NEIN zum Klimaschutz-Gesetz: Erst Strom beschaffen, dann fossile Energien ersetzen!

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  • Die Lbertär kapitaistischen Netzbetreiber wollen halt Geld machen und nur Anlagen die ans Netz gekoppelt sind, werden genehmigt.

    Dazu dient die Notwendigkeit der Referenz-Spannung und- Frequenz.

    Die Solarpanneele sind eben von aussen zu sehen.

    Ob es Kontrollen gibt, wenn die Anlage installiert ist, ist fraglich ?

  • oytenkratos


    Ich kenne die Gesetzgebung in Deutschland praktisch nicht. Ich weiss dazu nur, dass PV-Anlagen mit mehr als 400 Watt Peak von einem Inspektor abgenommen werden müssen. Das gilt auch für Insellösungen.


    In der Schweiz wird das ähnlich sein. Ev. weicht es hier bei der Leistung etwas ab.

    Der Grund für die Abnahme liegt aber bei der Sicherheit von elektrischen Anlagen ganz allgemein. Und hat bei Insellösungen nichts mit der Netzeinspeisung zu tun.


    Allerdings verstehe ich ihren Bekannten aus Deutschland nicht so ganz. Seine Aussage, dass er nicht ins Netz einspeisen will, weil er zu wenig für seinen Solarstrom bekommt, ist für mich nur zu einem kleinen Teil nachvollziehbar.


    Aber hier muss jeder seine eigene Rechnung machen.


    Bei den PV-Anlagen von Transmitter im südlichen Afrika ist die Sache dann nochmal anders. Die können gar nicht ins Netz einspeisen. Da haben die heutigen Netzbetreiber klar ein Monopol.

    In Namibia gibt es sogar noch ein Gesetz, dass jedem verbietet eigenen Strom zu produzieren, wenn er einen Anbindung ans staatliche Stromnetz hat. Das zeigt beispielhaft auf, wie die Netzbetreiber versuchen ihr Geschäftsmodell zu schützen.


    Doch solche Monopolstellungen verhindern die Realisierung einer Energiepolitik die dem zellulären Ansatz folgt.

    Das muss aufhören!

  • oytenkratos

    Noch ein Hinweis zur gesetzlichen Regelung in Deutschland.

    Es werden immer mehr Kleinanlagen installiert. Die sind Steckerfertig / Typengeprüft. Eine Abnahme durch einen Inspektor eigentlich überflüssig. So lange die nicht ins Netz einspeisen.

    Daher war schon länger die Debatte, dass diese Prüfung bei Kleinanlagen die Insellösungen sind, entfallen soll. Im letzten Jahr kam da etwas Bewegung in die Sache...

    Ob das mit den 400 Watt heute noch gilt, weiss ich nicht sicher. Bin da nicht immer Up to date.

  • rodizia


    Ihre Frage war, muss ich noch etwas beachten.

    Ja, dass eine PV-Anlage möglicherweise eine Vorgabe an Spannung und Frequenz (braucht), um Gleichstrom zu liefern.


    In D liegt die Obergrenze bei 600 W bei Kleinanlagen. Diese brauchen (noch) eine Betriebsgenehmigung und einen Netzanschluss, damit allfälliger Überschuss ins Netz eingespeist werden kann und muss.


    Die EU hat bereits in 2008 Vorschriften erlassen, dass solche einschränkender Vorschriften von grossen Netzbetreibern für die Betreiber kleiner Energieerzeugungsanlagen, genossenschaftlichen Erzeugern zurück zu nehmen sind.

    Diese Vorschrift wird bisher unzureichend in den einzelnen EU-Nationen umgesetzt.

    In Deutschland am wenigsten. Deshalb hat der BUND beim EuGH eine Klage gegen die dt. Bundesregierung eingereicht, damit diese die einschränkenden Vorschriften ausser Kraft setzen muss

    Das Potential von Kleinanlagen, vernetzt in kleinem räumlichen Mass hat ein hohes Kapazitätspotential.

    Die vorgeschriebene Einspeisung ins "öffentliche" Netz, über Grundstücksgrenzen (Nachbar zu Nachbar) von Erzeugern zu Verbrauchern ist aufzuheben.


