Im Jahr 2023 werden um die 90 Milliarden vererbt. Damit mehr als die gesamten Ausgaben des Bundes und ungefähr das Doppelte der jährlichen Ausgaben der AHV. Nur 1.5 Prozent der Erbschaften sind höher als eine Million Franken. Die Verteilung ist also sehr ungleich. Jeder zweite Vermögensfranken in der Schweiz ist geerbt.
Vererbte Summen haben sich in den letzten 30 Jahren fast verfünffacht. Während auf den durchschnittlichen geerbten Franken 1990 noch 4.1 Rappen an Erbschaftssteuer anfielen, sind heute im Durchschnitt gerade noch 1.4 Rappen fällig. Der vordergründige Anlass zu diesen Steuersenkungen war der interkantonale Steuerwettbewerb. Wissenschaftliche Analysen zeigen jedoch, dass eine unterschiedliche Belastung mit kantonalen Erbschaftssteuern keine statistisch wahrnehmbaren Wanderungsbewegungen vermögender älterer Steuerzahler verursacht hat. Dies obwohl Rechtsbürgerliche die Abwanderung von Reichen in andere Kantone als Gefahr ständig wiederholen.
Das Volk fiel auf die Schalmeienklänge Rechtsbürgerlicher herein und befürworteten Senkungen der Erbschaftssteuern oder sogar deren Abschaffung. Eine Volksinitiative für die Einführung einer nationalen Erbschaftssteuer wurde im Juni 2015 mit 71% Nein-Stimmen unbegreiflicherweise wuchtig verworfen.
Senkungen oder Abschaffung kantonaler Erbschaftssteuern ist ein fiskalisches Verlustgeschäft für den Staat. Dem Staat werden so Millionen Steuersubstrat vorenthalten.
Rechtsbürgerliche wussten wohl von dieser massiven Steigerung der Erbsummen und befürworteten Senkung oder Abschaffung der Erbschaftssteuer. Aus der Gerechtigkeitsperspektive scheint es sowieso viel sinnvoller, geerbte anstatt selbst verdiente Vermögen zu besteuern.
Quelle : Oekonom Marius Brülhart,
„Erbschaften in der Schweiz: Entwicklung seit 1911 und Bedeutung für die Steuern.“
Ruedi Basler, 6. Januar 2023