Kinderrenten im Ausland der Kaufkraft anpassen!

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  • Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid haben anerkannte Flüchtlinge, die eine IV-Rente beziehen, Anspruch auf Zusatzbeiträge für Kinder (Kinderrenten), auch wenn diese nicht in der Schweiz leben. In Burma verdient ein Arbeiter umgerechnet zwei bis drei Franken pro Tag. In einem CH-Betrieb wurde eine Burmesin beschäftigt, die monatliche Kinderzulagen von 400 Franken für zwei Kinder bezog. Diese können sich nun auf unsere Kosten in Burma quasi mit der Sänfte tragen lassen. Unsere Parlamentarier:innen müssen jetzt dringend handeln und die Renten der Kaufkraft des betreffenden Landes anpassen.

  • alescha01


    Erstens vermischen sie hier zwei verschiedene Dinge. Und Zweitens sind die Kinderrente und die Kinderzulagen ein legitimer Rechtsanspruch.

    Was für Kosten die berechtigten Empfänger zu tragen haben, spielt dabei überhaupt keine Rolle.

    Und es geht sie und Gleichgesinnte auch überhaupt nichts an!

    Ihre politische Forderung entspricht der Denkweise typischer Neidkultivisten! :evil:

  • alescha01  alescha47  rodizia


    Typisch für die Kapitalstarken mit der extrem Libertären Ideologie die Kapitalschwachen dafür zu instrumentalisieren,
    damit die Machtgierigen noch mehr Machtmittel zur Verfügung stehen.
    Es ist ist nicht NEID, wie die Kapitalstarken gerne bösartig unterstellen, sondern die Erkenntnis, dass mit diesen professionellen Propaganda-Methoden eine Gesellschaft prima zu spalten ist und Sündenböcke vorgestellt, für die Benachteiligten mit nur Einkommen aus Arbeit.


    Wieviele Flüchtlinge, die IV-Rente gesetzmässig beziehen dürfen, haben denn Kinder in den Herkunftsländern :?: .

    Wieviel machen denn diese Zahlungen absolut und relativ jährlich insgesamt aus :?:

    Die Steuererleichterungen die Gemeindepräsidenten den Kapitalstarken mit einem Einkommen über 250'000 FR. ungesetzlich verschaffen,

    damit die Kapitalstarken im Steuerwettbewerb der Gemeinden nicht in eine andere noch libertärere Gemeinden abwandern,

    führt zu sehr viel höheren Verlusten in der gemeinsamen Steuerkasse der Gesellschaft.

    Da auch die Kapitalstarken immer weniger Kinder haben, und es kaum Erbschaftssteuern gibt,
    "scheisst der Teufel weiter Geld/Kapital auf die gleichen Haufen" .So werden aus Kapitalstarken Kapitalgewaltige über der Demokratie.


    Auch an der Stelle gibt es ein hohes Defizit in der realexistierenden Schweizer Demokratie,
    weil möglichst viel TRANSPARENZ ein wesentliches Merkmal einer echten Demokratie ist.

    Wieviel weniger können die Kapitalstarken zur Gesellschaft beisteuern, durch sozusagen "Sozialhilfe für sehr Einkommensstarke*

    durch die Beihilfe der Gemeidepräsident und Duldung nahezu aller Schweizer Politiker.

    Ein Einkommen über 250'000 Franken kommt nur selten aus einem Arbeitseinkommen.

    Die Berechtigten, die bei den TAFELN, ihre Grundbedürfnisse stillen dürfen, nehmen auch bei uns immer mehr zu,

    das auch unter Schweizern, mit langen Schweizer Wurzeln. Auch diese Zahlen werden nicht TRANSPARAENT gemacht, veröffentlicht,
    damit das Vertrauen der Kapitalschwachen in die realen gesellschaftlichen Verhältnisse nicht weiter bachab geht.

    ( Ich kennen einige, die sich bei den Tafeln engagieren, aus Mitmenschlichkeit und gewiss nicht aus Gier.)