    Bei uns in der Schweiz müsste dazu eine Volksabstimmung erfolgen, die aber von den Kapitalgewalten dem Volk aus reden lassen..

  • oytenkratos


    Danke für die Ausführungen zu den Gesetzen in der EU und Deutschland.

    peter_69 hatte geschrieben, dass eine Klage vor Bundesgericht hängig sei. Leider hat er bisher nicht auf meine Frage geantwortet, ob er den Klagegrund kennt.

    Ich vermute aber, dass es mehr oder weniger um das Gleiche geht.

    Also die Aufhebung von de facto Monopolen.

  • oytenkratos


    Eine PV-Anlage braucht keine Referenz-Spannung und keine Referenz-Frequenz um Gleichstrom zu produzieren. Auch nicht um Wechselstrom zu produzieren.

    Das gilt aber nur für Insellösungen.

    Erst wenn sie Wechselstrom ins Netz einspeisen wollen...

    Bei der Einspeisung muss der Wechselrichter der PV-Anlage mit dem Netz synchronisiert werden. Dazu braucht der Wechselrichter die Referenzspannung und die Referenzfrequenz vom Netz.

  • oytenkratos


    Ich habe mich ziemlich darüber gewundert was ihnen da der Bekannte aus Deutschland erzählt hat. Und was für eine Bastelei er da vor hat.

    Aber möglicherweise wusste der halt nicht so richtig Bescheid und hat sich den falschen Wechselrichter bestellt.

    Wenn der Wechselrichter so gebaut ist, dass er ins Netz einspeisen kann, dann ist gut möglich, ja sogar wahrscheinlich dass der dann tatsächlich die Referenzwerte braucht. Sonst arbeitet der nicht. Ist einfach ausgeschalten.

    Dann läuft aber das Gleichstromnetz wahrscheinlich immer noch.

    Ausser der Wechselrichter ist kombiniert mit dem Laderegler. Und dann läuft möglicherweise auch der Laderegler nicht mehr, wenn der Wechselrichter ausgeschalten ist.

    Dann kann das Panel immer noch Gleichstrom liefern, aber der Speicher wird nicht mehr geladen.

  • rodizia

    Details der Kleinanlage kenne ich nicht. Es ist eine gekaufte Komlpettanlage incl Wehselrichter und Batterie.

    Er wird die Anlage aber vom Netz gegen die Vorschrift trennen.

    Die Bastelei ist nur ein kleiner Wechselrichter der dem Anlagen-Wechselrichter die nötige Spannung und Frequenz vorgibt.

    Der kleine Wechselrichter wird von einem kleinen Akku gespeist, damit auch im Falle dass die Anlagen-Batterie leer ist, doch die PV anläuft.


    Eine Insellösung sei nicht erlaubt.

  • oytenkratos


    Ein PV-Modul liefert ausschliesslich Gleichstrom. Damit können sie eine Last, die Gleichstrom zieht, direkt versorgen. Es braucht keine Batterie dazwischen. Und auch keinen Wechselrichter.

    Transmitter Group hat mehrere Anlagen im Betrieb wo Quelle und Last direkt gekoppelt sind. Im Gleichstromkreis also die einfachste Konfiguration gegeben ist. (Dies insbesondere bei Kühlanlagen).

    Die einfachste Konfiguration ist auch die, welche am wenigsten mit Verlusten behaftet ist.

    Wenn sie in den Gleichstromkreis keinen Speicher (Kapazität) einbauen, brauchen sie auch keinen Laderegler. Und einen Wechselrichter schon gar nicht.

    Speicher, Laderegler und Wechselrichter sind nichts als Verlustquellen. Wie jede weitere Komponente im Gleichstromkreis auch. Doch sind die unter Umständen nicht zu vermeiden. Hängt ganz von den Anforderungen seitens der Last ab.

    Unter Umständen kommen sie um einen Laderegler (im erweiterten Sinn) nicht herum.

    Das ist dann der Fall, wenn eine beliebige Last eine bestimmte minimale Spannung benötigt, um funktionieren zu können.

    Wenn die Gleichstromquelle also nicht genug Spannung erzeugen kann, dann kann die Last nichts ziehen.

