SUISA Rechnung Achtung abzocke

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  • Die SUISA aus Zürich verschickt an den KMU Rechnungen mit falschen Angaben. Nach Rücksprache und Mailverkehr bekamen wir trotzdem eine Mahnung. Der Direktor der SUISA Herr Debaldi hat uns vorgeschlagen die Autoradios auszubauen, damit entfalle die Gebühr. Der Rechtsdienst der SUISA hat uns dies schriftlich bestätigt. Das heisst wir sollen Geräte ausbauen, die uns im Verkehr nützlich sind und auch zum telefonieren gebraucht werden. Wenn wir die Ausbaubestätigung des Garagisten vorweisen wird die Rechnung ungültig. Wir gehen davon aus das die Firma SUISA den Bundesratsbericht vom 13. Januar 2021 kennen sollte. Das heisst Sie wollen wissentlich uns einen Schaden zufügen oder Geld einkassieren mit falschen Angaben. Wir raten deshalb die SUISA Rechnung genau anzuschauen und den Bericht vom Bundesrat zu lesen. Dies gilt auch für Büroräumlichkeiten usw. Nach meiner Meinung ist das schon Arglistig. Der Bericht umfasst 17 Seiten

    und ist die Antwort auf das Postulat 19.3956. Die SUISA hat schon bei den Ferienwohnung ungerechtfertigt Gelder einkassiert, nun versucht sie es bei Büroräumen, Autos, Werkstätten und Lagerräume.

    Herzlichste Grüsse

  • handwerker


    können sie uns hier mit etwas mehr informationen versorgen?


    um was fuer einen betrieb handelt es sich bei ihrem geschäft?

    auf welche rechtliche grundlage stützt sich die suisa bei ihrer rechnungsstellung bzw. warum soll ihr betrieb eine suisa lizenz benötigen?



    das ausbauen der autoradios waere fuer die billag bzw. serafe gebühren eine möglichkeit. aber bei der suisa geht es um das abspielen von hintergrundmusik unabhängig ob sie ein geraet besitzen.


    falls sie eine rechtsschutzversicherung haben, sollten sie dies denen übertragen.

  • Hallo Sirio, die Serafe AG rechnet mit den Privathaushalt ab. Bei den Firmen werden die Gebühren über die Steuerbehörde ESTV eingezogen, diese werden anhand des Umsatzes berechnet. Nun will die SUISA AG aber noch einen beachtlichen Betrag für die Urheberrechte, weil wir auf dem Weg zur Baustelle Radio hören. Zudem will sie auch Geld, wenn Angestellte im Büro, Lagerraum oder in der Werkstatt Musik hören. Ist kein Witz, die Rechnungen werden momentan verschickt, Ich gehe davon aus, dass viele auf Drucke die Rechnungen bezahlen. Für mich ist klar das ich Urheberrechte abgelte, jedoch nicht mehrfach. Die SUISA AG verlangt nun das ich die Autoradios von einem Fachmann ausbauen lasse, das ist kein Witz.

    Dies obwohl der Bundesrat, am 13 Januar 2021 dies Hinterfragt und in seinem 17 Seiten Bericht unter 2.3 Rechtslage beim Musikkonsum von Angestellten in Firmenfahrzeugen klar veranschaulicht. Es wird hier auch das Beispiel eines Mietfahrzeuges aufgezeigt. Die SUISA AG versucht nun trotzdem Geld über Autoradios und andere Wiedergabegeräte einzufordern.

  • Hallo DamienS, ich will nur andere kleine Unternehmen auf die neu Situation aufmerksam machen. Wir selber sind

    ein kleiner Dienstleistungsbetrieb im Gartenbau und Unterhalt. Meine Tochter macht das Büro, mein Sohn und ich sind mit 10 Mitarbeitern in den Gärten. Wir haben 5 Firmenfahrzeuge für den Transport von uns, dem Werkzeug und für das Material. Die Firmenfahrzeuge haben Handelsüblich Autoradios eingebaut. Wir haben ein Aussenlager in einem Bauernhof, dort ist das Werkzeug, Samen und Dünger gelagert. Eine Behelfsmässig Werkbank für kleinere Arbeiten haben wir dort eingerichtet. Ein Privatradio eines Arbeiters ist dort aufgestellt.

