diskussionen in irgendwelche nischen zu ziehen?
Das haben sie selber in die Nische gezogen mit dem Hinweis, dass eine Verordnung kein Gesetz ist.
Das ist in der eigentlichen Frage eine völlige Nebensache.
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diskussionen in irgendwelche nischen zu ziehen?
Das haben sie selber in die Nische gezogen mit dem Hinweis, dass eine Verordnung kein Gesetz ist.
Das ist in der eigentlichen Frage eine völlige Nebensache.
warum versuchen sie stets die kontrolle zu behalten?
Aus welchem Grund sollte ich in einer Diskussion nicht stets die Kontrolle behalten?
Soll ich unkontrolliert einfach nur etwas heraus labbern?
Dann wird das wohl nichts mit einer ehrlichen und ergebnisoffenen Diskussion.
Und dann verabschiede ich mich wohl besser aus diesem Forum
Ist aus meiner Sicht völlig nutzlos hier an Diskussionen teilzunehmen, wenn ich meinen Standpunkt nicht klar und eindeutig, sprich kontrolliert vertrete, bis ich aufgrund sachlicher Argumentationen meinen Standpunkt verändern muss.
wo in der verordnung steht geschrieben dass der netzbetreiber eine periphere anlage lahmlegen kann oder darf?
Das steht so nicht wörtlich geschrieben. Aber der Text in der Verordnung lässt dieses eben implizit zu.
Aus technischer Sicht ist das Lahmlegen der autarken Hausversorgung nicht zu rechtfertigen.
Trotzdem wird das gemacht unter Berufung auf den Gesetzestext.
Warum?
welche beweise haben sie fuer ihre aussage?
Das steht so nicht wörtlich geschrieben. Aber der Text in der Verordnung lässt dieses eben implizit zu.
Aus technischer Sicht ist das Lahmlegen der autarken Hausversorgung nicht zu rechtfertigen.
Trotzdem wird das gemacht unter Berufung auf den Gesetzestext.
Für welche Aussage muss ich Beweise erbringen?
Dafür, dass ich sage, es sei aus technischer Sicht nicht zu rechtfertigen, dass die Hausversorgung lahmgelegt wird nur weil eine Abkopplung von der Netzeinspeisung notwendig sein kann?
Ich bitte sie darum jetzt mal selbst Beweise dafür zu erbringen, dass das nicht anders geht!
Und warum geht es denn in anderen Kantonen und im Ausland?
Warum ist hier ein Verfahren vor Bundesgericht hängig?
peter_69 hat bisher nicht auf meine Frage geantwortet, ob er die genaue Klagebegründung kennt. Ich kann hier aber vermuten was zumindest Teil der Klagebegründung ist.
Ich wollte hier wirklich keinen Lehrgang in Elektrotechnik schreiben. Denn ich bin auch zu wenig von Fach um das wirklich zu können.
Bei einer PV-Anlage mit Netzeinspeisung haben sie zwei ganz unterschiedliche Stromnetzwerke vorliegen.
Zum einen ein Gleichstromnetz und zum anderen ein Wechselstromnetz.
Die beiden Netze können mit Gleich- und Wechselrichter gekoppelt werden.
Um die Netze zu koppeln, muss ganz vereinfacht gesagt eine Brücke gemacht werden. Und ebenfalls ganz vereinfacht kann diese Brücke mit einem Ein / Aus-Schalter versehen sein.
Im Fall der Einspeisung ins Wechselstromnetz muss der Gleichstrom aber zuerst in Wechselstrom gewandelt werden. Das ist ultimative Voraussetzung für eine Einspeisung. Doch mit der Wechselstromwandlung alleine ist noch nicht genug für die Einspeisung.
Der Wechselstrom am Ausgang des Wechselrichters muss dann zuerst mal die richtige Frequenz (normal 50Hz) aufweisen. Und dann muss die Frequenz auch noch im gleichen Phasenverlauf vorliegen, wie der Phasenverlauf im Netz vorgegeben ist.
Über eine Steuerung kann der Phasenverlauf der Speisung automatisch dem im Netz vorligenden Phasenverlauf angepasst werden.
Dazu muss das Steuergerät den Phasenverlauf des Netzes ausmessen. Und das muss es auch wenn der Wechselrichter abgekoppelt ist. Denn das Steuergerät muss die Quelle exakt im richtigen Phasenverlauf zuschalten können.
Das Steuergerät selbst ist keine Leistungselektrik, sondern Elektronik, die den Schalter bedient. Dafür ist dann aber sogenannte Leistungselektronik eforderlich. Anders gesagt es braucht einen elektronisch gesteuerten "Schütz".
Wird ein solcher Schütz nun zwischen Output Wechselrichter und Input externem Netz installiert, dann läuft der Wechselrichter der Hausversorgung weiter, auch wenn die Verbindung zum (öffentlichen) Netz (Grid) getrennt ist.
beweise dass dies so gemacht wird (periphere anlagen 'lahmgelegt').
Warum soll ich das beweisen? Das war ja nicht meine Aussage. Sondern die von peter_69
Allerdings bin ich mir hier sicher, dass es in seinem Fall so ist. Oder im absoluten Minimum so sein kann.
