NEIN zum Klimaschutz-Gesetz: Erst Strom beschaffen, dann fossile Energien ersetzen!

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  • DamienS


    Nein. Das finde ich nicht voreilig.

    Denn peter_69 hat geschrieben, dass es so ist, dass der Netzbetreiber ihm die eigene (autarke) Stromversorgung ausschaltet, wenn er die Quelle Peter_69 vom Netz trennen muss.


    Die Abtrennung von der Einspeisung Netz ins Netz liefert keinen technischen Grund ihm seine eigene (autarke) Versorgung auszuschalten.


    Ist die Anlage aber so gemacht worden, dann ist das Blödsinn!


    Das ist meine klare persönliche Meinung.


    PS: Dass es so sei, hat peter_69 allerdings nicht hier in diesem Thread geschrieben, sondern in einem Anderen. Das ist ihnen möglicherweise entgangen.

  • DamienS


    Sind sie bereit sich hier auf die Diskussion zur "technischen Begründung" für das Ausschalten einer autarken Haus- und Selbstversorgung einzulassen?

    Ich selbst bin hier nicht wirklich vom Fach und wenn es dann zu sehr in die Details geht, muss ich passen.

    So ganz grob dem Faden nach kann ich da aber noch mithalten.

    In meiner Argumentation werde ich mich auf Diskussionen berufen, die vor mehr als 35 Jahen stattgefunden hatten. Da waren Diskussionen zum Thema zwischen der jungen Garde der Transmitter und der alten Garde. In der alten Garde gab es mehrere ausgewiesene Fachexperten in Elektrotechnik / Elektronik.

  • DamienS


    Die Synchronisation mit dem Netz ist ein separater Vorgang. Diesen zu Schalten ist eine Sache.


    Zu diesem Zweck muss ein Wechselrichter nicht abgeschalten werden. Der Ausfall der eigenen Versorgung ergibt sich daraus, dass der Wechselrichter komplett abgeschalten wird.

  • DamienS


    Das ist ja eben etwas meine Frage....


    Der Stromversorger begründet das Abschalten des Wechselrichters damit, dass dies wegen der Netzsynchronisation notwendig sei. Und damit wird die (autarke) Hausversorgung von peter_69 dann lahmgelegt.


    Das dies nicht der Fall ist, zeigen alle die Anlagen, welche solche Wechselrichter haben, die nur die Netzsynchronisation ausschalten, aber nicht den Wechselrichter selbst.

  • DamienS


    Es ist Hörensagen. Dies hier im Forum konkret von peter_69.

    Doch ist er da bei Weitem nicht Alleine!


    Ich selbst kann bei meiner Loge keine PV-Anlage anbringen. Deshalb ist hier auch keine solche Kommunikation mit einem Stromversorger in diesem Zusammenhang gegeben.


    PS: das Hörensagen wurde aber auch aus Fachkreisen so bestätigt.

  • DamienS


    Um eine wahrheitsgemässe Erklärung finden zu können, müsste ich Fakten finden, die ich als "Wahr" einstufen kann.

    Für die hier postulierte "Wahrheit", dass man den Wechselrichter ausschalten müsse, um die Netzsynchronisation gewährleisten zu können, kann ich keine Fakten finden. Und wird auch von Fachexperten schon seit Jahrzehnten dementiert.

    Daher stelle ich hier die Frage, warum so ein Blödsinn dann bis heute noch als eine Wahrheit verkauft wird?


    Und hier komme ich dann tatsächlich in den Bereich von Spekulation.


    Allerdings gibt es dann da auch Hinweise dafür, dass einige der Spekulationen so plausibel erscheinen, dass man da weiter nachfragen darf, oder eben endlich mal muss.

  • Hallo


    Der Netzbetreiber beruft sich auf die Stromversorgungsverordnung 8c


    - Im Hinblick auf die Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebes auch ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers, Erzeugers oder Speicherbetreibers ein intelligentes Steuer- und Regelsystem installieren.


    - Im Fall einer solchen Gefährdung darf er dieses System auch ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers, Erzeugers oder Speicherbetreibers einsetzen. Ein solcher Einsatz hat Vorrang vor Steuerungen durch Dritte.


    Anstehend ist eine Klage vor dem Bundesgericht eines Anlagenbetreibers gegen den Provider, man darf gespannt sein.

  • peter_69


    Vielen Dank für ihre Antwort. Damit kommen wir der Antwort auf meine Frage(n) etwas näher.


    Tatsächlich bestätigen sie hier nur etwas, was mir schon bekannt war.

    Mit der Ausnahme, dass ich nicht wusste, dass vor Bundesgericht geklagt wurde.

    Kennen sie auch die Begründung des Klägers?

  • DamienS und z.K. peter_69


    Sie haben mich gefragt, ob ich spekuliere. Und ich habe mit einem ausdrücklichen Nein geantwortet.

    Das Nein bezieht sich auf die mir bekannten Fakten. Die kenne ich aber nur vom Hörensagen. Denn ich bin keine Elektroingenieurin.

    Die Aussage, dass man nicht den ganzen Wechselrichter ausschalten muss, wenn man die Netzsynchronisation abschalten muss, stammt aber von Elektroingenieuren und Hochschuldozenten im betreffenden Fachbereich. Sind aus meiner Erfahrung sehr zuverlässige Quellen.

    In Deutschland sind viele solcher Wechselrichter in Betrieb, die sich von der Netzeinspeisung trennen lassen ohne dass der Wechselrichter gänzlich ausgeschalten wird. Also eine eigene Hausversorgung weiter in Betrieb bleibt.

    Wie viele solchermassen schaltbare Wechselrichter in der Schweiz installiert sind, weiss ich nicht.


    Bei der Frage warum peter_69 so ein Wechselrichter verkauft wurde, welchen ich als Blödsinn bezeichne, komme ich dann aber tatsächlich in den Bereich der Spekulation.

    Hier geht es dann nämlich um die Spekulationen bei der Frage warum man peter_69 und vielen Anderen ein Gerät verkauft, dass technisch gesehen eigentlich untauglich ist und hier einen Gesetzestext als Vorwand braucht.


    z.K. oytenkratos