    Die SUISA AG ist der Auffassung das eine Nutzungshandlung vorliegt, wenn ein Unternehmen seinen Angestellten die Möglichkeit gibt, mithilfe von in Firmenfahrzeugen eingebauten Geräten Sendungen zu empfangen oder Musik abzuspielen. Nutzer des Urheberrechte seien in diesem Fall das Unternehmen. Dafür wollen sie eine Jahresgebühr von 482.55 Fr. Sie gehen dabei von einer Wahrnehmbarmachung durch den Arbeitgeber aus. Dies gilt nicht wenn private Abspielgeräte in Firmenfahrzeugen verwendet werden. Dies gelte auch dann, wenn die Nutzung durch die Angestellten die Grenzen des Privatgebrauchs sprengen könnte. "Das ist die Situation" Die SUISA AG will so von den 600 000 marktwirtschaftliche Unternehmen statt bisher 100 000 (BILLAG) noch 500 000 als zusätzlich Kunden Vergütungspflichtig machen. Sie sehen es geht um viel zusätzliches Geld. Herzlichste Grüsse

  • Hallo DamienS, ich will nur andere kleine Unternehmen auf die neu Situation aufmerksam machen.


    :thumbup: :!: Bravo



    C-O-R-A

    #3092Δ-629

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Hallo Tilia,

    Das Urheberrecht ist für mich klar, für eine Leistung zahle ich gerne.

    Die Sachlage ist jedoch, das wir alle bereits Privat bezahlen. Es ist daher die Frage was ist Privat. Wenn meine Mitarbeiter Ihre Musik nach eigenen Kriterien hören, bin ich der Ansicht, es ist Privat.

    Wenn ich meine Mitarbeiter oder Kundschaft mit Musik bediene, sollte ich abklären ob die Titel frei oder SUISA pflichtig sind. Beim Autoradio kann der Mitarbeiter freiwillig wählen was er hören will. Die einen Mitarbeiter hören Ihre Musik über das Smartphon via. Radio. Ich selber zahle auch Privat und höre gerne den Verkehrsdienst und die Nachrichten. Der geschäftliche Nutzen ist meiner Meinung nach nur beim hören des Verkehrswarnungen und beim telefonieren vorhanden. Dies ist jedoch nicht dem Urheberrecht unterstellt.


    Hier der Mailinhalt der SUISA

    Ich beziehe mich auf unser heutiges Telefongespräch. Eine Vergütung für eine Audio-Nutzung in Geschäftsfahrzeugen entfällt, wenn Sie uns einen Beleg eines Garagisten einreichen, dass die Autoradios bzw. Abspielgeräte ausgebaut sind. Vorbehalten bleibt indessen eine Vergütung, wenn GT 3a-relevante Nutzungen in Büros, Geschäftsräumen oder dergleichen stattfindet.

    Rechtsdienst der SUISA Dr. iur. ...........................


    Für mich ist daher nicht Nachvollziehbar wo der Unterschied eines Autoradios oder eines Smartphons ist. wenn es nur um den Besitz des Abspielgerätes geht, würden meine Mitarbeiter den jeweiligen Autoradio gerne abkaufen.

    Da ich aber Handwerker bin, kann ich hier keine rechtliche Auskunft geben. Ich versuche es mit Menschenverstand !

    Ich verweis daher auf den Bericht des Bundesrates vom 13. Januar 2021, nach meiner Auffassung bestätigt er den Menschenverstand. Wieso die SUISA hier doch versucht abzukassieren, verstehe ich auch nicht.

    Herzlichste Grüsse




  • handwerker

    Ich habe gestern Abend noch eine Mail an meinen Arbeitskollegen geschickt und nachgefragt wie das bei uns im Betrieb mit der SUISA ist.

    Und ja. Wir müssen auch SUISA-Gebühr bezahlen. Aber aus einem anderen Grund als Firmenfahrzeuge. Die Firma hat keine eigenen Fahrzeuge.

    Persönlich finde ich es auch etwas fragwürdig, ob es gerechtfertigt ist wegen den Firmenfahrzeugen die Gebühr zu erheben.

    Als Privatperson bezahlt man für Urheberrechte bereits über die Serafe dafür. Als Firma via ESTV.

    Fährt jetzt also eine Privatperson in einem Firmenfahrzeug (Beispiel Reisecar oder Flugzeug) dann muss die Eigentümerin des Verkehrsmittels die Gebühr dann noch einmal bezahlen?

