Ich nehme hier den Faden betreffend dem Link trotzdem noch einmal auf.
Es stimmt nämlich nicht so ganz, dass ich schrieb, ich würde keinen Zuammenhang sehen. Ich sehe schon einen. Auf den hatte ich im Beitrag #122 mal hingewiesen.
Ob das dann aber im Fall von peter_69 zum Tragen kommen würde, ist nach wie vor unklar. Rein theoretisch aber durchaus möglich. Hängt einfach nur davon ab, wie der Netzbetreiber seine PV-Anlage tatsächlich abschaltet.
Und hier wäre es jetzt mal gut, wenn peter_69 diesen Punkt mal klären würde.
Was genau passiert in ihrem Fall, wenn sie der Netzbetreiber "abschaltet"?
Trennt der Netzbetreiber nur ihren Wechselrichter von der Einspeisung ins Netz, oder schaltet ihnen der Netzbetreiber den Wechselrichter selbst ab?
Technisch sind beide Varianten möglich.
Und die zweite Frage die ich gerne beantwortet hätte, ist: Was ist der Klagegrund für die Klage die jetzt vor Bundesgericht hängig sein soll.