NEIN zum Klimaziel-Gesetz: Zuerst Strom produzieren, dann fossile Energien reduzieren

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Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Wenn erneuerbare Energie wirksam und effizient hergestellt werden kann, braucht es keine Subventionen. Wer sich aus ökonomischen Gründen nicht getraut, in erneuerbare Energie zu investieren, kann Contracting-Verträge mit spezialisierten Unternehmungen abschliessen.


    Zum ersten Satz:

    Technisch wirksam und effizient.... hauptsächlich ja. Kann man schon.

    Wirtschaftlich wirksam und effizient?

    Deutlich weniger.


    Das liegt auch daran, dass bisher nur ein Teil der Technologien und der Technik sich einen Massenmarkt und damit eine kostengünstige Massenproduktion erschliessen konnten.

    Dies wiederum liegt auch daran, dass die bestehenden Marktbeherrscher (hier namentlich die Petro- und Atomlobby) alles daran setzen, um keine Konkurrenz zu zu lassen, auch wenn das gerade nicht im Interesse der Kunden ist.


    Zum zweiten Satz hätte ich da ein Frage:


    Contracten sie schon, oder sind ihnen da die Subventionen noch nicht hoch genug?

  • Derzeit herrscht hier ein übertriebener Föderalismus, der einen eigentlichen Wildwuchs zur Folge hat.

    Mit der Einführung eines landesweiten Mindesttarif für die Einspeisung seitens der Kleinproduzenten wird eine Stabilität im Strommarkt erzeugt. Dafür braucht es nicht einmal Subventionen.

    Doch, damit auch genügend eingespeist wird, müssen auch mehr Solaranlagen an den Häusern/Gebäuden angebracht werden. Ohne Subventionen/Einmalvergütung würde der Anreiz fehlen, dem zu folgen.


    Einmalvergütung

  • insich+


    Ich habe mich wohl nicht klar genug ausgedrückt.

    Um einen landesweiten Mindesttarif festzusetzen, braucht es keine Subventionen. Das ist ein rein politischer Entscheid. Und der Mindesttarif würde Strompreisexzesse limitieren und damit den Strommarkt stabilisieren.

    Wenn der Mindesttarif für eine Einspeisung hoch genug angesetzt ist, haben Kleinproduzenten eine Investitionsgarantie, weil eine Anlage dann sicher kostendeckend betrieben werden kann. Und das ist hier mal die Minimalforderung.


    Als zusätzlichen Anreiz um solche Anlagen zu fördern sehe ich als Erstes, dass der Bund günstige Kredite zur Verfügung stellt.

    und die günstigen Kredite müssten nicht einmal direkt aus Steuergeldern im eigentlichen Sinne subventioniert werden. Ss würde schon reichen, wenn der Bund hier im Sinne eines Garanten / Bürgen den Kleinproduzenten mit geringer Bonität den Zugang zu Krediten auf dem Kapitalmarkt ermöglicht, mit Zinssätzen, die sonst nur besten Schuldnern zugestanden werden.


    Ich selbst halte es durchaus noch für denkbar, dass es punktuell noch nötig sein kann auch eine zeitlich limitierte Subvention im Sinne einer Anschubfinanzierung zu leisten.

    Diese Notwendigkeit sehe ich zuerst einmal bei einer Markteinführung von neuen Technologien. Und weniger bei Produkten die sich bereits einen eigentlichen Massenmarkt erschliessen konnten, wie das bei PV der Fall ist.

    Einmal editiert, zuletzt von rodizia () aus folgendem Grund: Ergänzung zum besseren Verständnis.

  • Einspeisevergütung

    Das Einspeisevergütungssystem (KEV) wurde 2009 eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie zu fördern. Die Abwicklung erfolgt durch die Pronovo AG, jedoch können keine neuen Anlagen in die Förderung aufgenommen werden.


    Das steht ganz zuoberst im betreffenden Link.

    Wenn ich heute eine PV -Anlage auf die Schallschutzmauer pappen will.... Wo kann ich dann Förderung beantragen?

    Habe im Link gesucht... Zugegeben nur kurz quer gelesen... und nicht gefunden.

  • Einspeisevergütung

    Das Einspeisevergütungssystem (KEV) wurde 2009 eingeführt, um die Stromerzeugung aus erneuerbarer Energie zu fördern. Die Abwicklung erfolgt durch die Pronovo AG, jedoch können keine neuen Anlagen in die Förderung aufgenommen werden.


    Das steht ganz zuoberst im betreffenden Link.

    Wenn ich heute eine PV -Anlage auf die Schallschutzmauer pappen will.... Wo kann ich dann Förderung beantragen?

