SUISA Rechnung Achtung abzocke

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  • Die SUISA aus Zürich verschickt an den KMU Rechnungen mit falschen Angaben. Nach Rücksprache und Mailverkehr bekamen wir trotzdem eine Mahnung. Der Direktor der SUISA Herr Debaldi hat uns vorgeschlagen die Autoradios auszubauen, damit entfalle die Gebühr. Der Rechtsdienst der SUISA hat uns dies schriftlich bestätigt. Das heisst wir sollen Geräte ausbauen, die uns im Verkehr nützlich sind und auch zum telefonieren gebraucht werden. Wenn wir die Ausbaubestätigung des Garagisten vorweisen wird die Rechnung ungültig. Wir gehen davon aus das die Firma SUISA den Bundesratsbericht vom 13. Januar 2021 kennen sollte. Das heisst Sie wollen wissentlich uns einen Schaden zufügen oder Geld einkassieren mit falschen Angaben. Wir raten deshalb die SUISA Rechnung genau anzuschauen und den Bericht vom Bundesrat zu lesen. Dies gilt auch für Büroräumlichkeiten usw. Nach meiner Meinung ist das schon Arglistig.

    handwerker

    Ich habe mich über die Unterstellungen gegenüber der SUISA in Ihrem Beitrag geägert und empfehle Ihnen in Zukunft vorsichtig zu sein und sich den Artikel 173 des Strafgesetzbuchs durchzulesen. Ich gehe davon aus, dass Sie nicht wissen, was die Mitarbeiter der SUISA wissen und Sie nicht über das juristische Fachwissen verfügen um beurteilen zu können, was "falsche Angaben" sind und was arglistiges Verhalten ist und was nicht. Die SUISA zwingt sie nicht die Autoradios aus Firmenautos auszubauen und dadurch irgendeinen "Schaden" zu erleiden, denn Sie haben die Wahl stattdessen die von der SUISE von Ihnen geforderten Gebühren an die SUISA zu bezahlen oder diese nicht zu bezahlen und abzuwarten, ob die SUISA eine Klage gegen das Unternehmen einreicht, sodass ein Gericht darüber entscheidet ob die Gebühren geschuldet sind oder nicht. Die SUISA ist auch nicht gesetzlich verpflichtet Unternehmen den Inhalt von irgendwelchen Berichten des Bundesrats mitzuteilen, in welchen dieser nur eine Meinung äussert, obwohl die Gerichte im Streitfall für die Interpretation des Gesetzes zuständig sind.


    Es ist die Aufgabe der SUISA die Urheberechte haffenden und Verleger und Verlegerinnen zu vertreten. Wenn es keine Einigung zwischen der SUISA und einem Unternehmen ergibt, ob gemäss dem Gesetz Gebühren für eine Nutzung von Musik über Autoradios in Firmenautos geschuldet sind oder nicht, also wie das Gesetz interpretiert wird, ist nicht der Bundesrat, sondern das Gericht zuständig darüber zu entscheiden, wie das Gesetz betreffend der Gebührenpflicht interpretiert wird. Aus der Ziffer 2.3.4 des Berichts des Bundesrats auf Seite 10 ist ersichtlich, dass es anscheinend noch keine Urteile von Schweizer Gerichten und damit auch kein Urteil des Bundesgerichts gibt, in dem darüber entschieden wurde, wie das Gesetz bei einem mit dem Fall Ihres Unternehmens vergleichbaren Sachverhalt zu interpretieren ist. In der Ziffer 2.3.51 des Berichts des Bundesrats auf Seite 11 steht ausdrücklich "Ein abschliessender Entscheid hierüber müsste jedoch durch ein Gericht erfolgen". Da niemand weiss, wie das zuständige Schweizer Gericht entscheiden wird, erfüllt die SUISA nur ihre Aufgabe indem diese schaut, dass sie bei einem interpretierungsbedürftigen Gesetz probiert Gebühren für die Urheberrechte der Musikschaffenden und Verleger und Verlegerinnen zu erhalten. Es ist die Aufgabe der SUISA die Interessen von musiknutzenden Unternehmen zu vertreten keine Gebühren zahlen zu müssen, sondern die die Urheberechte haffenden und Verleger und Verlegerinnen zu vertreten also möglichst viele Gebühren zu erhalten.
    https://www.suisa.ch/de/Ueber-die-SUISA.html


    Schweizerisches Strafgesetzbuch (StGB):

