NEIN zum Klimaschutz-Gesetz: Erst Strom beschaffen, dann fossile Energien ersetzen!

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  • wenn es komplett stromlos waere, dann waere ja mein haushalt nicht mehr versorgt und da habe ich meine zweifel, dass dies ein netzbetreiber willkürlich darf. im anderen falle stellt sich die frage nach den kosten. welchen preis bezahle ich pro kWh wenn mein haus vom netz versorgt wird und nicht von meiner eigenen anlage. und wie oft und wie lange dauern solche externen versorgungen, also sind sie wirtschaftlich relevant?


    DamienS


    Hier hat oytenkratos doch noch eine ähnliche Frage gestellt.

    Doch ich und andere Personen aus dem Kreis Transmitter stellen hier eigentlich eine andere Frage.


    Nämlich, was ist dann, wenn mir der Stromversorger mir zuerst einmal meine eigene und autarke Hausversorgung ausschaltet und dann hinterher mir keinen Strom mehr liefern kann, weil sein Netz trotzdem ausgefallen ist?

  • rodizia


    Zwar richtet sich Ihr Post


    "Nämlich, was ist dann, wenn mir der Stromversorger mir zuerst einmal meine eigene und autarke Hausversorgung ausschaltet und dann hinterher mir keinen Strom mehr liefern kann, weil sein Netz trotzdem ausgefallen ist?"


    nicht an mich. Ich erlaube mir trotzdem einen Kommentar. Bei Netzausfall um 18.30 Uhr ist es insbesondere im Winter in der CH stockdunkel im Haus, bis Sie die Taschenlampe des Natels eingeschaltet oder eine Kerze angezündet haben. Der elektr. Kochherd bleibt trotz Einschaltung der Höchststufe kalt. Der elektr. Backofen bietet keine Alternative usw. Nach einer Stunde meldet sich bereits die Ungeduld, der Hunger tat es bereits um 18 Uhr. Der Kühlschrank ist stumm. Die Flasche Wein lässt sich auch nicht öffnen mit dem elektr. Öffner.... Beim Stromversorger können Sie sich nur beschweren, sofern Ihr Natel noch Akku hat. Akku-Aufladen geht nicht. Via Festnetz werden Sie den Frust auch nicht los.... So passiert ua. in unserem Quartier unserer Kleinstadt letzten Winter. Die zwei stromlosen Stunden waren eine interessante Erfahrung ;)

  • rodizia


    ich sage es wirklich ungerne... und mache es auch nicht um sie zu nerven... aber... eine autarke anlage ist darum autark weil sie auf niemanden angewiesen ist... ;)


    die anlagen die sie beschreiben könnte man höchstens als teilautark ansehen wobei der begriff teilautark so nicht wirklich zutrifft da es sich nur um ein system handelt.

  • rodizia


    ich finde es nicht irrelevant...


    worte, vor allem fremdworte werten leider oft falsch verwendet... daraus entstehen dann missverständnisse. dies erschwert nach m.M. die kommunikation.


    ein solches beispiel ist das wort schizophren. dabei meinen die leute paradox oder unverständlich. ohne dabei zu wissen was sie eigentlich sagen wird losgeplappert als haette man den duden gepachtet, vergisst oder übersieht dabei die tatsache dass man selber im irrtum ist und sich missverständlich ausdrückt.


    darum ist mir persönlich die korrekte verwendung von begriffen wichtig.

  • Diesen Link sollte jeder genauesten durchlesen, der eine Photvoltaikanlage in der Schweiz installieren will (Hinweis von Tilja) :

    Die Konsequenzen der Energiestrategie 2050 - Bulletin DE


    Zu meinem Arche-Projekt in einer Region mit "gemässigtem Meeresklima" gehört die Eigenversorgung mit Photovoltaik,

    aber ohne Netzanschluss. Da muss man einen Zähler installieren für den Eigenverbrauch und 7 €cent pro KWh an den Span Staat zahlen..

    Diese Erlöse sind zweckgebunden für die Unterstützung der Erneuerbaren Energien zu verwenden.

    Vorerst wird nur die notwendigste Kapazität ausgebaut, bis es die viel preiswertere Natrium-Ionen-Batterien aus GIGA-Fabriken gibt.