  • alescha01

    Im Eingangstext werfen sie mit Halbwahrheiten um sich. Dabei verketten sie diese in einer Art und Weise, womit sie ein völlig falsches Bild zeichnen.

    Das Bild, welches sie zeichnen, hat mit Wahrheit nicht mehr viel zu tun. Ich würde es eher als ein glatte Lüge bezeichnen!

    Und dann verknüpfen sie dies auch noch mit einer Forderung an die Politik....


    Sie schreiben:

    Ein burmesischer Arbeiter verdient 2-3 CHF pro Tag?

    Unglaublich toll. Dann lebt der ja schon fast so gut wie sie? Oder irre ich mich da?


    Wenn ein Mensch kaufkraftmässig umgerechnet gerade mal 2 CHF pro Tag zur Verfügung hat, dann lebt dieser in bitterster Armut.

    Wenn dann ein Kind dank den Kinderzulagen aus der Schweiz etwas mehr als das Doppelte bekommt, kann es sich als neuer König ausrufen lassen und lässt sich für den Rest des Lebens in einer Sänfte durchtragen... ?!


    Selten so viel Blödsinn in so wenigen Sätzen gelesen, wie hier im Eingangstext ihres Threads.

    Sorry. Aber das musste ich jetzt geschrieben haben.

  • rodizia


    Es gehört zum "Herrschaftswissen", dass wütende, fuchsteufswild gemachte Menschen suboptimal für ihre Interessen handeln,

    aber im Interesse der Herrschaften.

    Sowohl, die sich über die Parolen freuen, als auch die die die gleichen Parolen für schändlich empfinden, werden so geistig entmachtet..

    alescha01 oder alescha'47 hat mal geschrieben, man muss "provozieren", wenn man was erreichen will.


    Diesen machtgeilen Herrschaften ist mit Gelassenheit (lat. patentia) und Humor zu begegnen, nur schon für die eigen geistige Gesundheit.

    Ein patenter Mensch zu sein ist gar nicht so leicht.
    Der geistige Schulung im/mit den ursprünglichen "Wegen" des Buddhismus, sind da hilfreich.


    Der Text vom "Trojanischen Krieg" beginnt mit den Wortem : Ich singe euch das Lied vom ZORN.

    Es ist sozusagen eine philosophische Betrachtung über den ZORN, den unterkühlten Zorn, dem heissen Zorn (dem sinnlosen wüten).

  • In Burma verdient ein Arbeiter umgerechnet zwei bis drei Franken pro Tag. In einem CH-Betrieb wurde eine Burmesin beschäftigt, die monatliche Kinderzulagen von 400 Franken für zwei Kinder bezog. Diese können sich nun auf unsere Kosten in Burma quasi mit der Sänfte tragen lassen. Unsere Parlamentarier:innen müssen jetzt dringend handeln und die Renten der Kaufkraft des betreffenden Landes anpassen.

    Erstens heisst es nicht Burma, sondern Birma (Myanmar) und zweitens verdienen die mehr als 3 Franken am Tag. Der Mindestlohn beträgt rund 180 Franken/Monat. Der typische Gehalt beträgt etwa 590 Franken/Monat.


    Birma | Durchschnittliche Gehaltsumfrage 2022


    Von mit der Sänfte tragen keine Spur, mit diesen 400 Franken.

  • insich+ und oytenkratos und auch die weiter Interessierten...


    alescha01 schwurbelt hier erneut mit irgendwelchen Zahlen herum, die er doch sehr willkürlich aus irgendwelchen ominösen Statistiken aufgeschnappt hat und dann als eine "in Stein gemeisselte Wahrheit" postuliert und verbindet das dann mit politischen Forderungen. $$$?


    Das ist meiner Ansicht nach nichts als Demagogie!


    Welche wahre Absicht dahinter steht, ist eine offene Frage.