    Habe im Link gesucht... Zugegeben nur kurz quer gelesen... und nicht gefunden.

    Sie haben den falschen Link geöffnet. Den obersten Link vom 23.11. 2022 müssen Sie öffnen:

    Förderung von Photovoltaikanlagen - Einmalvergütung und Boni. Was man wissen sollte


    Es steht dort unter:


    Kategorien von Photovoltaikanlagen

    • Freistehende Anlage

    Die Photovoltaikanlage wird auf einer freien Fläche installiert und hat ihre eigene Unterkonstruktion. Sie wird nicht auf bestehenden Gebäuden oder Infrastruktur erstellt.


    Auch hier:


    Übersicht Einmalvergütung ab 2023


    1. Solaranlagen auf Dächern und freistehende Solaranlagen


    PV-Förderung

  • insich+ und die weiteren Interessierten


    Zur Berechnung der Förderung....

    Bei einer installierten Anlage an einer Schallschutzmauer:

    Die PV muss an der Schallschutzmauer angebracht werden. Dabei ist die Mauer die eigentlich tragende Grundkonstruktion.

    Der Neigungswinkel der Panels ist 75° oder mehr. Um die Panels so anzubringen, ist eine Unterkonstruktion nötig.

    In diesem Fall beträgt die Einmalförderung rund 16`500 CHF bei einer Anlage von 30 kWpeak.

    Im Durchschnitt kann man mit 200 Watt peak pro Quadratmeter rechnen.

    30 kW / 200 Watt gleich 150 Quadratmeter Flächenbedarf.

    Pro Panel sind mit Kosten von 250 CHF Endverkaufspreis zu rechnen. Ein Panel entspricht ca. 2 Quadratmetern.

    Daraus ergibt sich 250 CHF mal 75 Panels = 18`750 CHF

    Dazu kommt dann die Installation mit der notwendigen Unterkonstruktion. Dazu fehlen mir jetzt genauer Angaben, aber mit der Hälfte der Kosten für die Panels müsse man hier auch rechnen....

    Dann kommt noch der Wechselrichter dazu. Und bei einer Anlage dieser Grösse muss man hier auch mit etwa 13`000 CHF rechnen.

    Bei dieser Anlage wird lokal nichts gespeichert. Kosten für Speicher fallen daher weg.

    Bei einer groben Überschlagsrechnung kommt man hier auf Kosten von grob etwa rund 41`000 CHF

    Von diesen Kosten werden aber maximal 30% effektiv gefördert. Das heisst also nur gut 12`000 CHF Einmalförderung. Und die auch nur wirklich einmalig. Eine Erweiterung der Anlage wird nicht mehr gefördert.

    Damit verbleiben also dem Kleinproduzenten rund 29`000 CHF unabdingbar als eigene Investition.

    Diese Investition muss er dann über die Einspeisevergütung amortisieren.

    Geht man von grob 170 kWh pro Jahr und Quadratmeter effektiv produzierbarer Leistung aus, dann erhält man bei dieser Anlagengrösse von 150 qm rund 25`500 kWh pro Jahr. Und bei einer möglichen Betriebsdauer von 30 Jahren wären es dann insgesamt ca. 765`000 kWh.

    Und jetzt kommt der springende Punkt:

    Wie hoch ist die garantierte Einspeisevergütung?

    Je nach Netzbetreiber variert das sehr stark. Und ich nehme hier mal die tiefsten Ansätze mit etwa 0.07 CHF an, dann ergibt sich hier ein Ertrag von grob 53`000 CHF bezogen auf de selbst getragenen Investitionskosten von 29`000 CHF

    Das ist eigentlich ein gutes Geschäft.

    Selbst wenn man keine Förderung erhalten würde, lohnt sich die PV -Anlage immer noch.

    Damit sich dieses Geschäft aber wirklich sicher lohnt, müsste der Mindesttarif für die Einspeisung über die gesamte Lebensdauer der Anlage garantiert sein. Und es müsste zudem eine Abnahmegarantie geben.


    Das wären die nötigen Rahmenbedingungen, die wirklich einen Anreiz ergeben, um in die Erneuerbaren zu investieren.

    Wer dann immer noch nicht mitmachen will, ist wohl wirklich ein hoffnungsloser Fall.

  • insich+


    Vielleicht ist ihnen bereits aufgefallen, dass es in meinem letzten Beitrag noch einen Rechenfehler hat?

    Nun. Der ist gar nicht so wichtig. Der Rechenweg und die Grundüberlegungen stimmen so weit.

    Nur? Es gibt da noch einen (Rechen-) Fehler in der ganzen Sache.

