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  • Hallo Rodizia


    Es liegt nicht am Wechselrichter, sondern am zusätzlich verbauten Schaltgerät. Dieses vom Stromlieferanten erst ganz zum Schluss, vor der Abnahme verbaute Gerät kann eben die ganze Anlage runterfahren,

    Diesen Schalter hatte ich nie bestellt und wurde auch nie darüber informiert, dass er installiert werden wird.

    Mein Stromlieferant macht das wohl mit alls einen Kunden so und greift somit im Perimeter des Hauseigentümers in dessen Installation ein ohne seine Einwilligung abzuholen.


    Weigert man sich so finden keine Schlusskontrolle, Abnahme und Inbetriebnahme der Anlage statt. Die Anlage wurde von mir als Eigentümer alleine finanziert.


    Stromanbieter in angrenzenden Gebieten bauen diesen Zusatzschalter nicht ein.

  • rodizia


    relevant finde ich schon die begründung mit der stromversorgungsverordnung! die ist doch zentral. nicht?


    einerseits erklärt sie auf verordnungsebene warum ein stromanbieter periphere anlagen steuern können soll bzw. unter welchen bedingungen resp. risiken.


    andererseits liefert sie ein potentielles argument (spekulation) warum der stromversorger seinen kunden so ein geraet verkauft mit der scheinbegründung der verordnung wobei die wahren gründe ein zusatzgeschäft sein könnten. wobei hier herauszufinden was die effektiven beweggründe sind wird ein ding der unmöglichkeit sein, da die verkaufpartei ihre wahren argumente mit hoher wahrscheinlichkeit nicht offen legen wird. bleibt somit nur die spekulation in dem falle.


    oder was meinen sie?

  • DamienS


    Bei den Wechselrichtern gibt es drei Typen.

    Dabei ist die erste Unterscheidung zwischen nicht schaltbaren und schaltbaren Wechselrichtern. Bei den Schaltbaren gibt es dann noch zwei Typen.

    Die Schaltbaren unterscheiden sich darin, dass die Einen nur eine Synchronisation mit dem Netz unterbinden und in diesem Fall der eigentliche Wechselrichter nicht abgeschalten wird. Und damit die Hausversorgung weiter läuft.


    Bei den Anderen wird aber der Wechselrichter ausgeschalten. Was zur Folge hat, dass die Anlage nicht mehr, oder nur noch teilweise läuft.


    peter_69 hat offenbar einen nicht schaltbaren Wechselrichter eingebaut. Und in der Folge wurde ein zusätzlicher Schalter für die Netzabtrennung eingebaut.

    Für den Einbau dieses zusätzlichen Schalters gibt es sowohl eine technische Notwendigkeit, wie auch eine Gesetzesgrundlage. Auf dieses beruft sich der Netzbetreiber.

    Im Fall von peter_69 ist mir aber nicht klar, wie dieser Schalter installiert ist, so dass er die ganze Hausversorgung lahmlegt.


    Fakt ist, dass seine autarke Stromversorgung lahmgelegt werden kann. Und er selbst darauf keinen Einfluss hat.


    Und das ist der springende Punkt und letztlich auch der Grund meiner ursprünglichen Frage. Bei dieser Frage kommen wir dann wirklich in den Bereich der Spekulation.

    Welches Interesse hat der Netzbetreiber um einem Kleinproduzenten die autarke Versorgung zu unterbrechen?

  • relevant finde ich schon die begründung mit der stromversorgungsverordnung! die ist doch zentral. nicht?

    DamienS


    Ich hatte weiter oben im Thread geschrieben, dass der Stromversorger Quellen zu- und abschalten können muss!

    Sonst kann er die Netzfrequenz nicht stabilisieren.

    Aber das Abtrennen von der Netzeinspeisung und das vollständige lahmlegen einer Quelle sind technisch nicht dasselbe!