    Dort ist viel weniger Wärmeenergie nötig und die wird mit einer kleinen Biogasanlage aus Grünpflanzen produziert werden.


    rodizia

    Wie in Vergangenheit sollen die Kapitalgewaltigen Schweizer Grossverbraucher "priviligiert" versorgt werden können,
    sicher und mit hohen Mengenrabatten. Nutzt aber auch denen langfristig wenig, wenn der Strom in der MENA-Region nur 1 US-Cent pro KWh kostet.


    Wie so oft wird etwas hinterhältig instrumentalisiert (energie 2050), nur damit die Mächtigen noch übermächtiger werden können und immer mehr Machtmittel anhäufen können.

    Den 3. Weltkrieg (Krieg, von etwas kriegen wollen) gegen die Mitwelt hat die Menschheit schon verloren.

    Die unterpriviligierten Kapitalschwachen werden die üblen Folgen früher treffen.

    Es ist ein schwacher Trost, dass es die Priviligierten später auch treffen wird.

  • ich finde es nicht irrelevant...


    worte, vor allem fremdworte werten leider oft falsch verwendet... daraus entstehen dann missverständnisse. dies erschwert nach m.M. die kommunikation.


    ein solches beispiel ist das wort schizophren. dabei meinen die leute paradox oder unverständlich. ohne dabei zu wissen was sie eigentlich sagen wird losgeplappert als haette man den duden gepachtet, vergisst oder übersieht dabei die tatsache dass man selber im irrtum ist und sich missverständlich ausdrückt.


    darum ist mir persönlich die korrekte verwendung von begriffen wichtig.

    DamienS


    Gut. Das lasse ich mal so stehen. Da bin ich doch wieder mal etwas einig mit ihnen

    :thumbup:

  • DamienS


    Ich bleibe dennoch bis auf Weiteres bei meiner Meinung, dass es jetzt nicht zielführend ist hier eine Begriffsdefinition der Autarkie zu führen.

    (Ach Traugottli meines.., jetzt hätte ich fast Begriffs- Defribilation geschrieben....Ja... sowas aber auch? ). :)


    Wenn es um die eigentliche Sache geht, ist diese Diskussion halt schon etwas müssig.


    Einigen wir uns hier mal darauf, dass die Anlage von peter_69 mal "teilautark" sei. Und das, weil es eine Anbindung an das (öffentliche) Netz gibt?


    Wenn aber peter_69, seine teilautarke Hausversorgung lahmgelegt wird,.... kann er dann überhaupt noch via Netzbetreiber mit Strom versorgt werden?

    Also so weit es mir bekannt ist, ist die Anbindung eines eigentlich mehrheitlich autarken Kleinproduzenten ja immer "Bidirektional".

    Wird also der Kleinproduzent vom Netz getrennt, gemäss den Methoden, die zur Lahmlegung der eigenen Versorgung führen, dann müsste deswegen auch keine Versorgung aus dem öffentlichen Netz mehr möglich sein?

  • rodizia


    Wenn aber Peter_69, seine teilautarke Hausversorgung lahmgelegt wird,.... kann er dann überhaupt noch via Netzbetreiber mit Strom versorgt werden?

    Also so weit es mir bekannt ist, ist die Anbindung eines eigentlich mehrheitlich autarken Kleinproduzenten ja immer "Bidirektional".

    Wird also der Kleinproduzent vom Netz getrennt, gemäss den Methoden, die zur Lahmlegung der eigenen Versorgung führen, dann müsste deswegen auch keine Versorgung aus dem öffentlichen Netz mehr möglich sein?


    ich denke eben nicht, dass es zwingend zu einem stromausfall kommt wenn der netzbetreiber nur die PV abschaltet.


    die steuerung ist ja schon entsprechend so ausgelegt dass sie eine netzversorgung zulaesst wenn die PV keinen strom liefert, eben weil die anlage nicht autark ist.


    was der netzbetreiber verhindern will sind punktuelle spitzen (nach oben und nach unten) weil jedes zu- oder abschalten eines verbrauchers das netz belastet.

    die kontinuierliche auslastung kann der betreiber eben am besten sicherstellen, wenn an allen anlagen eine entsprechende regelung vorhanden ist, die er gebrauchen darf (im fall einer erheblichen gefährdung).

  • DamienS


    Ihre Überlegung ist hier schon logisch.

    Aber hier sind wir jetzt Beide etwas am spekulieren. Wir wissen ja nicht, wie die Anlage von peter_69 tatsächlich verschaltet ist.

    Und nein. Dass er von der Versorgung des Netzbetreibers abgehängt (Stromlos) wird, ist unwahrscheinlich. Wahrscheinlich ist aber, dass er eben dann keinen eigenen Strom mehr produzieren kann, oder nur noch teilweise produzieren und die eigene Produktion nur noch teilweise nutzen kann.