    Da habe ich noch etwas ganz Wesentliches gar nicht erwähnt und gerechnet.

    Wissen sie was da noch fehlt?

  • Vielleicht ist ihnen bereits aufgefallen, dass es in meinem letzten Beitrag noch einen Rechenfehler hat?

    Nun. Der ist gar nicht so wichtig. Der Rechenweg und die Grundüberlegungen stimmen so weit.

    Nur? Es gibt da noch einen (Rechen-) Fehler in der ganzen Sache.

    Da habe ich noch etwas ganz Wesentliches gar nicht erwähnt und gerechnet.

    Wissen sie was da noch fehlt?

    Den Eigenbedarf?


    Beim Einbau/Installation und der Unterkonstruktion haben Sie aber vermutlich zu wenig einberechnet, die Steuerung und das Montagesystem kämen noch dazu. Ich weiss nicht, ob der Preis für diese bei einer grösseren Anlage gleichbleiben.


    Dieses Beispiel käme mit 30kWp auf etwa 63'000 Franken, also rund 22'000 Frankem mehr als Ihre Anlage.


  • insich+


    Danke für den Beitrag.

    Aber Nein. Den Eigenbedarf hatte ich in dieser Rechnung jetzt bewusst mal ausgelassen.

    Und das Beispiel so gerechnet, als würde man nur zur Netzeinspeisung die Anlage betreiben.


    Würde man die Anlage deshalb bauen, weil man einen entsprechenden Eigenbedarf hat, sieht die Rechnung auf den ersten Blick ja noch deutlich besser aus, als in meinem Beispiel.


    In meinem Beispiel ist noch der folgende Rechenfehler enthalten:

    Ich hatte die Einmalförderung zuerst mit 16`500 CHF beziffert. Tatsächlich wären aber bei dieser Anlage nur 30% maximal erhältlich. Und dann wäre die eigene Investition 33`500 CHF und nicht 29`000 CHF.

    Die in meinem Beispiel angewendeten Zahlen können nur als grobe Richtlinie verstanden werden. Es ist in jedem Einzelfall mit den jeweils korrekten Zahlen zu rechnen.


    Aber jetzt mal abgesehen von dieser Rechnung in meinem obigen Beispiel muss man sich als Investor noch eine andre Rechnung machen und diese miteinander vergleichen.

    Und dann, auf den zweiten Blick, kommt die PV-Anlage leider nicht mehr so gut weg.


    Und hier zeigt sich dann erst das Grundproblem mit dieser Einmalförderung.

  • Beim Einbau/Installation und der Unterkonstruktion haben Sie aber vermutlich zu wenig einberechnet, die Steuerung und das Montagesystem kämen noch dazu.

    insich+


    Und hier noch einmal ein Nein.


    Montage inklusive Unterkonstruktion / Montagesystem hatte ich mit etwa der Hälfte der Kosten für die Panels eingesetzt.

    Dies aufgrund eines Feedbacks von Transmitter -Group.

    Für die von mir genannte Installation an einer bestehenden Schallschutzmauer würde das etwa hinkommen.


    Die Steuerung ist im Preis des Wechselrichters enthalten. Mit rund 13`000 CHF nicht gerade ein kleiner Kostenfaktor.

  • insich+


    Mit meinem Rechenbeispiel wollte ich primär mal etwas aufzeigen, warum die Argumentation von den Dons alescha01 im Beitrag @17 fadenscheinig, in sich selbst widersprüchlich und letztlich irreführend ist.


    In Bezug auf Klima- und Energiepolitik ist die Kostenwahrheit in allen Bereichen das A&O.


    Wer hier schummeln will, tut das aus Unkenntnis, oder mit Absicht. Wer mit Absicht schummelt, tut das aus einer niederträchtigen Absicht heraus. Nämlich sich selbst auf Kosten Anderer bereichern zu wollen. Und dies mit Hilfe von einer Irreführung. Das wäre dann grundsätzlich eine strafbare Handlung. Doch selten beweisbar.

    Letzteres wissen die Verführer ganz genau. Was das Ganze noch verwerflicher macht.

    Warum wollen jetzt gewisse Don`s also das KIG verhindern?

    Kann es sein dass dann der Bund Gesetze und Verordnungen erlassen könnte, welches den Don`s ihr geliebtes Geschäftsmodell vermasselt?

    Ist das der wahre Grund für die Fundamentalopposition?

  • insich+ und weitere Interessierte


    Obwohl ich nachträglich die Zahlen in meinem Rechenbeispiel noch etwas verteidigte....


