SUISA Rechnung Achtung abzocke

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Die SUISA aus Zürich verschickt an den KMU Rechnungen mit falschen Angaben. Nach Rücksprache und Mailverkehr bekamen wir trotzdem eine Mahnung. Der Direktor der SUISA Herr Debaldi hat uns vorgeschlagen die Autoradios auszubauen, damit entfalle die Gebühr. Der Rechtsdienst der SUISA hat uns dies schriftlich bestätigt. Das heisst wir sollen Geräte ausbauen, die uns im Verkehr nützlich sind und auch zum telefonieren gebraucht werden. Wenn wir die Ausbaubestätigung des Garagisten vorweisen wird die Rechnung ungültig. Wir gehen davon aus das die Firma SUISA den Bundesratsbericht vom 13. Januar 2021 kennen sollte. Das heisst Sie wollen wissentlich uns einen Schaden zufügen oder Geld einkassieren mit falschen Angaben. Wir raten deshalb die SUISA Rechnung genau anzuschauen und den Bericht vom Bundesrat zu lesen. Dies gilt auch für Büroräumlichkeiten usw. Nach meiner Meinung ist das schon Arglistig. Der Bericht umfasst 17 Seiten

    und ist die Antwort auf das Postulat 19.3956. Die SUISA hat schon bei den Ferienwohnung ungerechtfertigt Gelder einkassiert, nun versucht sie es bei Büroräumen, Autos, Werkstätten und Lagerräume.

    Herzlichste Grüsse

  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Hallo Sirio, die Serafe AG rechnet mit den Privathaushalt ab. Bei den Firmen werden die Gebühren über die Steuerbehörde ESTV eingezogen, diese werden anhand des Umsatzes berechnet. Nun will die SUISA AG aber noch einen beachtlichen Betrag für die Urheberrechte, weil wir auf dem Weg zur Baustelle Radio hören. Zudem will sie auch Geld, wenn Angestellte im Büro, Lagerraum oder in der Werkstatt Musik hören. Ist kein Witz, die Rechnungen werden momentan verschickt, Ich gehe davon aus, dass viele auf Drucke die Rechnungen bezahlen. Für mich ist klar das ich Urheberrechte abgelte, jedoch nicht mehrfach. Die SUISA AG verlangt nun das ich die Autoradios von einem Fachmann ausbauen lasse, das ist kein Witz.

    Dies obwohl der Bundesrat, am 13 Januar 2021 dies Hinterfragt und in seinem 17 Seiten Bericht unter 2.3 Rechtslage beim Musikkonsum von Angestellten in Firmenfahrzeugen klar veranschaulicht. Es wird hier auch das Beispiel eines Mietfahrzeuges aufgezeigt. Die SUISA AG versucht nun trotzdem Geld über Autoradios und andere Wiedergabegeräte einzufordern.

  • Hallo DamienS, ich will nur andere kleine Unternehmen auf die neu Situation aufmerksam machen. Wir selber sind

    ein kleiner Dienstleistungsbetrieb im Gartenbau und Unterhalt. Meine Tochter macht das Büro, mein Sohn und ich sind mit 10 Mitarbeitern in den Gärten. Wir haben 5 Firmenfahrzeuge für den Transport von uns, dem Werkzeug und für das Material. Die Firmenfahrzeuge haben Handelsüblich Autoradios eingebaut. Wir haben ein Aussenlager in einem Bauernhof, dort ist das Werkzeug, Samen und Dünger gelagert. Eine Behelfsmässig Werkbank für kleinere Arbeiten haben wir dort eingerichtet. Ein Privatradio eines Arbeiters ist dort aufgestellt.