    Kann die Quelle aber auf zu niedriger Spannung genug Strom liefern, kann man das mit einer Laderegelung korrigieren. Dazu gibt es grundsätzlich etwas unterschiedliche Methoden. Im Kleinleistungsbereich verwendet man meist "Stacker". Auf Deutsch auch Spannungshochsetzer genannt.

    Von der Funktionalität her ist ein PV-Modul eine Photodiode. Dioden haben immer eine minimale Leerlaufspannung. Im Leerlauf fliesst aber kein Strom und die Leistung ist Null.

    Fällt Licht auf die Photodiode steigt dann die Spannung und ein Strom läuft nach. Stärke des Stroms ist hier abhängig der Spannungshöhe. So mal etwas vereinfacht ausgedrückt.

    Ist dann die Spannung noch immer nicht hoch genug für die Last, können sie die Spannung hochsetzen. Dann fliesst ein reduzierter Strom zur Last.

    PV- Module haben die Eigenschaft, dass sie schnell auf die "Nominale Spannung" kommen, ja gerade zu springen, so bald ausreichend Licht vorhanden ist. Das ist phsykalisch so bedingt.

    Ist die Einstrahlung schwach, ist die Leistung aber auch schwach. Weil der Strom tief ist.


    Ich hoffe ich konnte hier etwas erklären, warum mich die Aussage ihres Bekannten doch sehr irritiert.


    Doch wenn Inselanlagen einfach verboten sind???

  • oytenkratos


    Noch ein Hinweis zur Bastelei ihres Bekannten.

    Er braucht keine zusätzliche Batterie. Er muss nur darauf achten, dass die Batterie der Anlage nie eine Tiefentladung bekommt. Aber dieses Problem lässt sich auch lösen.

    Der kleine Wechselrichter, welche dem grossen Wechselrichter das Steuersignal gibt, braucht nur eine ganz geringe Leistung. Nur ganz geringfügig mehr als seine Verlustleistung beträgt. Das abgegebene Signal ist Signal und nicht Leistung. Das ist im Milliwatt- Bereich.

    Und diesen kleinen Wechselrichter muss er dann direkt an der Batterie anhängen.

    Sollte mal die Batterie tief entladen sein, dann funktioniert das nicht. Aber dann könnte er den kleinen WR auch direkt ans Panel brücken. Der Einfachheit halber würde ich ihn aber an der Batterie belassen und die Batterie zuerst mit einem Ladegerät für Autobatterien wieder etwas aufladen. Sofern man eben Netzstrom hat....

    Eine Autobatterie kann man aber auch mit dem ganz einfachen Gleichstromkreis laden. Sofern Panel genug Spannung abgibt. Da braucht es etwa 13.5 Volt. Höhere Spannung tut der Batterie nicht gut. Sollte man nicht so häufig machen.

  • rodizia

    Die Anlagenbatterie wird gebraucht, wenn Nachts keine Sonne scheint oder zuwenig Sonne scheint.

    Natürlich möchte der möglichst keine/wenig teuren Strom aus dem Netz beziehen.

    Deshalb kann es oft vorkommen, dass die Anlagenbatterie ziemlich tif entladen wird.

    Die kleine Autobatterie kostet ca. 50 €.


    Diese kleine Anlage muss auch keine Wärmepumpe betreiben, wie bei peter.

  • Natürlich möchte der möglichst keine/wenig teuren Strom aus dem Netz beziehen.


    oytenkratos


    Ist schon klar. Das ist ja wahrscheinlich für jeden mal der Hauptgrund, warum man sich eine PV-Anlage anschafft.

    Der so selbst erzeugte Strom ist klar günstiger als der vom Netzbetreiber. Und selbst wenn man noch eine kostendeckende Vergütung für die Einspeisung bekommt, ist ein Bezug vom Netzbetreiber immer noch deutlich teurer.

    Das bedeutet, dass letztlich der Netzbetreiber eigentlich der grosse Nutzniesser von den privaten Investitionen der Kleinproduzenten sein kann. Und die geltenden Gesetze sind ganz offensichtlich auch darauf ausgelegt.


    Technisch wäre es aber möglich, dass die Anlage so gesteuert wird, dass nur dann Strom ins Netz eingespeist wird, wenn der eigene Speicher voll ist. Das würde die Anlage dann rentabler machen, obwohl der Netzbetreiber immer noch vom günstigen Strom des Kleinproduzenten profitieren kann.