    Aber wie sie richtig bemerkt haben, sind das keine verlässliche Zahlen. Es ging mir darum etwas aufzuzeigen, was man je nach Fall, mal mit einberechnen muss, um eine grobe Einschätzung vornehmen zu können.

    Im von mir angeführten Beispiel sieht es eigentlich noch ganz gut aus, denn auf den ersten Blick mache ich damit ja noch einen Gewinn.

    Wirklich?

    Hmm? Auf den ersten Blick ist es ja schon so. Aber wie gross, oder gut, ist dieser Gewinn dann wirklich?

    Dazu muss ich noch eine andere Rechnung machen. Also in einer gewissen Weise eine Gegenprüfung des ganzen Sachverhalts.


    Wenn man diese Gegenprüfung mal macht, zeigt es sich, warum das KIG notwendig ist.


    Denn ein ganz wesentlicher Teil im KIG besteht darin, dass es eine fundamentale gesetzliche Voraussetzung schafft, um mit entsprechenden Gesetzen und Erlassen Finanzströme so zu leiten, dass sie den Klimazielen nicht zuwider laufen! Und besser noch, diese so zu leiten, dass sie den Zielen förderlich sind.

    Und das ist eine der wichtigsten Notwendigkeiten überhaupt!

  • insich+


    Ich will sie nicht länger auf die Folter spannen, falls sie nicht schon selbst darauf gekommen sind.


    Das Rechenbeispiel habe ich absichtlich so gewählt, weil es etwas ein Paradebeispiel ist, welches für einen Contractor interessant wäre.

    Und jetzt stelle ich mich mal auf den Standpunkt, ich wäre selbst ein solcher Contractor.

    Sagen wir mal, ich wäre selbstständig erwerbend und will jetzt meine Ersparnisse für die Altersvorsorge grün anlegen. Meinen eigenen Strombedarf kann ich schon aus der PV-Anlage auf dem Hausdach decken, aber meine Schallschutzmauer liegt da noch brach.


    Wie muss ich dann für meine Altersvorsorge rechnen?


    Also heute habe ich einen Franken gespart, den ich so anlegen will, dass er dann, wenn ich von meiner Vorsorge leben muss, noch so viel Kaufkraft besitzt, wie heute gerade hat.

    Die Kaufkraft geht wegen der Teuerung aber verloren. Und eine Kapitalanlage muss mir mindestens so viel einbringen, dass dieser Verlust egalisiert ist.

    Auf diesen Betrag muss ich dann noch eine kleine Marge darauf schlagen, um weitere Kosten im Zusammenhang mit der Kapitalanlage zu bestreiten. Unter anderem Steuern und Verwaltungskosten. Und damit würde dann noch kein eigentlicher Kapitalzuwachs resultieren. Also so gesehen kein eigentlicher Gewinn erzielt werden.

    Niemand kann heute genau voraussagen, wie sich die Inflation weiter entwickeln wird und schon gar nicht für die nächsten 30 Jahre. Man kann hier nur eine einigermassen vernünftige Annahme mit einer gewissen Reserve machen.

    Wenn ich mit der aktuellen Teuerung von 3.5% rechne und noch 1.5% für andere Unkosten, komme ich auf einen Zinsfuss von mindestens 5% um die Kaufkraft meiner Altersvorsorge zu erhalten.


    Das wiederum bedeutet, dass mein heute gesparter Franken mit Zins und Zinseszins dann 4.5 Franken wert sein müsste.

    Und das bedeutet dann, dass der Ertrag aus der Einspeisevergütung so hoch sein muss, dass da das investierte Kapital über diesen Zeitraum mal 4.5 auszahlt. Sonst mache ich einen ganz realen Kaufkraftverlust.


    Mit den gegenwärtigen Einspeisevergütungen besteht kein Anreiz Geld in die Stromproduktion für Andere zu investieren.

    Ein Anreiz besteht bestenfalls für eine Investition in eine PV-Anlage zur Deckung des eigenen Bedarfs, weil man da laufende Kosten sparen kann. Das zahlt sich dann doch etwas aus. Zumindest wenn der Bezug aus dem Netz teuer ist.

  • insich+


    Haben sie gesehen, worauf ich hinaus will?


    In einem anderen Thread hat der Forist oytenkratos von einem Bekannten in Deutschland geschrieben, der sich gerade eine PV-Anlage beschafft hat.

    Diese will er ausschliesslich für seinen eigenen Strom-Bedarf nutzen. Und gar nicht erst einspeisen. Mit der Begründung, dass der vergütete Tarif viel zu klein sei.

    Das hat mich im ersten Augenblick dann irritiert. Weil dachte, der sei doch gar nicht so schlecht.

