NEIN zum Klimaschutz-Gesetz: Erst Strom beschaffen, dann fossile Energien ersetzen!

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  • rodizia


    wenn ich fuer mich eine autarke anlage installieren würde. dann würde autarkie vor allem fuer mich bedeuten, dass ich ganz unabhängig vom öffentlichen stromnetz bin. das heisst sie speist auch nicht ein, da sie nicht ans öffentliche netz angeschlossen ist.


    wenn ich mich aber nicht ganz autark versorgen kann, dann benötige ich ja ab und an auch strom vom netz und speise vermutlich überschüsse die ich nicht speichern kann dort ein. es erscheint mit daher nur logisch dass ich hier einen handel eingehe mit dem netzbetreiber. von autarken anlagen kann in dem sinne eigentlich keine rede sein, denn eine autarke anlage kann auf äussere einflüsse verzichten oder muss es per definitionem sogar.


    meine frage waere: was passiert wenn ein netzbetreiber meine anlage ausschaltet. heisst dass, das mein haus stromlos ist oder wird es waehrend dieser zeit einfach normal vom netz gespeist.


    wenn es komplett stromlos waere, dann waere ja mein haushalt nicht mehr versorgt und da habe ich meine zweifel, dass dies ein netzbetreiber willkürlich darf. im anderen falle stellt sich die frage nach den kosten. welchen preis bezahle ich pro kWh wenn mein haus vom netz versorgt wird und nicht von meiner eigenen anlage. und wie oft und wie lange dauern solche externen versorgungen, also sind sie wirtschaftlich relevant?

  • tilia


    Aus technischen Gründen lässt es sich nicht rechtfertigen, dass der Netzbetreiber einen schwerwiegenden Eingriff in die persönlichen Rechte eines Klienten wie peter_69 vornimmt.


    Die aktuell gültige Gesetzgebung / Verordnung lässt dies aber zu und es wird offensichtlich immer noch schamlos zum eigenen Profit des Anbieters ausgenutzt.

    Das ist wohl der Hintergrund der gegenwärtig hängigen Klage vor Bundesgericht.

    Der genaue Text in der Klageschrift ist mir unbekannt. Vielleicht kann den peter_69 noch beisteuern?

  • rodizia


    "Nicht nur mich, sondern auch andere Personen aus der Gruppe Transmitter

    Die hatten sich nämlich auch überlegt Klage einzureichen."


    "Weil ihnen der Netzbetreiber eben die autarke Versorgung lahmlegen kann."


    Daraus schliesse ich, dass den betr. Personen aus der Gruppe Transmitter seitens Netzbetreiber die autarke Versorgung lahmgelegt worden war? Habe ich das richtig verstanden?

  • rodizia


    Also müsste Ihre Aussage


    "Die hatten sich nämlich auch überlegt Klage einzureichen."


    wohl eher lauten:


    "Die würden Klage einreichen im Falle von erfolgter willkürlicher Lahmlegung der autarken Versorgung."


    peter_69 hat ja eben den Klagungsgrund nicht erwähnt....


    Sorry für meine Spitzfindigkeiten


    Tilia





  • tilia


    Nein. Die hatten es sich überlegt Klage einzureichen aus Prinzip. Nicht weil sie direkt persönlich betroffen waren oder sind.

    Sondern einfach weil hier mit der aktuell gültigen Gesetzgebung eine einseitige Übervorteilung möglich ist. Und offenbar auch immer noch so gemacht wird.

    (Also wegen moralischen Gründen).

    Und weil dies einer Dezentralisierung der Energieproduktion so hinderlich ist.

    Und das ist letztlich auch der Grund warum die Gesetzgebung aus Sicht der bisherigen Machthaber im Energieversorgungssektor nicht geändert werden soll.

    Sonst geht ihnen das Geschäftsmodell bachab....

  • damiens


    Wie das im Fall von peter_69 dann tatsächlich ist, hängt von seiner individuellen Installation ab.

    Aber ja! es könnte tatsächlich so sein, dass er dann "Stromlos" ist.

    Dazu fällt mir spontan ein: Vorletzten Sommer fegte ein heftiger Hagelsturm über unsere Kleinstadt. Sämtlich PV Anlagen in der weiteren Nachbarschaft waren von den Hagelbällen zerschlagen worden... (Noch heute sind viele Handwerker mit der Behebung von Gebäudeschäden beschäftigt...)

  • rodizia


    eine rechtliche klage hat doch das ziel mithilfe des gesetzes an sein recht zu kommen.

    wenn die transmitters nicht betroffen sind, wie wollen sie denn da klagen?


    in dem falle wo das gesetz eine übervorteilung zulässt müsste man doch eine initiative starten um das gesetz anzupassen. nicht?

  • tilia


    Hmm? ja. Kann ich mir vorstellen.

    Dann waren sie quasi im Zentrum des sehr heftigen Hagelsturms vorletzten Jahrs?

    Nun. War etwas die Ausnahmen. Doch diese könnten in Zukunft noch häufiger werden.


    Tatsache ist, dass nur sehr hochwertige PV-Panels solchen Hagelschlägen widerstehen können.

  • Wenn ich von Hagelbällen schreibe, dann waren diese nicht walnusgross, sondern grösser als Pingpongbälle. Wir hatten tiefe Löcher in unserem Rasen.... Die Wucht der Natur. Da hatten die hochwertigsten Anlagen (wie bei unserem direkten Nachbarn, den wir sehr gut kennen) keine Chance....

  • tilia


    Ich kann nicht bewerten wie hochwertig diese Anlagen dann wirklich waren...

    Ich weiss aber dass Hagelschläge mit der Grösse von Pingpongbällen sehr wuchtig sind.

    Da gibt es wahrscheinlich nur wenige Deckgläser von PV-Anlagen die dem widerstehen können.