  • rodizia


    vermutlich geht es nicht um einen einzelnen kleinproduzenten als vielmehr um die summe der kleinproduzenten welche das netz belasten können. daher will er in der lage sein dies zu steuern. ist fuer mich nachvollziehbar. das risiko ist ja dass er einen netzausfall oder so starke schwankungen erfährt und damit die versorgung seiner kundschaft nicht mehr gewährleistet ist.

  • rodizia


    eine persönliche feststellung meinerseits...


    wenn man sie herausfordert oder neue erkenntnisse einbringt, die nicht von ihnen stammen, weisen sie ein schon fast zwanghaftes verhalten auf die neuen argumente zu relativieren oder versuchen sie diese mit wissensdemonstrationen die oft wenig mit dem sachverhalt zu tun haben zu überspielen.

    dabei frage ich mich ob es ihnen um das tatsächliche finden der wahrheit oder um ein dominanzverhalten zwecks kompensation geht!?

  • eine persönliche feststellung meinerseits...


    wenn man sie herausfordert oder neue erkenntnisse einbringt, die nicht von ihnen stammen, weisen sie ein schon fast zwanghaftes verhalten auf die neuen argumente zu relativieren oder versuchen sie diese mit wissensdemonstrationen die oft wenig mit dem sachverhalt zu tun haben zu überspielen.

    dabei frage ich mich ob es ihnen um das tatsächliche finden der wahrheit oder um ein dominanzverhalten zwecks kompensation geht!?

    DamienS


    Hier stossen sie mich wirklich etwas vor den Kopf.


    Und frage mich meinerseits, ob ich mich hier (in diesem Thread) auf diese Diskussion überhaupt einlassen soll.


    Doch fange ich hier mal mit dem letzten Satz an.

    Meine Teilnahme in diesem Forum hat tatsächlich den Hintergrund, dass ich primär an einer Meinungsfindung, und wenn möglich einer "Wahrheitsfindung" interessiert bin. Und deshalb suche ich einen Austausch mit anderen Personen, die andere Sichtweisen und damit folglich auch andere Argumentationen einbringen.

    Es ist aber durchaus so, dass ich dann die anderen Sichtweisen und Argumentationen mit meinen bisherigen Erkenntnissen vergleiche und sie so auch relativiere.

    Stelle ich eine grosse Diskrepanz "neuer Erkenntnisse" seitens anderer Diskussionsteilnehmer zu meinen bisherigen Erkenntnissen fest, dann will und muss ich der Sache auf den Grund gehen. Sonst gibt es keine ernsthafte Diskussion und auch keinen Fortschritt in der "Wahrheitsfindung".

    Führen aber neue Argumentationen Anderer nicht wirklich zu neuen Erkenntnissen, dann relativiere ich sie entsprechend.

    Was wiederum zur Folge hat, dass ich unter diesen Umständen vielleicht klar auf meiner bisherigen Meinung beharre.


    Das kann man, wenn man so will, dann als ein Dominanzverhalten zwecks Kompensation interpretieren....

    Sehe mich selbst allerdings nicht als eine Person die irgendeinen Minderwertigkeitskomplex hat, der kompensiert werden will?


    Und ihre Behauptung, dass meine "Wissensdemonstrationen" oft wenig mit dem Sachverhalt zu haben, müssten sie mir mal etwas genauer erklären.

    Das sehe ich nämlich tatsächlich nicht! Falls das so wäre.


    Es kann aber durchaus sein, dass ich sachliche Zusammenhänge sehe, die andere nicht sehen. Gilt aber auch umgekehrt. Auch ich sehe manchmal Zusammenhänge nicht, die Andere aus ihrer Perspektive eben sehen können.

    Und genau hier liegt auch der Grund warum offene und ehrliche Diskussion halt mal etwas nötig ist. Und hier muss man sich dann auch mal eingestehen können, dass man einem Irrtum unterlegen war. Falls man sich wirklich geirrt hatte.


    Das Einbringen neuer Aspekte / Argumentationen heisst aber nicht per Se, dass man grundsätzlich im Irrtum war, sondern nur relativ geirrt hatte. Was leider sehr oft der Fall ist. Aber auch nicht immer der Fall ist.