    Und fragte da mal beim speziell interessierten Teilkreis von Transmitter, also bei Prakticus & Co. nach, was die von dieser Aussage halten.

    Und die Antwort war: Das kann man so nicht per Se und ganz einfach beantworten, weil...

    Ob sich eine PV-Anlage wirklich rentiert, oder nicht, hängt in erster Linie mal dvon ab, für wen und was du damit Strom produzierst!


    Das hiesse dann, dass sich die PV-Anlage des Bekannten von oytenkratos dann am Besten rentiert, wenn er da genau so viel Strom produzieren kann, wie er selbst gerade verbraucht.

    (Ist theoretisches Wunschdenken, welches in der Praxis so nicht funktioniert, denn das wäre dann die optimale Leistungsanpassung).

    Wenn der Bekannte jetzt aber seinen Leistungsbedarf möglichst gut daran anpassen kann, was seine PV auch jeweils gerade liefern kann, dann kann er sich diesem Optimum zumindest an näheren. Und kann einen allfälligen Speicher entsprechend klein dimensionieren, womit er (Kapital-) Kosten reduzieren kann.

    Wenn er dann also mit seiner PV-Anlage seinen eigenen Bedarf mit einer angenäherten Leistungsanpassung decken kann, dann macht er hier einen Gewinn damit, die sich aus der Ersparnis ergibt, welche sich aus der Preisdifferenz von eigener Produktion und dem Bezug von Leistung Dritter entsteht.

    Diese Differenz kann recht gross sein.

    Der Gewinn berechnet sie hier aus der Differenz von eigenen Gestehungskosten und den Kosten von Fremdbezug / Einkauf. Und reduziert hier Betriebs- / Lebenskosten des Anlagenbesitzers Tag für Tag.

    Dass bedeutet, dass hier der Gewinn aus dem Betreiben der Anlage fortlaufend realisiert wird. Täglich!


    Und das ist nun mal eine ganz andere Kosten / Nutzenrechnung, als die Rechnung, die sich ein Kapitalanleger machen muss.

    Wenn jetzt also der Bekannte von oytenkratos in erster Linie nur für sich selbst produziert, und die Anlage möglichst optimal angepasst betreiben kann, dann wird er nur ganz wenig Überschuss produzieren. Falls überhaupt.

    Mit der kleinen Einspeisevergütung die er für ein paar kWh Überschuss erhalten kann, macht er aus der Sicht eines Kapitalanlegers mal sicher keinen eigentlichen Gewinn. Es verschönert höchstens die Kosteneinsparung noch ein verhältnismässig kleines "Etwas".

    Ob sich dieses "Etwas" tatsächlich noch lohnt, hängt dann auch noch davon ab, wie viel Büro-Aufwand man in diesem Zusammenhang dann noch rechnen muss....


    Nun. Die Teilgruppe Prakticus & Co. von Transmitter kann hier ziemlich genau nachvollziehen, warum der Bekannte von oytenkratos hier abwinkt. Und sagen dazu: Machen wir ja auch nicht anders.


    Auch das erscheint im ersten Augenblick mal wieder etwas irritierend zu sein. Denn diese Gruppe ist mehrheitlich im südafrikanischen Raum ansässig und tätig. Und verkaufen und installieren PV-Anlagen, die sie sehr oft auch noch vor und / oder mit finanzieren.

    Damit sind sie dort im Prinzip den gleichen Problemen ausgesetzt, die auch in der Schweiz / Europa für Contractors / Investoren relevant sind.

    Die entscheidende Frage für, oder gegen, eine Investition ist hier: Woraus genau erziele ich den Ertrag, der eine Investition rechtfertigt?

    Aus den heute erzielbaren Einspeisevergütungen ist für einen reinen Kapitalanleger die Investition in eine PV-Anlage nicht gerechtfertigt. Und deshalb fliesst hier auch kein grosses Kapital.


    Kurz und spitz gesagt:

    Die heute erzielbaren Einspeisevergütungen sind nicht kostendeckend. Deshalb investiert hier das Grosskapital mehrheitlich nicht.

    Doch so schaffen wir die Energiewende nicht.


    Was läuft hier systematisch falsch und was müssen wir da ändern?

  • alescha01

    Haben sie hier mit gelesen?

    Sind sie aufgrund meinen Argumentationen und meiner Kritik irritiert, oder gar sprachlos geworden?

    Können sie ausser den bereits geposteten Argumentationen, welche aus meiner Sicht sachbezogen nicht haltbar sind, sondern eher nur Wahlkampfrhetorik sind, noch Argumentationen auf sachlicher Ebene vorbringen, welche wirklich für eine Ablehnung des KIG sprechen würden?