Es liegt primär in der Verantwortung der Wirtschaft, Löhne zu bezahlen, die einen minimalen Lebensstandard erlauben. Wenn dies nicht via Gesamtarbeitsverträge (GAV) oder Normalarbeitsverträge (NAV) erreicht werden kann, müssen subsidiär gesetzliche Bestimmungen für Minimallöhne erlassen werden, wie das einzelne Kantone schon getan haben. Es darf grundsätzlich nicht geduldet werden, dass sich Unternehmungen mit tiefen Löhnen indirekt über Sozialbeiträge des Staates an die Angestellten unterstützen lassen.
Bei Arbeitslosigkeit müssen Working-Poor-Arbeitsplätze offiziell einem sekundären Arbeitsmarkt zugewiesen und deren Entlöhnung durch gezielte Subventionen (z. B. Erntehelfer in der Landwirtschaft) bis zur Höhe des Mindestlohns staatlich aufgebessert werden.
Selbstverständlich muss das gesamte Lohngefüge nach oben angepasst werden, wenn Ungelernte einen höheren Mindestlohn erhalten. Löhne sind nicht nur Kosten. Damit wird auch Kaufkraft geschaffen. Der Anteil des Lohnes, welcher für den Konsum ausgegeben wird, ist insbesondere bei den tieferen Löhnen hoch.