Können Eltern für mich haften?
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ich sehe in ihren texten einige annahmen und spekulationen, die so glaube ich wenig hilfreich sind.
autismus oder eine diagnose alleine ist noch kein grund fuer eine verbeiständung bzw. eine attestierte handlungsunfähigkeit.
im falle einer handlungsunfähigkeit wird geprüft wer als beistand in frage kommt. evtl. würden da ihre eltern oder geschwister ausgeschlossen werden.
ich weiss ja nicht was fuer eine 'verpflichtung' sie eingegangen sind und warum sie denken dass sie deswegen eine betreibung kassieren werden.
bei schulden jeglicher art ist in der regel eine offene kommunikation hilfreich. allenfalls kann man einen laengeren rückzahlungszeitraum ausmachen oder einen teil des geschuldeten betrags reduzieren. dem gläubiger ist es meist wichtig dass er sein geld erhält. durch eine betreibung ist das noch nicht sichergestellt. wenn sie können, reden sie mit dem gläubiger.
zu ihrem vermuteten autismus. was sie schreiben passt grundsätzlich zu autismus spektrum störungen. relevant ist aber ob sie darunter leiden oder ob sie fuer sich funktionale strategien gefunden haben.
ob ihnen der gang zum psychologen oder psychiater resp. psychotherapeut hilft, werden sie herausfinden wenn sie dort waren. was versprechen sie sich vom gang zum spezialisten?
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Was meinen Sie mit chaotisch?
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Das Gegenteil von "Kontrolliert".... und "Geordnet".?
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zu ihrem vermuteten autismus. was sie schreiben passt grundsätzlich zu autismus spektrum störungen. relevant ist aber ob sie darunter leiden oder ob sie fuer sich funktionale strategien gefunden haben.
ob ihnen der gang zum psychologen oder psychiater resp. psychotherapeut hilft, werden sie herausfinden wenn sie dort waren. was versprechen sie sich vom gang zum spezialisten?
Ich leide momentan stark darunter und ich weiss nicht so ganz, wie ich mit dem Ganzen umgehen soll. Vorallem seit dem ich weggezogen bin, geht es mir psychisch schlechter als vorher.
Mit dem Gang erhoffe ich mir ehrlich gesagt, dass ich mich ein wenig besser kennenlerne und akzeptiere.
Ich habe online recht wenig darüber gefunden, ob psychische Störungen oder das Autismus-Sein ausreichend für eine Handlungsunfähigkeit sind. Wie schon gesagt, ich bin mir bewusst was für Rechte und Pflichten ich habe und kann diese auch gut erkennen
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Das Gegenteil von "Kontrolliert".... und "Geordnet".?
Es kommt drauf an.
Wenn ich müde bin oder es mir nicht einfällt, dann ja.
Aber an sich sieht alles von aussen nicht unbedingt geordnet aus, wichtig ist, dass es für mich strukturiert ist.
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Das ist dann aber für mich nicht wirklich ein Anzeichen für eine "autistische Störung".
Das starke Bedürfnis für Struktur im Alltag kann auch eine andere Ursache haben.
Kann auch gut sein.
Wie schon gesagt, ich lasse das mal von einem Psychologen abklären.
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Ja. wenn sie in letzter Zeit der Schuh etwas zu sehr drückt, ist das wahrscheinlich mal ein guter Schritt.
Ich habe etwas den Eindruck, dass sie etwas "Orientierungslos" geworden sind.
Jetzt fühlen sie sich unsicher?
Nein, nicht unbedingt. Wenn ich mich unsicher fühle, dann hinsichtlich den Ängsten und Sorgen.
Ich habe einfach Schiss, dass meine Familie für etwas haftet, wofür sie nichts können.
Ich hatte sie vorher Folgendes gefragt:
ZitatIhre Eltern hätten sie vor der Volljährigkeit aus gesundheitlich Gründen für unzurechnungsfähig erklären lassen müssen.
Was passiert, wenn die Eltern das vergessen würden? (In diesem Fall haben sie Recht, dass meine Familie das nicht wissen konnte und dafür nicht haften kann. Die Frage find ich einfach interessant)
Wüssten Sie momentan die Antwort dazu?
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Ich hatte sie vorher Folgendes gefragt:
Was passiert, wenn die Eltern das vergessen würden? (In diesem Fall haben sie Recht, dass meine Familie das nicht wissen konnte und dafür nicht haften kann. Die Frage find ich einfach interessant)
Wüssten Sie momentan die Antwort dazu?
Voraussichtlich passiert hier rein gar nichts...
Etwas passieren könnte höchstens dann noch, wenn man nachweisen kann, dass ihre Eltern das absichtlich vergessen hätten.
Also rechtlich gesehen ein Vorsatz gegeben war.
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Wäre eine Autismus-Spektrumsstörung nicht schon längst während der Schulzeit aufgefallen? Lehrpersonen sind darauf geschult, solche zu erkennen. Wie sollen Ihre Eltern als Laien etwas erkannt haben, wenn es den Lehrern im Gymnasium nicht aufgefallen ist?
Eine nachträgliche Haftung der Eltern oder gar Geschwister halte ich für ausgeschlossen. Die greift nur bei Kleinkindern die ihr Tun noch nicht abschätzen können. Dafür sind Sie zu lange mündig.