    Die SUISA AG ist der Auffassung das eine Nutzungshandlung vorliegt, wenn ein Unternehmen seinen Angestellten die Möglichkeit gibt, mithilfe von in Firmenfahrzeugen eingebauten Geräten Sendungen zu empfangen oder Musik abzuspielen. Nutzer des Urheberrechte seien in diesem Fall das Unternehmen. Dafür wollen sie eine Jahresgebühr von 482.55 Fr. Sie gehen dabei von einer Wahrnehmbarmachung durch den Arbeitgeber aus. Dies gilt nicht wenn private Abspielgeräte in Firmenfahrzeugen verwendet werden. Dies gelte auch dann, wenn die Nutzung durch die Angestellten die Grenzen des Privatgebrauchs sprengen könnte. "Das ist die Situation" Die SUISA AG will so von den 600 000 marktwirtschaftliche Unternehmen statt bisher 100 000 (BILLAG) noch 500 000 als zusätzlich Kunden Vergütungspflichtig machen. Sie sehen es geht um viel zusätzliches Geld. Herzlichste Grüsse

  • Hallo DamienS, ich will nur andere kleine Unternehmen auf die neu Situation aufmerksam machen.


    :thumbup: :!: Bravo



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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Hallo Tilia,

    Das Urheberrecht ist für mich klar, für eine Leistung zahle ich gerne.

    Die Sachlage ist jedoch, das wir alle bereits Privat bezahlen. Es ist daher die Frage was ist Privat. Wenn meine Mitarbeiter Ihre Musik nach eigenen Kriterien hören, bin ich der Ansicht, es ist Privat.

    Wenn ich meine Mitarbeiter oder Kundschaft mit Musik bediene, sollte ich abklären ob die Titel frei oder SUISA pflichtig sind. Beim Autoradio kann der Mitarbeiter freiwillig wählen was er hören will. Die einen Mitarbeiter hören Ihre Musik über das Smartphon via. Radio. Ich selber zahle auch Privat und höre gerne den Verkehrsdienst und die Nachrichten. Der geschäftliche Nutzen ist meiner Meinung nach nur beim hören des Verkehrswarnungen und beim telefonieren vorhanden. Dies ist jedoch nicht dem Urheberrecht unterstellt.


    Hier der Mailinhalt der SUISA

    Ich beziehe mich auf unser heutiges Telefongespräch. Eine Vergütung für eine Audio-Nutzung in Geschäftsfahrzeugen entfällt, wenn Sie uns einen Beleg eines Garagisten einreichen, dass die Autoradios bzw. Abspielgeräte ausgebaut sind. Vorbehalten bleibt indessen eine Vergütung, wenn GT 3a-relevante Nutzungen in Büros, Geschäftsräumen oder dergleichen stattfindet.

    Rechtsdienst der SUISA Dr. iur. ...........................


    Für mich ist daher nicht Nachvollziehbar wo der Unterschied eines Autoradios oder eines Smartphons ist. wenn es nur um den Besitz des Abspielgerätes geht, würden meine Mitarbeiter den jeweiligen Autoradio gerne abkaufen.

    Da ich aber Handwerker bin, kann ich hier keine rechtliche Auskunft geben. Ich versuche es mit Menschenverstand !

    Ich verweis daher auf den Bericht des Bundesrates vom 13. Januar 2021, nach meiner Auffassung bestätigt er den Menschenverstand. Wieso die SUISA hier doch versucht abzukassieren, verstehe ich auch nicht.

    Herzlichste Grüsse




  • handwerker

    Ich habe gestern Abend noch eine Mail an meinen Arbeitskollegen geschickt und nachgefragt wie das bei uns im Betrieb mit der SUISA ist.

    Und ja. Wir müssen auch SUISA-Gebühr bezahlen. Aber aus einem anderen Grund als Firmenfahrzeuge. Die Firma hat keine eigenen Fahrzeuge.

    Persönlich finde ich es auch etwas fragwürdig, ob es gerechtfertigt ist wegen den Firmenfahrzeugen die Gebühr zu erheben.

    Als Privatperson bezahlt man für Urheberrechte bereits über die Serafe dafür. Als Firma via ESTV.

    Fährt jetzt also eine Privatperson in einem Firmenfahrzeug (Beispiel Reisecar oder Flugzeug) dann muss die Eigentümerin des Verkehrsmittels die Gebühr dann noch einmal bezahlen?

    Was für ein Verkehrsmittel gilt, gilt aber auch für andere öffentlich zugängliche Privaträume einer Firma. So zum Beispiel in einem Laden oder Restaurant, etc.