  • oytenkratos


    Kennen sie sich etwas aus mit Ladereglern für Batterien?

    Also die einfachen Laderegler sind etwas ungeeignet, wenn man zuerst die eigenen Speicher füllen will, bevor man einspeist ins Netz.

    Ein einfacher Laderegler hat einen Eingang (von der Quelle gespiesen). Dann einen Ausgang auf den Speicher und einen Eingang vom Speicher, der dann auf den Ausgang zur Last geleitet ist.

    Der einfache Laderegler optimiert da nur die Speisung der Batterie. Wenn der Speicher voll ist, leitet er auf den Ausgang zur Last alles durch. Das heisst, dass er die Speisung des Speichers drosselt. Das verhindert ein Überladen des Speichers.

    Beim einfachen Laderegler ist es aber so, dass die Batterie nur so viel geladen wird, wie die Quelle mehr einspeisen kann, als die Last zieht. Und der Speicher funktioniert hier als ein Puffer. Die Leistung fliesst durch den Puffer quasi einfach hindurch...

    Zieht die Netzeinspeisung (mögliche Last) entsprechend Strom, wird da quasi zuerst die Einspeisung bedient. Und nicht der eigene Speicher.

    (Vielleicht will ihr Bekannter deshalb keine Netzeinspeisung)?

    Ein aufwendigerer Laderegler hätte mindestens zwei Ausgänge zur Last. Und die werden je nach Ladezustand des Speichers geschalten.

    Einer wäre dann quasi als Durchlauf zum eigenen Wechselrichter für den Eigenverbrauch. Der andere zum Wechselrichter für die Einspeisung ins Netz.

    Idealerweise wäre noch ein dritter Ausgang für geglätteten Gleichstrom.

  • oytenkratos


    In seinem letzten Beitrag hier in diesem Thread hatte peter_69 noch einmal bestätigt, was ich vermutete, anhand seiner ersten Aussage zum Thema.

    Das wollte ich so allerdings zuerst gar nicht glauben.

    Denn wenn es wirklich so ist, wie er es zueletzt geschrieben hat, dann ist diese Installation so ziemlich das Dümmste was technisch möglich ist.

    Und dann wundert es mich auch nicht wirklich, dass da jemand Klage eingereicht hat und damit bis vor Bundesgericht geht.

  • damiens


    Sie hatten noch vorgeschlagen, dass ich doch selber mal bei den Netzbetreibern nachfragen soll und die Ergebnisse dann hier im Forum mitteilen soll.

    Ich habe mit den Nachfragen angefangen. Mit schnellen Ergebnissen ist wohl eher nicht zu rechnen.

    Ausserdem habe ich noch einen Bluthund aus der Gruppe Transmitter auf die Fährte angesetzt....

    Der ist zwar kein ausgewiesener Stromer. Aber wenn es um Strom geht, weiss der wohl noch besser Bescheid als ich.... Und lässt sich bestimmt nicht so schnell veräppeln.

    (Der ist durchaus fähig eine Hausinstallation selber zu machen. Muss es dann aber abnehmen lassen).


    Jetzt würde ich noch gerne wissen, welchen Netzbetreiber peter_69 hat.

  • rodizia

    Bin schon dabei, wie das in Spanien ist.

    Bisher weiss ich nur, dass man 7€cent an den "Staat" und nicht den Netzbetreiberabführen muss.
    Diese Einnahmen dürfen nur für weiteren Ausbau der "Erneuerbaren" (Sonne , Wind) verwendet werden,

    smarte Netze und Speiche rverwendet werden.

    Derzeit wird der Ausbau der Windkraft (jetzt auch vor den Küsten) vorangetrieben,

    weil das am wirtschaftlichsten sei.

    Ob es Kleinanlagen mit einer Mindestgrösse gibt, für die keine 7 €cent zu zahlen sind konnt ich noch nicht klären.

  • oytenkratos


    Ich vermute dass die Abgabe aus verwaltungstechnischen Gründen nur auf Anlagen erhoben wird, welche nicht mobil sind.

    Für feste Installationen, also auch Insellösungen, braucht es wohl jeweils eine Baugenehmigung.