Die SUISA aus Zürich verschickt an den KMU Rechnungen mit falschen Angaben. Nach Rücksprache und Mailverkehr bekamen wir trotzdem eine Mahnung. Der Direktor der SUISA Herr Debaldi hat uns vorgeschlagen die Autoradios auszubauen, damit entfalle die Gebühr. Der Rechtsdienst der SUISA hat uns dies schriftlich bestätigt. Das heisst wir sollen Geräte ausbauen, die uns im Verkehr nützlich sind und auch zum telefonieren gebraucht werden. Wenn wir die Ausbaubestätigung des Garagisten vorweisen wird die Rechnung ungültig. Wir gehen davon aus das die Firma SUISA den Bundesratsbericht vom 13. Januar 2021 kennen sollte. Das heisst Sie wollen wissentlich uns einen Schaden zufügen oder Geld einkassieren mit falschen Angaben. Wir raten deshalb die SUISA Rechnung genau anzuschauen und den Bericht vom Bundesrat zu lesen. Dies gilt auch für Büroräumlichkeiten usw. Nach meiner Meinung ist das schon Arglistig.
Ich habe mich über die Unterstellungen gegenüber der SUISA in Ihrem Beitrag geägert und empfehle Ihnen in Zukunft vorsichtig zu sein und sich den Artikel 173 des Strafgesetzbuchs durchzulesen. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wissen, was die Mitarbeiter der SUISA wissen und Sie nicht über das juristische Fachwissen verfügen um beurteilen zu können, was "falsche Angaben" sind und was arglistiges Verhalten ist und was nicht. Die SUISA zwingt sie nicht die Autoradios aus Firmenautos auszubauen und dadurch irgendeinen "Schaden" zu erleiden, denn Sie haben die Wahl stattdessen die von der SUISE von Ihnen geforderten Gebühren an die SUISA zu bezahlen oder diese nicht zu bezahlen und abzuwarten, ob die SUISA eine Klage gegen das Unternehmen einreicht, sodass ein Gericht darüber entscheidet ob die Gebühren geschuldet sind oder nicht. Die SUISA ist auch nicht gesetzlich verpflichtet Unternehmen den Inhalt von irgendwelchen Berichten des Bundesrats mitzuteilen, in welchen dieser nur eine Meinung äussert, obwohl die Gerichte im Streitfall für die Interpretation des Gesetzes zuständig sind.
Es ist die Aufgabe der SUISA die Urheberechte haffenden und Verleger und Verlegerinnen zu vertreten. Wenn es keine Einigung zwischen der SUISA und einem Unternehmen ergibt, ob gemäss dem Gesetz Gebühren für eine Nutzung von Musik über Autoradios in Firmenautos geschuldet sind oder nicht, also wie das Gesetz interpretiert wird, ist nicht der Bundesrat, sondern das Gericht zuständig darüber zu entscheiden, wie das Gesetz betreffend der Gebührenpflicht interpretiert wird. Aus der Ziffer 2.3.4 des Berichts des Bundesrats auf Seite 10 ist ersichtlich, dass es anscheinend noch keine Urteile von Schweizer Gerichten und damit auch kein Urteil des Bundesgerichts gibt, in dem darüber entschieden wurde, wie das Gesetz bei einem mit dem Fall Ihres Unternehmens vergleichbaren Sachverhalt zu interpretieren ist. In der Ziffer 2.3.51 des Berichts des Bundesrats auf Seite 11 steht ausdrücklich "Ein abschliessender Entscheid hierüber müsste jedoch durch ein Gericht erfolgen". Da niemand weiss, wie das zuständige Schweizer Gericht entscheiden wird, erfüllt die SUISA nur ihre Aufgabe indem diese schaut, dass sie bei einem interpretierungsbedürftigen Gesetz probiert Gebühren für die Urheberrechte der Musikschaffenden und Verleger und Verlegerinnen zu erhalten. Es ist die Aufgabe der SUISA die Interessen von musiknutzenden Unternehmen zu vertreten keine Gebühren zahlen zu müssen, sondern die die Urheberechte haffenden und Verleger und Verlegerinnen zu vertreten also möglichst viele Gebühren zu erhalten.
https://www.suisa.ch/de/Ueber-die-SUISA.html
Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB):