Sind Aufnahmen in der eigenen Wohnung erlaubt?

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  • Gute Tag


    Ich habe ein Problem und wüsste dazu die genaue Rechtslage:

    Wenn ein Nachbar nach deutlicher Aufforderung zu gehen, meine Wohnung nicht verlässt, darf ich in meiner Wohnung Audio- oder Videoaufnahmen machen, wenn ich ihn darüber direkt in Kenntnis setze?


    Wenn die Bewohner unserer Wohnung alle ihn bitten zu gehen, er sich dann weigert und uns anschreit und beleidigt, ist das doch Hausfriedensbruch oder?

    Darf ich das auch ohne sein Einverständnis Filmen, wenn ich ihn aber darüber in Kenntnis setze, dass ich das tue?

  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Das Problem dabei ist, dass es sich um einen Verwandten der Frau handelt. Da will man logischerweise nicht gleich die Polizei miteinbeziehen.

    Dennoch will ich auch aus psychologischen Gründen Aufnahmen machen, da sonst alles verdreht und abgestritten wird. Nun stand natürlich die rechtliche Frage im Raum.

    Aber eben, dann kann ich das, wie ich obiger Meinung entnehme?

  • thirdeye


    Ja. Vor rechtlichen her dürfen sie das auf jeden Fall in der eigenen Wohnung. Nicht jedoch auf öffentlichem Grund.

    Aber wie es damiens und @Tilia schon sagten, ist es fraglich ob das wirklich so sinnvoll ist.

    Ihr Nachbar und Verwandter hat kein Recht in der Wohnung zu sein, wenn sie ihm das Gastrecht absprechen. Auf ihre Aufforderung hin hat er die Wohnung umgehend zu verlassen. Weigert er sich, ist das tatsächlich ein Hausfriedensbruch.

    Wenn der Verwandte/ Nachbar dann die Tendenz dazu hat, ausfällig zu werden, ist es wirklich am Besten wenn sie sich nicht auf lange Diskussionen einlassen, sondern einfach die Polizei rufen.

  • thirdeye


    Auch ich denke, dass Aufnahmen in der eigenen Wohnung erlaubt sind. Ob sie aber in einem Rechtsverfahren als Beweismittel taugen oder überhaupt zugelassen würden, ist m.E. eine andere Frage. Aus den Aufnahmen würde wohl auch eindeutig hervorgehen, dass diese gegen den Willen des Nachbarn gemacht werden. Was wohl in einem Rechtsverfahren für dich sehr heikel werden könnte.


    C-O-R-A

    #3068Δ-625

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  • Polizei oder ich werfe ihn körperlich raus.

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    skywings


    Und genau dann wäre ein Videobeweis hilfreich. Selbst dann noch, wenn dieser letztlich vor Gericht nicht als eigentliches Beweisstück anerkannt wird.


    Transmitter hat aktuell gerade ein Verfahren am Hals, dem eine sehr ähnliche Konstellation zu Grunde liegt, wie es hier von thirdeye beschrieben wird.

    Die im Verfahren jetzt Beschuldigte kann von Glück reden, dass Ueli der Schreiber oder gar Micki Maus, nicht anwesend waren.

    Dann hätte es einen ganz anderen Unfall gegeben.

  • Zu der Idee die Polizei einzuschalten:


    thirdeye


    Aus eigener Erfahrung bin ich mir sicher, dass die Polizei wegen so etwas nicht gleich mit Blaulicht ausrücken würde.


    Wenn sie meinte, dass sie mit einem Besuch verängstigte BewohnerInnen der Wohnung beruhigen könnte, käme ein netter Beamter oder eine nette Beamtin in Uniform und mit Streifenwagen in den nächsten Tagen auf Besuch, um mit euch zu sprechen.


    Dein Nachbar würde den Streifenwagen vor dem Haus sehen. Wenn er aber in seiner Wohnung bleibt und sich nicht einmischt, würde die PolizistIn nicht beim ihm vorbeigehen.


    Ich denke, nach dem Gespräch würde die BeamtIn euch als wichtigste Massnahme empfehle:


    «Laden Sie den Nachbarn/Verwandten nicht mehr in Ihre Wohnung ein :!: »



    C-O-R-A

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  • Der geistige Zustand ist tatsächlich ein Thema. Eine Form der Schlafkrankheit Narkolepsie lässt die Person bei Müdigkeit aggressiv werden. Allerdings gibt es da ne Grenze, wo das gerne etwas ausgenutzt wird...

    Gleichzeitig ist noch offen, ob und wie Stark diese Krankheit in diesem Fall den Verstand beeinflusst. In einigen Fällen ist es bekannt, dass Betroffene unter regelrechten Halluzinationen oder Tagträume leiden.


    Bei meinen Aufnahmen geht es mir eben nicht in erster Linie einen rechtlichen Beweis zu haben, sondern sicherzustellen, das diese Person das nicht verbieten darf.

    Auch im nächsten Schritt um evtl. Therapien bei Psychologen zu unterstützen.

    Wenn nämlich die Wahrnehmung nicht stimmt, was will der Psychologe beurteilen? Wovon berichtet der Patient?

  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().