Sie bezahlen der Suisa eine Gebühr um ihre Urheberrechte und Leistungsschutzrechte an ihrer Komposition zu schützen und zu wahren. Als Gegenleistung erhalten sie die Tantiemen.
Aber nur wenn der Komponist/Urheber Mitglied der Suisa oder einer anderen Urheberrechtsgesellschaft ist und sein(e) Werke da auch angemeldet hat.
Diese Abgabe wird fällig sobald sie Werke irgendwelcher Art einem Publikum zugänglich machen. Also auch wenn sie zum Beispiel Gitarre spielen können und an einem Anlass ein "House of the Rising Sun" zum besten geben. Wenn Eintritt verlangt wird gehen rund 10% davon an die Komponisten des Titels.