    Es ist auch möglich, dass andere Meinungen und Argumentationen mal etwas grundfalsch sind.


    Und was soll ich dann machen?

    Sagen... oh, ja... da hat jemand eine andere Meinung... dann bin ich ja mit meiner Meinung falsch.... also halte ich besser meine Klappe....

    Oder sage ich hier: nein!

    Denn die Argumentation hält nicht was sie verspricht. Und deshalb bleibe ich bei meiner bisherigen Meinung.

    Oder relativiere sie etwas, weil an der anderen Argumentation vielleicht doch nicht Alles falsch war.


    Habe ich deswegen etwa schon eine Zwangsstörung?

  • Da mich diese Stromversorgungsverordnung gerade auch sehr interessiert:


    Stromversorgungsverordnung
    (StromVV)
    vom 14. März 2008 (Stand am 1. Januar 2023)

    734.71 (admin.ch)


    Art. 8c 54 Intelligente Steuer- und Regelsysteme für den Netzbetrieb


    1 Stimmt ein Endverbraucher, ein Erzeuger oder ein Speicherbetreiber zu, dass bei ihm ein intelligentes Steuer- und Regelsystem für den sicheren, leistungsfähigen und effizienten Netzbetrieb zum Einsatz gelangt, so vereinbart er mit dem Netzbetreiber insbesondere:55


    a. die Installation des Systems;


    b. wie das System eingesetzt wird;


    c. wie der Einsatz des Systems vergütet wird.


    2 Die Vergütung nach Absatz 1 Buchstabe c muss auf sachlichen Kriterien beruhen und darf nicht diskriminierend sein.


    3 Der Netzbetreiber macht die für einen Vertragsabschluss über Steuerung und Regelung relevanten Informationen, insbesondere die Vergütungsansätze, öffentlich zugänglich.


    4 …56


    5 Im Hinblick auf die Abwendung einer unmittelbaren erheblichen Gefährdung des sicheren Netzbetriebs darf der Netzbetreiber auch ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers, Erzeugers oder Speicherbetreibers ein intelligentes Steuer- und Regelsystem installieren.57


    6 Im Fall einer solchen Gefährdung darf er dieses System auch ohne Zustimmung des betroffenen Endverbrauchers, Erzeugers oder Speicherbetreibers einsetzen. Ein solcher Einsatz hat Vorrang vor Steuerungen durch Dritte. Der Netzbetreiber informiert die Betroffenen mindestens jährlich sowie auf Anfrage über die nach diesem Absatz getätigten Einsätze.58


    54 Eingefügt durch Ziff. I der V vom 1. Nov. 2017, in Kraft seit 1. Jan. 2018 (AS 2017 7109).
    55 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. April 2019, in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1381).
    56 Aufgehoben durch Ziff. I der V vom 3. April 2019, mit Wirkung seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1381).
    57 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. April 2019, in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1381)

    58 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 3. April 2019, in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1381).


    peter_69 schrieb:


    "Es liegt nicht am Wechselrichter, sondern am zusätzlich verbauten Schaltgerät. Dieses vom Stromlieferanten erst ganz zum Schluss, vor der Abnahme verbaute Gerät kann eben die ganze Anlage runterfahren,..."


    Bei diesem "zusätzlich verbauten Schaltgerät" handelt es sich also um das intelligente Steuer- und Regelsystem gem. Absatz 5?


    Beste Grüsse ;)

    Tilia

  • vermutlich geht es nicht um einen einzelnen kleinproduzenten als vielmehr um die summe der kleinproduzenten welche das netz belasten können. daher will er in der lage sein dies zu steuern. ist fuer mich nachvollziehbar. das risiko ist ja dass er einen netzausfall oder so starke schwankungen erfährt und damit die versorgung seiner kundschaft nicht mehr gewährleistet ist.