    Was für ein Verkehrsmittel gilt, gilt aber auch für andere öffentlich zugängliche Privaträume einer Firma. So zum Beispiel in einem Laden oder Restaurant, etc.

    Auch das ist hier etwas fragwürdig. Klienten oder Gäste eines solchen Betriebs bezahlen ja schon als Privatpersonen. Und der betreffende Betrieb muss alleine schon dann die Gebühr bezahlen, wenn er auch nur einen Computer mit Internetanschluss betreibt.

  • handwerker


    Danke für deine Zeilen.


    Ich hatte vor deinem Thread keine Ahnung, was SUISA ist (mein Mann hingegen schon ;)). Erst Googel klärte mich auf.


    An deiner/eurer Stelle würde ich der Sache noch etwas gründlicher nachgehen. Allerdings bin ich mir bewusst, dass dies mit einem Zeitaufwand verbunden ist. Und auf jeden Fall werde ich meinen Gärtner (ich kenne ihn bestens; er hat auch Angestellte und Firmenautos) noch fragen, wie das in seiner Firma ausschaut.


    Es ist ja ein fertiger Witz, ja, ein wahrer Affront, wenn die SUISA verlangt, bei den Firmenfahrzeugen die Autoradios ausbauen zu lassen, damit die Gebühren für diese entfallen. Wo bleibt denn da der gesunde Menschenverstand? Jaja, die "Schreibtischverbrecher" halt...


    Ich werde mir später nochmals Zeit nehmen, um die Bestimmungen auf der Homepage genauer anzuschauen.


    So long und herzliche Grüsse

    Tilia

  • rodizia


    Als Privatperson bezahlt man für Urheberrechte bereits über die Serafe dafür. Als Firma via ESTV.

    Fährt jetzt also eine Privatperson in einem Firmenfahrzeug (Beispiel Reisecar oder Flugzeug) dann muss die Eigentümerin des Verkehrsmittels die Gebühr dann noch einmal bezahlen?


    als privatperson bezahlen sie bei der serafe fuer die öffentlich ausgestrahlten programme 'service public'. der betreiber einer station bezahlt fuer urheberrechte.

    wenn sie in einem reisecar oder flugzeug ihre kundschaft berieseln, werden sie eben zu einem ausstrahler und deshalb müssen sie als betreiber suisa gebühren bezahlen.


    ich finde es dennoch unsinnig fuer geschäftliche autoradios gebühren einzutreiben weil die angestellten nicht als privatpersonen gelten.


    müssen die leute, welche mittels überdimensionierter automusikanlage die öffentlichkeit an ihrem musikgeschmack teilhaben lassen auch suisa gebühren bezahlen?

    das wuerde ich sogar verstehen 😄

  • handwerker


    verkaaufen sie doch ihre autoradios fuer 1.- symbolisch an ihre angestellten. somit sind sie privat und die gebühr entfällt.


    natürlich müssen sie diese beim ausscheiden eines mitarbeiters wieder zurückkaufen bzw. den kauf auf einen anderen mitarbeiter übertragen lassen. da er sonst darüber verfügen kann.


    ich denke aber das waere eine rechtlich haltbare lösung.


    man muss nur cleverer sein wie der kläger :)

  • müssen die leute, welche mittels überdimensionierter automusikanlage die öffentlichkeit an ihrem musikgeschmack teilhaben lassen auch suisa gebühren bezahlen?

    das wuerde ich sogar verstehen 😄


    damiens


    Da musste ich jetzt mal wieder herzhaft lachen!

    Danke auch für die Klärung einiger Details.

    Im Gegensatz zu tilia weiss ich schon lange was SUISA ist und auch das Serafe was anderes ist, aber dass diese auch direkt zusammenhängen.

    Letztlich geht es bei Beiden darum dass Kulturschaffende für ihre Arbeit gerecht entlöhnt werden. Und dass das so sein soll steht für mich auch ausser Frage.

    Aber wer hier bei den Abrechnungen was macht, wusste ich dann eben auch nicht. Als Privatperson zahle ich meinen Anteil via Serafe. Basta.

    Und im Betrieb herrscht Ordnung. Sprich Arbeitsteilung. Ich verursache die Kosten und der Kollege darf sie dann bezahlen! :saint: :D


    Na, Ja ... Letztlich ist es unsere Firma die bezahlt. Aber eben aus anderen Gründen als Radios in Firmenfahrzeugen...