Denn er ist da wohl kein Einzelfall.
peter_69 hat zwar nicht gesagt um welchen Stromversorger es sich da wirklich handelt.
Und hier spekuliere ich jetzt wirklich.
Würde aber wetten, dass ich weiss welcher es ist.
Der hat gerade den Stromtarif um ca. 30% erhöht.
Falls ich mit meiner Vermutung richtig liege, dann ist der Stromanbieter für seine zwiespältige Geschäftspolitik bekannt.
Jetzt haben sie mich voll kalt erwischt.
Aber gut...
Ich kenne eigentlich die Antwort schon seit Jahrzehnten.
Aber ja... ich kann ja noch mal nachfragen und mir die gleichen Geschichten anhören, die sie seit Jahrzehnten als Wahrheit verkaufen.
Und die nun von wirklichen Fachexperten nicht bestätigt werden können.
PS: Ich war sehr irritiert darüber dass peter_69 schreibt, dass er seine Anlage 2016 bauen liess und dass zu dieser Zeit immer noch solch "unglaublich intelligenten Schalter" verbaut wurden.
Und habe mich dann gefragt warum?
Wenn Sie schon nachfragen, fragen sie ob es verschiedene Tarife gibt, je nachdem ob es mit oder ohne Fernabschaltung geht.
In vielen Verständigungen mit Transmitter über Energiefragen waren wir uns immer einig, dass sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte zu betrachten sind. Es ist wahrscheinlich auch hier so.
In vielen Verständigungen mit Transmitter über Energiefragen waren wir uns immer einig, dass sowohl technische als auch wirtschaftliche Aspekte zu betrachten sind. Es ist wahrscheinlich auch hier so.
Das ist fast ganz sicher so.
Wie ich schon schrieb, habe ich eine starke Vermutung, um welchen Netzanbieter es sich im Fall von peter_69 handelt.
Und da ist die ganze Geschichte so alt wie es PV-Anlagen gibt.
Der betreffende Netzanbieter ist total aufgeschlossen für PV-Anlagen. So lange er Eigentümer der Anlagen ist. Und die sind garantiert nicht die Ersten, welche abgeschalten werden, wenn das nationale Stromnetz wegen zu viel Einspeisung überlastet wird.
Denn diesen Strom verkauft er am Teuersten.
Und bei den anderen kleinen Produzenten von PV-Strom geht es nur mit Abschaltung. Und sonst keine Einspeisung.
Der für eingespeisten Strom vergütete Tarif liegt unter dem Tarif für den Fall, dass der Lieferant selbst mal Strom aus dem Netz beziehen muss.
"Verordnungen sind rechtsetzende Erlasse, welche der Verfassung und dem Gesetz nachgeordnet sind. Sie führen die gesetzlichen Bestimmungen aus und ergänzen und vervollständigen diese."
peter_69 schrieb
"Anstehend ist eine Klage vor dem Bundesgericht eines Anlagenbetreibers gegen den Provider, man darf gespannt sein."
Ich weiss nicht, ob peter_69 jemals in irgendeinem Forumbeitrag datailliert berichtet hat, worum genau es in dieser Klage geht.... Ableiten aus zitiertem Satz lässt sich meiner Ansicht nach nichts.
Als Laie im Alleingang (ohne Unterstützung einer auf die Materie spezialisierte Anwaltsperson) kann man aber ganz schön ins Fettnäpfchen treten bei der Einreichung einer Klage, weil das Interpretieren von Gesetzestexten nicht immer einfach ist. Noch schwieriger wird es bei Verordnungen, welche ja dem Gesetz nachgeordnet sind (s.oben).
- Beim Googeln ist mir aufgefallen, dass es auch intelligente Messsysteme gibt;) Zudem habe ich einen interessanten Artikel gefunden:
Die Konsequenzen der Energiestrategie 2050 - Bulletin DE
Tilia
Ich weiss nicht, ob Peter_69 jemals in irgendeinem Forumbeitrag datailliert berichtet hat, worum genau es in dieser Klage geht.... Ableiten aus zitiertem Satz lässt sich meiner Ansicht nach nichts.
Nein. Das hat peter_69 bisher nirgends kundgetan.
Ich habe aber nachgefragt, ob er den Text der Klageschrift kennt.
Der würde mich brennend interessieren.
Nicht nur mich, sondern auch andere Personen aus der Gruppe Transmitter
Die hatten sich nämlich auch überlegt Klage einzureichen.
LG.Rodizia
Und das KIG ist ein gesetzlicher Rahmen, der mal ein paar wenige Dinge etwas definiert.
Es werden Ziele definiert und in diesem Sinn auch mal etwas Vorgaben und Rahmenbedingen.
Die Rahmenbedingungen sind eine Voraussetzung dafür, dass auch Investitionen in die Richtung getätigt werden, welche als Ziel definiert wurde.
Die Zielsetzung ist aber zwingend ein zu lösendes Problem geworden.
Warum die SVP hier schon wieder als die Opposition profilieren muss, ist auf sachlicher Ebene praktisch nicht mehr erklärbar.