    DamienS


    Sie schreiben hier in der erweiterten Fassung, warum ein Netzbetreiber in der Lage sein muss Quellen zu - oder weg zu schalten.


    Darüber herrscht Konsens. Denn das ist aus technischer Sicht auch begründbar.

    Und ist deshalb auch in der Stromversorgungsverordnung so verankert.


    Und dass das so sein muss, ist wahrscheinlich auch nicht der Gegenstand der offenbar hängigen Klage vor Bundesgericht.

    Da geht es wahrscheinlich sehr viel mehr darum, wie der aktuell gültige Gesetzestext abgefasst ist.

    Denn die aktuell gültige Fassung ermöglicht eine Willkür seitens der Stromversorger, welche technisch nicht begründbar ist.

    Und das war eigentlich der Gegenstand meiner Frage:

    Aus welchem Grund ist das Gesetz so abgefasst worden?

    Aus welchem Grund wird peter_69 und weiteren Leidensgenossen hier ein technischer Blödsinn verkauft?


    cc: tilia

  • rodizia


    also jetzt verstehe ich nicht warum sie die verordnung (eine verordnung ist kein gesetz) anzweifeln!?


    aus meiner sicht laesst sich sehr gut nachvollziehen warum die verordnung so abgefasst worden ist. naemlich darum, dass periphere anlagen bei bedarf (netzunter- oder überlastung) vom netzbetreiber ein oder ausgeschaltet werden können, weil diese je nach auslastung zu einer unter- oder überlastung des produzenten führen und damit bestimmte risiken verbunden sind.


    was verstehen sie daran nicht?

  • peter_69  tilia  rodizia  DamienS


    Den ganzen Verlauf von Anfang an habe ich nicht mitbekommen.


    Aus dem Beitrag von Tilia habe ich mitbekommen, dass bei Zustimmung für eine Abschalt-Vorrichtung ein anderer Tarif für den Strombezug berechnet wird. Wohl ein niedrigerer Tarif, weil es in Zeiten von zuviel Einspeisung ins Netz, für diesen Strom weniger Geld erlöst wird.

    Die Frage ist nun, war es peter69 bewusst, was er mit der Wahl des Stromtarifs beim Bezug noch allfällig kollateral genehmigt hat ?


    Die Frage ist nun wieviel Kapazität für die Speicherung von elektrischer Energie verbaut ist.

    Wenn die Natrium-Ionen-Akkus in der nächsten Zeit viel weniger kosten, weil diese in Gigafabriken in Massenproduktion hergestellt werden,

    ist ein Ausbau der eigenen Speicherkapazität angezeigt.


    Möglicherweise sind hier noch mehr Informationen nötig, um den Sachverhalt umfassend analysieren zu können. ?

  • DamienS


    Ich habe den Eindruck dass sie hier den Überblick verloren haben.


    Meine ursprüngliche Frage war, warum der Stromanbieter peter_69 einen (technischen) Blödsinn verkauft.

    Es gibt keinen mir bekannten technischen Grund warum der Stromversorger / Netzbetreiber die gesamte (autarke) Hausversorgung von @Peter_ 69, oder Anderen, lahmlegen muss, um die Netzsicherheit zu gewährleisten.

    Technisch begründbar ist hier nur das die Quelle peter_69, oder Andere, vom Netz abgekoppelt werden müssen, wenn dies für die Netzstabilität erforderlich ist.

    Dass die erforderlich sein kann, wiederspiegelt sich dann auch in den gesetzlichen Verordnungen zur Stromversorgung.

    Doch der entsprechende Gesetzestext in der Verordnung lässt es zu, dass die Quelle funktionsunfähig (zur Eigenversorgung und unabhängig des Netzes) wird. Und das vom Netzbetreiber offensichtlich so auch gemacht wird.

    Eine technisch zwingende Grundlage gibt es dafür nicht! Aber der Netzbetreiber beruft sich hier auf die gesetzliche Verordnung als Begründung.


    Warum macht das der Netzbetreiber?