    Diese Situation tritt dann ein, wenn ihm der Wechselrichter abgeschalten wird. Dann kann das Gleichstromnetz immer noch funktionieren. Aber peter_69 kann auch für den Eigenverbrauch keinen Wechselstrom mehr in seine eigene Hausinstallation einspeisen.

    Ist dann also abhängig davon, dass er vom Netzbetreiber versorgt wird.

  • DamienS


    Dass peter_69 vom Stromnetz abgekoppelt würde, wenn seine PV-Anlage abgeschalten wird, ist widersinnig. Und wäre gerade gegen das Interesse des Netzbetreibers.

    Der Netzbetreiber muss wegen der Netzstabilität dann Quellen abschalten können, wenn zu viel Strom eingespeist wird. Dann steigt die Netzfrequenz. Steigt die Frequenz zu stark wird das Netz instabil.

    Um die Netzfrequenz wieder zu senken, müsste er zusätzliche Last zuschalten können. Das kann er aber nur beschränkt.

    Logischerweise schaltet dann der Netzbetreiber die Quelle peter_69 ab. Aber nicht die Last peter_69


    Und hier muss auch noch festhalten, dass die Aussage von peter_69 zu seiner PV-Anlage unklar war. Er hat nie im Detail geschrieben, was er damit genau meint, dass ihm der Netzbetreiber seine eigene Stromversorgung abschalten kann.

  • tilia , DamienS , oytenkratos , peter_69 und alle Anderen hier Interessierten


    Sie hatten noch gefragt, was denn die Transmitter `s für einen Klagegrund gehabt haben.

    Welche Gründe sie in einer Klageschrift dann letztlich angeführt hätten, weiss ich nicht. Und wissen die wahrscheinlich selbst auch nicht so genau. Ist nämlich nicht so einfach...

    Und deshalb haben sie diese Idee wohl auch relativ bald einmal wieder verworfen. Und sagten sich wohl, dass man das Problem auf politischer anstatt auf rechtlicher Ebene angehen muss.

    Doch der Hintergrund, warum sie sich überhaupt ein Klage überlegt hätten, ist wohl der Folgende:

    Mit der geltenden gesetzlichen Verordnung kann ein Netzbetreiber willkürlich Quellen zu- und wegschalten. Das muss er wegen der Netzstabilität auch können und dazu ist er indirekt auch noch gesetzlich verpflichtet. So weit... so gut, aber nicht alles gut.

    Hier hat nun ein Netzbetreiber die Möglichkeit selbstständig darüber zu entscheiden, wer einspeisen darf und wer nicht.

    Ist nun der Netzbetreiber aber gleichzeitig auch noch ein Produzent, hat er dann auch das Recht seine Konkurrenz abzuschalten. Und wird das auch so handhaben wollen.

    Damit erhält er de facto ein Monopol, welches nach meinem Wissen nicht zulässig ist.

    Ich vermute, dass dies auch ein Gegenstand der jetzt hängigen Klage vor Bundesgericht ist.

  • rodizia

    tilia


    Bei dem von ihnen geposteten Link im Beitrag #119 geht es um ein anderes Problem als das von peter_69


    Beim entsprechenden Entwurf geht es darum zu regeln wie das Vorgehen bei einer Strommangellage ist / sein soll.

    Ich poste prinzipiell keine Links, welche ich im Vorfeld nicht gründlich gelesen/studiert habe.


    Die Faktenlage betr. das "Problem" von peter_69 ist hier sehr spärlich. Mit Spekulationen in rechtlichen Angelegenheiten habe ich nichts am Hut.


    LG

    Tilia

  • tilia


    Die Faktenlage beim "Problem" von peter_69 ist tatsächlich dünn. Er selbst hat nie genau beschrieben, was es wirklich heisst, wenn er sagt, dass ihm der Netzbetreiber die PV- Anlage abschalten kann.


    Und was damit gemeint ist, kann unterschiedlich sein.

    Was genau im Fall von peter_69 zutrifft, weiss ich bis heute nicht. Und hier muss ich auch DamienS noch recht geben, wenn er sagt, das sei Spekulation.


    Aber ich sehe jetzt den Zusammenhang mit dem Entwurf im Link mit dem von peter_69 erwähnten Problem nicht.

    Wo sehen sie einen Zusammenhang?


    LG.Rodizia