    Ihre Idee die Radios symbolisch zu verkaufen finde ich sehr gut. Das würde ich anstelle von handwerker mal so machen

    :thumbup:

  • Hallo Zusammen, mit dem Verkauf/Kauf des Autoradios währen meine Mitarbeiter alle einverstanden. Jedoch scheint dies nicht so einfach zu sein. Hier noch das leider negative Urteil vor Bundesgericht mit den Gästezimmer. Wobei hier Kunden die Musik hören und daher einen Gewerblich Nutzung für mich nachvollziehbar ist.


    Zum GT3a gibt es Bundesgerichtsentscheide, darunter: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F143-II-617%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document


    Die Antworten vom schweizerischem Gewerbeverband :

    1. Die Auskunft von Suisa ist korrekt. M.E. ist auch keine Deklarationspflicht gegeben, wenn das Auto privat (also nicht auf die Firma) eingelöst ist. Wenn das Auto auf die Firma eingelöst ist und sich der Radio nicht ausbauen lässt (was bei den moderneren Fahrzeugen der Fall ist)
    2. Setzen die Mitarbeiter private Geräte auf der Baustelle oder in der Firma (Werstatt) ein, ist die Abgabe m.E. auch geschuldet. Sie haben aber als Arbeitgeber die Möglichkeit, den Musikkonsum am Arbeitsplatz zu verbieten
    3. Insgesamt sehe ich keine Möglichkeit, den Tarif nicht zu entrichten, es sei denn, Sie lösen Ihre Fahrzeuge privat ein.

    Die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK:

    Meint dazu.



    Die Anwendung der geltenden Tarife durch die SUISA für Ihre Firma ist eine Rechtsfrage, die nicht durch die Schiedskommission zu klären ist, da sich deren Kompetenz auf die Genehmigung der Tarife und damit nur auf die Prüfung der Angemessenheit der Tarife beschränkt (Art. 59 Abs. 1 URG). Für die Klärung der Frage, ob und wie ein Tarif der SUISA anzuwenden ist, sind demgegenüber die zivilen Gerichte zuständig. Ich kann Ihnen deshalb Ihre Fragen nicht beantworten.


    Ihr seht, es wird sehr kompliziert und die SUISA bekommt viele neue Kunden.

    Soweit mal die Infos

  • handwerker


    danke fuer die infos.


    den BGE zu den hotelzimmer habe ich auch gefunden. diesen kann ich nachvollziehen. in ihrem falle aber würde ich mir mehr kulanz wuenschen.


    den ausbau bzw. verkauf der autoradios sehe ich als lösung, sowie ein offizielles verbot fuer den gebrauch von radios auf baustellen etc. in ihren geschäftsräumen. ob sie als arbeitgeber die missachtung des verbots ahnden oder nicht ist ja dann ihre sache. ;)

    offiziell haben sie es verboten. sie können ja unmöglich jede baustelle überwachen.



    alternativ können sie eine klage riskieren. ob die suisa einen einzelnen betrieb verklagt wage ich zu bezweifeln. das risiko bei einer klage ist nämlich fuer die suisa dass ein verklagter vor gericht recht bekommt. schlimmstenfalls sogar vom bundesgericht und dass dann viele betriebe sich darauf berufen und keine gebühren mehr bezahlen müssen. dann entgeht der suisa mehr geld.

    das risiko fuer sie ist natürlich, dass sie den prozess verlieren und einen teil der verfahrenskosten tragen müssen. und am ende doch suisa abgaben zahlen.



    ich würde versuchen mit dem nachgewiesenen verkauf der autoradios und einer offiziellen regelung (evtl. haben sie ein betriebsreglement) die suisa zu überzeugen, dass sie keine gebühren entrichten müssen.

    bei ihrer begründung sollten sie sich ausserdem auf punkt 2.3.5.1 ff des berichtes des bundesrates berufen.

  • Für mich ist die Frage ob ich mich strafbar mache, wenn ich mit dem Firmenwagen ins Ausland fahre und Radio höre.

    Nein, ich meine natürlich wenn ich einen Radio eingebaut habe ! Wie ist das Privat ?

    Unterschlage ich dort die Gebühren für die Urheberrechte ? Wie sieht es aus, wenn ein Bus durch die Schweiz fährt.

    Werden das die nächsten Kunden ! :) Sorry nur so daher gedacht. Herzlichste Grüsse