Frage in die Runde: wer hat Erfahrungen oder kennt ein Gerichtsurteil zum Thema "Lärm von Nachbarn"? Und zwar nicht als Mieter sondern als Eigentümer. Wir wohnen in einem Terrassenhaus und werden von der Eigentümerin unter uns absichtlich u.a. mit Lärm schikaniert; das gibt sie sogar ausserhalb des (Schieds)Gerichts zu . Es gibt auch noch ein paar andere Streitpunkte, die wir beim Hauskauf mit übernommen haben... und NEIN: leider wurden wir nicht über die Bösartigkeit der Nachbarin informiert, sonst hätten wir das Haus vor knapp zwei Jahren nicht gekauft. Die Schikaniererei läuft bereits seit die besagte Frau das Haus vor 8 Jahren gekauft hat und brachte unsere Voreigentümerschaft nach 45 Jahren dazu, das Haus zu veräussern. Sie hatte die Kraft nicht mehr, sich dagegen zu wehren. Auch die andern Nachbarn leiden unter der boshaften Art seit Jahren. Zu Anfang haben wir versucht, das Gespräch zu suchen, aber auch wir waren, wie die andern, erfolglos. Sie ist gelinde gesagt etwas "seltsam".
Zum Lärm: Die Nachbarin schmeisst tags und nachts Türen, stampft 24/7 extra laut durchs Haus, klopft an Wände, Boden, Heizkörper. Das schlimmste ist, dass wir praktisch keine (!) Nacht mehr durchschlafen können, seit wir hier wohnen. Wir werden zwischen 1 bis 3 mal pro Nacht geweckt. Was sich bereits gesundheitlich bemerkbar macht.
Das Problem ist die Beweisbarkeit. Wir waren bereits vor dem Friedensrichter und auch bei der Polizei. Es kann uns niemand helfen: bis die Polizei kommt, ist sie bereits wieder im Bett, und beim Friedensrichter hat sie abgestritten, laut zu sein; sie wisse nicht, wer das sei. Zuerst hat sie einem Gutachten (dB-Messungen in den drei betroffenen Wohneinheiten) zugestimmt, dann unter fadenscheinigen Gründen doch abgelehnt. Darauf haben wir Klagefreigabe erhalten, wir hätten zum Bezirksgericht gehen können. Leider hat unsere Rechtsschutzversicherung nicht mitgezogen und unser Anwalt meint auch, dass es ohne Gutachten schwierig sei, die Nachbarin zu überführen. Eigentlich steht im Gesetz, dass übermässiger Lärm nicht erlaubt ist ; was übermässig ist, liegt offenbar im Ermessen der Gerichte.
Als Beweis haben wir Zeugenaussagen der Vorbesitzer, der andern Nachbarn, diverser Besucher, und hunderte von Aufnahmen mit einem eigenen kalibrierten dB-Messgerät (80 dB beim Türe schmeissen und stampfen, auch nachts, zwischen 50-70 dB). Die Nachbarin akzeptiert diese Beweise aber nicht, wir würden lügen und hätten die Aufnahmen allenfalls manipuliert. Leider finden wir im Internet nirgends Urteile zum Thema "übermässiger Lärm". Alle von uns angefragten Stellen (Polizei, Lärmgutachter, Anwalt) geben zu bedenken, dass es schwierig sei, solche Immissionen vor Gericht durchzubringen. Andererseits finden wir aber auch keine negativen Urteile. Langsam fragen wir uns, ob niemand vor Gericht geht, weil alle sagen, es sei schwierig, und damit erst recht keine Urteile gefällt werden.
Gibt es hier im Forum allenfalls einen Anwalt oder Geschädigte, die uns weiterhelfen können? Uns reicht aus, wenn wir Urteile nachschauen könnten, die zu diesem Thema bereits gefällt wurden, egal ob für oder gegen den Lärmverursacher. Wir möchten einfach gerne selber abschätzen, ob es wirklich sooo schwierig ist, zu seinem Recht zu kommen, wenn einem der Nachbar nachts nicht schlafen lässt und tagsüber ebenfalls mit Lärm belästigt. Irgendwie können wir einfach nicht glauben, dass wir das einfach so hinnehmen müssen. Und NEIN: wir wollen/werden nicht veräussern. Wer will schon ein Haus mit solch einer Nachbarin als "Hypothek"? Wir werden Mühe haben den Preis zu erhalten, den wir bezahlt haben, zuzüglich Umbaukosten und Grundstückgewinnsteuer. Wir fühlen uns im Recht und sehen nicht ein, unser Traumhaus wg. einer offensichtlich geisteskranken Frau verkaufen zu müssen.