    Auch das ist hier etwas fragwürdig. Klienten oder Gäste eines solchen Betriebs bezahlen ja schon als Privatpersonen. Und der betreffende Betrieb muss alleine schon dann die Gebühr bezahlen, wenn er auch nur einen Computer mit Internetanschluss betreibt.

  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • müssen die leute, welche mittels überdimensionierter automusikanlage die öffentlichkeit an ihrem musikgeschmack teilhaben lassen auch suisa gebühren bezahlen?

    das wuerde ich sogar verstehen 😄


    damiens


    Da musste ich jetzt mal wieder herzhaft lachen!

    Danke auch für die Klärung einiger Details.

    Im Gegensatz zu @tilia weiss ich schon lange was SUISA ist und auch das Serafe was anderes ist, aber dass diese auch direkt zusammenhängen.

    Letztlich geht es bei Beiden darum dass Kulturschaffende für ihre Arbeit gerecht entlöhnt werden. Und dass das so sein soll steht für mich auch ausser Frage.

    Aber wer hier bei den Abrechnungen was macht, wusste ich dann eben auch nicht. Als Privatperson zahle ich meinen Anteil via Serafe. Basta.

    Und im Betrieb herrscht Ordnung. Sprich Arbeitsteilung. Ich verursache die Kosten und der Kollege darf sie dann bezahlen! :saint: :D


    Na, Ja ... Letztlich ist es unsere Firma die bezahlt. Aber eben aus anderen Gründen als Radios in Firmenfahrzeugen...

    Ihre Idee die Radios symbolisch zu verkaufen finde ich sehr gut. Das würde ich anstelle von handwerker mal so machen

    :thumbup:

  • Hallo Zusammen, mit dem Verkauf/Kauf des Autoradios währen meine Mitarbeiter alle einverstanden. Jedoch scheint dies nicht so einfach zu sein. Hier noch das leider negative Urteil vor Bundesgericht mit den Gästezimmer. Wobei hier Kunden die Musik hören und daher einen Gewerblich Nutzung für mich nachvollziehbar ist.


    Zum GT3a gibt es Bundesgerichtsentscheide, darunter: https://www.bger.ch/ext/eurospider/live/de/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F143-II-617%3Ade&lang=de&zoom=&type=show_document


    Die Antworten vom schweizerischem Gewerbeverband :

    1. Die Auskunft von Suisa ist korrekt. M.E. ist auch keine Deklarationspflicht gegeben, wenn das Auto privat (also nicht auf die Firma) eingelöst ist. Wenn das Auto auf die Firma eingelöst ist und sich der Radio nicht ausbauen lässt (was bei den moderneren Fahrzeugen der Fall ist)
    2. Setzen die Mitarbeiter private Geräte auf der Baustelle oder in der Firma (Werstatt) ein, ist die Abgabe m.E. auch geschuldet. Sie haben aber als Arbeitgeber die Möglichkeit, den Musikkonsum am Arbeitsplatz zu verbieten
    3. Insgesamt sehe ich keine Möglichkeit, den Tarif nicht zu entrichten, es sei denn, Sie lösen Ihre Fahrzeuge privat ein.

    Die Eidg. Schiedskommission für die Verwertung von Urheberrechten und verwandten Schutzrechten ESchK:

    Meint dazu.



    Die Anwendung der geltenden Tarife durch die SUISA für Ihre Firma ist eine Rechtsfrage, die nicht durch die Schiedskommission zu klären ist, da sich deren Kompetenz auf die Genehmigung der Tarife und damit nur auf die Prüfung der Angemessenheit der Tarife beschränkt (Art. 59 Abs. 1 URG). Für die Klärung der Frage, ob und wie ein Tarif der SUISA anzuwenden ist, sind demgegenüber die zivilen Gerichte zuständig. Ich kann Ihnen deshalb Ihre Fragen nicht beantworten.


    Ihr seht, es wird sehr kompliziert und die SUISA bekommt viele neue Kunden.

