schnell ein mal arbeitslos ... oder so?


    Auf Diskussionen, ob das geltende Recht auch so ganz und wirklich richtig ist, oder ob man da mal etwas anpassen müsste, lässt er sich nach meiner bisherigen Erfahrung nicht ein.

  • oytenkratos


    Genau darauf wollte ich hinaus. Wenn sich das Verfahren bei der IV überlang hinzieht, wird Sozialhilfe nötig werden.


    wird? muss? kann?


    sie kennen die situation der person nicht im detail aber wissen genau wie sich die sache entwickeln wird!?


    ob eine b-bewilligung entzogen wird wenn jemand sozialhilfe bezieht, haengt von vielen faktoren ab.


    es muss nicht zwingend sozialhilfe nötig werden und die bewilligung muss auch nicht zwingend entzogen werden.



    ps: die von ihnen beschriebenen fälle sind fallberichte und nicht mit allen IV fällen gleichzusetzen. oder haben sie hierzu verlässliche zahlen?