Können Eltern für mich haften?

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  • Guten Tag,

    Ich bin noch nicht diagnostizierter Autist und 20 Jahre alt. Meine Familie weiss nicht, dass ich autistisch bin und ebenso meine Freunde nicht. Ich unterschreibe alleine Verträge, wohne in einer WG und gucke für meinen eigenen Unterhalt.

    Die Frage ist: Ich befürchte, dass ich eventuell gepfändet werden kann aufgrund Schulden. Muss ich befürchten, dass meine Eltern oder Geschwister auch gepfändet werden, weil ich Autist bin? (Meine Überlegung wäre, dass ich Autist bin und das Gericht deswegen sagen würde, dass ich urteilsunfähig wäre und meine Eltern jetzt dafür haften müssten, weil sie ihre Unterhaltspflicht nicht eingehalten haben).


    Ich möchte anmerken, dass meine Eltern und meine älteren Geschwister nie eingewilligt haben, dass sie mein Vormund sind, wenn ich erwachsen bin. Ebenso kenne ich mich im Recht solide aus (Schwerpunktfach Recht im Gymnasium).

    Ich habe eher Angst, dass man rückblickend meine Eltern oder Geschwister dafür verantwortlich macht, nicht gewusst zu haben, dass ich autistisch bin und jetzt dafür haften müssen.

  • Okay.

    Also ich bin höchstwahrscheinlich ein Autist, ich wurde aber noch nicht diagnostiziert. Der Grund dafür ist, weil ich mich nie richtig getraut habe zum Psychologen zu gehen und ich meine autistische Ader immer versteckt halte vor meinen Eltern. Das ist zwar extrem kräftebündelnd, aber es gelingt mir.

    Nun habe ich einige Verpflichtungen aufgenommen, als ich 18 geworden bin. Jetzt befürchte ich, dass ich aufgrund dieser Verpflichtungen eine Betreibung kassieren werde.


    Nun ist da an sich nichts aussergewöhnliches. Ich persönlich werde für diese Schulden aufkommen müssen, weil ich erwachsen bin.


    Jetzt kommt aber meine Frage:

    Ich habe lange Zeit nicht gewusst, dass ich eventuell autistisch sein konnte. Ich dachte, dass ich lediglich andere Interessen hätte. Jetzt habe ich einen Termin beim Psychologen, wo abgeklärt wird, ob ich autistisch bin.

    Wenn ich jetzt mit 20 Jahren als autistisch diagnostiziert werde, könnte es sein, dass ich hinsichtlich einiger Verpflichtungen urteilsunfähig erklärt werde. Und eine erwachsene, urteilsunfähige Person braucht Beistand, um Verpflichtungen einzugehen.

    Könnte da im Nachhinein nicht bestimmt werden, dass meine Eltern oder ältere Geschwister mir hätte Beistand geben müssen? (Man könnte argumentieren, dass sie hätten wissen müssen, dass ich autistisch bin. Als Gegenargument könnte man sagen, dass ich und meine Familie uns lange Zeit nicht bewusst waren, dass ich autistisch sein könnte. Zudem zeige ich keinerlei Probleme hinsichtlich Verständnis von Verträgen).

  • Was sind ihrer Ansicht nach ihre Eigenschaften eines Autisten?


    Okay. Also bei mir muss wirklich alles geordnet sein. Die Farbstifte müssen eins zu eins gleich wie auf der Verpackung sein. Zudem will ich die meiste Zeit nichts mit anderen zu tun haben. Ich mag es nicht, da ich mich extrem verstellen muss und es mir extrem viel Energie kostet.

    Zudem muss ich jeden Tag den gleichen Tagesablauf haben. Es muss alles genau geplant werden, etwas spontanes überfordert mich. Falls irgendetwas nicht nach Plan läuft, brauche ich lange Zeit, um wieder einen Ersatzplan zu haben.

    Andererseits habe ich ein Zahlensystem im Kopf, um die Umwelt nach Zahlen wahrzunehmen. Das ist ein wenig mühsam zu erklären, deswegen belasse ich das mal so.

  • frau_m2


    Okay jetzt wird es etwas klarer.

    Jetzt einfach mal angenommen, sie haben eine "Persönlichkeitsstörung" in Richtung "Autistisch".

    Diese kann nicht so ausgeprägt sein, dass es niemandem so aufgefallen wäre, dass man ihre Mündigkeit anzweifeln müsste.

    Der Gedanke, dass man ihre Eltern oder gar noch Geschwister hier rückwirkend in Haftung nehmen könnte, halte ich für reichlich abstrus.


    Ich empfehle ihnen dringend eine Abklärung ihrer "Störung" zu machen. Mir ist immer noch nicht klar, warum sie sich für "autistisch veranlagt" halten.

    Können sie mir das noch etwas erklären?

  • Meiner Meinung nach ist meine Vorgeschichte sehr relevant, um zu erklären, wieso ich autistisch sein könnte. Dies würde aber hier den Rahmen sprengen.

    Oben habe ich schon Gründe genannt.

    Ich habe Schwierigkeiten, Gefühle zu zeigen. Das wurde mir im Militär bewusst, als ein Wachtmeister mir das gesagt hatte.

    Ich habe Schwierigkeiten, jemanden in die Augen zu schauen. Es kostet mich ungeheuer viel Mut, um das zu schaffen. Langsam wird es aber besser

    Bei mir muss alles nach meinem Ermessen geordnet und strukturiert werden.

    Ich verstehe sehr häufig das Gemeinte nicht. Also ich bin nicht gut darin, zwischen den Zeilen zu lesen. Da brauche ich wirklich Hilfe.

  • Mit der Volljährigkeit werden sie mündig im juristischen Sinne.

    Dann sind sie, und ausschliesslich sie, für ihre Handlungen haftbar.


    Mündig zu werden ist ein elementares Grundrecht.


    Ihre Eltern hätten sie vor der Volljährigkeit aus gesundheitlich Gründen für unzurechnungsfähig erklären lassen müssen.

    Da es aber offenbar für Niemanden in ihrem Umfeld möglich war zu erkennen, dass sie unzurechnungsfähig (gewesen) sind, kann dafür auch niemand haftbar gemacht werden.

  • Ihre Eltern hätten sie vor der Volljährigkeit aus gesundheitlich Gründen für unzurechnungsfähig erklären lassen müssen.

    Was passiert, wenn die Eltern das vergessen würden? (In diesem Fall haben sie Recht, dass meine Familie das nicht wissen konnte und dafür nicht haften kann. Die Frage find ich einfach interessant)

  • frau.m


    Was sie zu ihrer Störung geschrieben haben hört sich für mich etwas als symptomatisch für einen "Kontrollzwang" an.

    Diese Symptomatik kann es auch bei anderen "Störungen" geben.


    Und es muss auch nicht unbedingt als eine "Krankheit" verstanden werden.

    So lange es sie selbst in ihrem Alltag nicht übermässig belastet, ist es einfach mal eine persönliche Eigenschaft.

  • Das könnte auch sehr gut sein.

    Leider beschäftigt es mich sehr in meinem Alltag, so dass ich freinehmen musste und mich jetzt mal beim Psychologen melde.