    Soweit mal die Infos

  • Beitrag von damiens ()

    Dieser Beitrag wurde vom Autor gelöscht ().
  • Für mich ist die Frage ob ich mich strafbar mache, wenn ich mit dem Firmenwagen ins Ausland fahre und Radio höre.

    Nein, ich meine natürlich wenn ich einen Radio eingebaut habe ! Wie ist das Privat ?

    Unterschlage ich dort die Gebühren für die Urheberrechte ? Wie sieht es aus, wenn ein Bus durch die Schweiz fährt.

    Werden das die nächsten Kunden ! :) Sorry nur so daher gedacht. Herzlichste Grüsse

  • Die SUISA aus Zürich verschickt an den KMU Rechnungen mit falschen Angaben. Nach Rücksprache und Mailverkehr bekamen wir trotzdem eine Mahnung. Der Direktor der SUISA Herr Debaldi hat uns vorgeschlagen die Autoradios auszubauen, damit entfalle die Gebühr. Der Rechtsdienst der SUISA hat uns dies schriftlich bestätigt. Das heisst wir sollen Geräte ausbauen, die uns im Verkehr nützlich sind und auch zum telefonieren gebraucht werden. Wenn wir die Ausbaubestätigung des Garagisten vorweisen wird die Rechnung ungültig. Wir gehen davon aus das die Firma SUISA den Bundesratsbericht vom 13. Januar 2021 kennen sollte. Das heisst Sie wollen wissentlich uns einen Schaden zufügen oder Geld einkassieren mit falschen Angaben. Wir raten deshalb die SUISA Rechnung genau anzuschauen und den Bericht vom Bundesrat zu lesen. Dies gilt auch für Büroräumlichkeiten usw. Nach meiner Meinung ist das schon Arglistig.

    handwerker

    Ich habe mich über die Unterstellungen gegenüber der SUISA in Ihrem Beitrag geägert und empfehle Ihnen in Zukunft vorsichtig zu sein und sich den Artikel 173 des Strafgesetzbuchs durchzulesen. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wissen, was die Mitarbeiter der SUISA wissen und Sie nicht über das juristische Fachwissen verfügen um beurteilen zu können, was "falsche Angaben" sind und was arglistiges Verhalten ist und was nicht. Die SUISA zwingt sie nicht die Autoradios aus Firmenautos auszubauen und dadurch irgendeinen "Schaden" zu erleiden, denn Sie haben die Wahl stattdessen die von der SUISE von Ihnen geforderten Gebühren an die SUISA zu bezahlen oder diese nicht zu bezahlen und abzuwarten, ob die SUISA eine Klage gegen das Unternehmen einreicht, sodass ein Gericht darüber entscheidet ob die Gebühren geschuldet sind oder nicht. Die SUISA ist auch nicht gesetzlich verpflichtet Unternehmen den Inhalt von irgendwelchen Berichten des Bundesrats mitzuteilen, in welchen dieser nur eine Meinung äussert, obwohl die Gerichte im Streitfall für die Interpretation des Gesetzes zuständig sind.


    Es ist die Aufgabe der SUISA die Urheberechte haffenden und Verleger und Verlegerinnen zu vertreten. Wenn es keine Einigung zwischen der SUISA und einem Unternehmen ergibt, ob gemäss dem Gesetz Gebühren für eine Nutzung von Musik über Autoradios in Firmenautos geschuldet sind oder nicht, also wie das Gesetz interpretiert wird, ist nicht der Bundesrat, sondern das Gericht zuständig darüber zu entscheiden, wie das Gesetz betreffend der Gebührenpflicht interpretiert wird. Aus der Ziffer 2.3.4 des Berichts des Bundesrats auf Seite 10 ist ersichtlich, dass es anscheinend noch keine Urteile von Schweizer Gerichten und damit auch kein Urteil des Bundesgerichts gibt, in dem darüber entschieden wurde, wie das Gesetz bei einem mit dem Fall Ihres Unternehmens vergleichbaren Sachverhalt zu interpretieren ist. In der Ziffer 2.3.51 des Berichts des Bundesrats auf Seite 11 steht ausdrücklich "Ein abschliessender Entscheid hierüber müsste jedoch durch ein Gericht erfolgen". Da niemand weiss, wie das zuständige Schweizer Gericht entscheiden wird, erfüllt die SUISA nur ihre Aufgabe indem diese schaut, dass sie bei einem interpretierungsbedürftigen Gesetz probiert Gebühren für die Urheberrechte der Musikschaffenden und Verleger und Verlegerinnen zu erhalten. Es ist die Aufgabe der SUISA die Interessen von musiknutzenden Unternehmen zu vertreten keine Gebühren zahlen zu müssen, sondern die die Urheberechte haffenden und Verleger und Verlegerinnen zu vertreten also möglichst viele Gebühren zu erhalten.
    https://www.suisa.ch/de/Ueber-die-SUISA.html


    Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB):

    Fedlex

  • Hallo Sozialversicher, besten dank für Ihre Meinung. Ich kann Ihren Ärger nicht nachvollziehen. Es ist mein recht hier Fakten aufzuzeigen. Es wurde von mir auch immer erwähnt, das Urheberrecht ist sinnvoll. Nach meiner Meinung fehlt es hier aber an Menschenverstand und die SUISA hat schon viele Bürger verärgert, (siehe Bewertungen)


    Fakt ist:

    Die Angaben auf der Rechnung sind falsch. (SUISA Rechnung vorhanden)

    Es wird verlangt das wir die Autoradios ausbauen müssen, damit die Rechnung gelöscht wird. (Schreiben vorhanden)

    Zu meiner Meinung das es schon Arglist ist, stehe ich. (Ich lasse Ihnen auch Ihre Meinung)

    Die SUISA hat einen Rechtsdienst, mit dem ich auch Kontakt habe, also ist Wissen für das kassieren vorhanden.

    Die SUISA hat mir den Bericht nicht ausgehändigt, ich gehe jedoch davon aus, das sie diesen gelesen haben.



    Für mich ist es einfach unlogisch das die SUISA mehrfach kassiert.

    Die SUISA kassiert beim Gerätekauf

    Die SUISA kassiert bei den Tonträger

    Die SUISA kassiert beim Radiosender

    Die SUISA kassiert bei uns Privatpersonen über SERAFE

    Die SUISA kassiert bei uns Kleinunternehmer (natürlich auch bei Grossfirmen, Schulen, Haftanstalten u.s.w)

    Die SUISA kassiert auch noch im Inkasso und an vielen andern stellen.


    Die Leistung wird aber nicht einmal zu 1/3 erbracht. Wenn ich Radio höre ist der Grossteil nicht SUISA pflichtig.

    Daher habe ich mit der neuen Abgabe und die Forderung meine Autoradios auszubauen schon etwas mühe.

    (Zudem sind die SUISA Titel nicht gekennzeichnet, ich werde quasi genötigt diese zu hören :))

    Die SUISA hat einen Auftrag, dieser besteht jedoch nicht nur aus einkassieren. Der Bundesratsbericht sollte doch

    ein wenig beachtet werden.


    Lieber Sozialversicher, sie haben recht ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich habe trotzdem eine Meinung.

    Zudem versuche ich hier Information und Unterlagen die nicht SUISA pflichtig sind zur Meinungsbildung weiterzugeben.

    Die SUISA gibt IHRE Ansicht und Meinung auch bekannt.

    Ich hoffe sie haben doch noch Spass am lesen und schreiben und werden dabei noch mehr Wissen bekommen.

    Dafür ist ja diese Plattform da. Herzlichste Grüsse

  • handwerker


    Ich muss mich leider dem Votum von Sozialversicher anschliessen. Habe mich zwar nicht geärgert, aber schon etwas gewundert.

    Jemandem eine arglistige Täuschung vorzuwerfen, ist ein starkes Stück. Und wenn man das tut, sollte man es beweisen können. Sonst kann man sich ganz schön die Finger daran verbrennen.


    Also ich empfehle ihnen da auch vorsichtig zu sein mit solchen Äusserungen.


    Finde es dennoch gut dass sie das Thema zur Sprache brachten.