  • Gemäss einem Bundesgerichtsentscheid haben anerkannte Flüchtlinge, die eine IV-Rente beziehen, Anspruch auf Zusatzbeiträge für Kinder (Kinderrenten), auch wenn diese nicht in der Schweiz leben. In Burma verdient ein Arbeiter umgerechnet zwei bis drei Franken pro Tag. In einem CH-Betrieb wurde eine Burmesin beschäftigt, die monatliche Kinderzulagen von 400 Franken für zwei Kinder bezog. Diese können sich nun auf unsere Kosten in Burma quasi mit der Sänfte tragen lassen. Unsere Parlamentarier:innen müssen jetzt dringend handeln und die Renten der Kaufkraft des betreffenden Landes anpassen.

    Noch etwas, alescha, Ihr Beitrag ist völlig frei erfunden, denn die Schweiz bezahlt keine Kinderzulagen für Kinder, die in Birma leben. Birma ist kein vertragschliessender Staat.


    Es gab einen Gerichtsentscheid über einen anerkannten Flüchtling - einen tschadischen Staatsangehörigen. Seine zwei ausserehelich geborenen Töchter und die Mutter leben in Frankreich und bekamen die IV-Kinderrenten zugesprochen.


    Gemäss Artikel 24 der Genfer Flüchtlingskonvention (von der Schweiz 1955 ratifiziert) gewähren die vertragsschliessenden Staaten den rechtmässig auf ihrem Gebiet sich aufhaltenden Flüchtlingen mit Bezug auf die soziale Sicherheit die gleiche Behandlung wie Einheimischen.


    https://sozialversicherungen.admin.ch/de/d/5976/download

  • insich+


    Danke für ihren Beitrag.


    Die ganze Sache ist ziemlich komplex.

    Die pauschalisierten und daher letztlich auch diffamierenden Aussagen von Herrn Alex Schneider aus Küttigen sind aber mehrheitlich unzutreffend.


    Schon alleine dass er in seiner Rede Familienzulagen und Versicherungsleistungen wahllos durcheinander mischt, ist mehr als nur verwegen.


    Herr A.Schneider betreibt hier eine Demagogie.


    Ohne sachliche Beweise für seine Aussagen vorweisen zu können.


    Für Familienzulagen und die Versicherungsleistungen gelten unterschiedliche Vorschriften.

    Transmitter kennt sich mit dem Thema etwas besser aus als ich. Er sagt aber auch, dass er da nicht bei Allem so ganz sicher sei....

  • insich+


    Mir hat Transmitter gesagt, dass er keine Kinderzulagen erhält für seine (vielen) Kinder. Die Meisten sind keine leiblichen Kinder. Aber auch für die Leiblichen bekommt er keine, obwohl diese Schweizer Bürger sind.

    Der Grund dafür ist, dass er Auslandschweizer ist. Weder er selbst noch die Kinder haben Wohnsitz in der Schweiz. Sondern in einem sogenannten Drittstaat. Mit diesem Staat hat die Schweiz kein sogenanntes Sozialabkommen geschlossen.


    Das führt dazu, dass Transmitter, auch dann wenn er in der Schweiz weilt und hier arbeitet, keinen Anspruch auf Kinderzulagen hat. Diesen Anspruch geltend machen kann man nur, wenn man Wohnsitz in der Schweiz hat.

    Nach Wissen von Transmitter würde es aber keine Rolle spielen, ob sich die Kinder in der Schweiz aufhalten, oder nicht.


    Mindestens er selbst müsste aber Wohnsitz in der Schweiz haben.


    Bei den Versicherungsleistungen sei es dann etwas anders.

    AHV / IV bekommt man auch als Auslandschweizer in einem Drittstaat. Das gilt aber nur für Renten!

    Als Auslandschweizer in einem Drittstaat bekommt man keine EL!


    Nach aktuellem Wissenstand von Transmitter müsste aber eine Waisenrente an seine leiblichen Kinder ausbezahlt werden.