    Fedlex

  • Hallo Sozialversicher, besten dank für Ihre Meinung. Ich kann Ihren Ärger nicht nachvollziehen. Es ist mein recht hier Fakten aufzuzeigen. Es wurde von mir auch immer erwähnt, das Urheberrecht ist sinnvoll. Nach meiner Meinung fehlt es hier aber an Menschenverstand und die SUISA hat schon viele Bürger verärgert, (siehe Bewertungen)


    Fakt ist:

    Die Angaben auf der Rechnung sind falsch. (SUISA Rechnung vorhanden)

    Es wird verlangt das wir die Autoradios ausbauen müssen, damit die Rechnung gelöscht wird. (Schreiben vorhanden)

    Zu meiner Meinung das es schon Arglist ist, stehe ich. (Ich lasse Ihnen auch Ihre Meinung)

    Die SUISA hat einen Rechtsdienst, mit dem ich auch Kontakt habe, also ist Wissen für das kassieren vorhanden.

    Die SUISA hat mir den Bericht nicht ausgehändigt, ich gehe jedoch davon aus, das sie diesen gelesen haben.



    Für mich ist es einfach unlogisch das die SUISA mehrfach kassiert.

    Die SUISA kassiert beim Gerätekauf

    Die SUISA kassiert bei den Tonträger

    Die SUISA kassiert beim Radiosender

    Die SUISA kassiert bei uns Privatpersonen über SERAFE

    Die SUISA kassiert bei uns Kleinunternehmer (natürlich auch bei Grossfirmen, Schulen, Haftanstalten u.s.w)

    Die SUISA kassiert auch noch im Inkasso und an vielen andern stellen.


    Die Leistung wird aber nicht einmal zu 1/3 erbracht. Wenn ich Radio höre ist der Grossteil nicht SUISA pflichtig.

    Daher habe ich mit der neuen Abgabe und die Forderung meine Autoradios auszubauen schon etwas mühe.

    (Zudem sind die SUISA Titel nicht gekennzeichnet, ich werde quasi genötigt diese zu hören :))

    Die SUISA hat einen Auftrag, dieser besteht jedoch nicht nur aus einkassieren. Der Bundesratsbericht sollte doch

    ein wenig beachtet werden.


    Lieber Sozialversicher, sie haben recht ich bin kein Rechtsanwalt, aber ich habe trotzdem eine Meinung.

    Zudem versuche ich hier Information und Unterlagen die nicht SUISA pflichtig sind zur Meinungsbildung weiterzugeben.

    Die SUISA gibt IHRE Ansicht und Meinung auch bekannt.

    Ich hoffe sie haben doch noch Spass am lesen und schreiben und werden dabei noch mehr Wissen bekommen.

    Dafür ist ja diese Plattform da. Herzlichste Grüsse

  • handwerker


    Ich muss mich leider dem Votum von Sozialversicher anschliessen. Habe mich zwar nicht geärgert, aber schon etwas gewundert.

    Jemandem eine arglistige Täuschung vorzuwerfen, ist ein starkes Stück. Und wenn man das tut, sollte man es beweisen können. Sonst kann man sich ganz schön die Finger daran verbrennen.


    Also ich empfehle ihnen da auch vorsichtig zu sein mit solchen Äusserungen.


    Finde es dennoch gut dass sie das Thema zur Sprache brachten.

  • Fakt ist: Das Urheberrecht und die Musik ist wichtig. Musikhören hat einen hohen Stellenwert und ich zahle da auch meinen Anteil. Nun kommen immer mehr Gebühren die ich als Handwerker eben nicht begreife und eben keinen Sinn ergeben. Da fühle ich mich belogen und betrogen.


    Diese Gebühren wachsen stetig wie Pilze aus dem Boden, und bei jeder Änderung heisst es man wird entlastet, aber es wird mehr belastet. Das selbe gilt für die Bürokratie. Da sehe ich einfach Arglist dahinter, dass ist meinen Meinung.

    Da meinen ich nicht nur die SUISA :)



    Hallo Zusammen, ich habe zum Thema einige Fragen gestellt.


    Wann ist Musikwiedergabe öffentlich ?

    Wann ist Musikwiedergabe Privat ?

    Darf ich den Mitarbeiter/innen während der Pause das Musikhören verbieten ?

    Darf ich den Mitarbeiter/innen das Musikhören während der Autofahrt verbieten ?

    Darf ich den Mitarbeiter/innen das Musikhören währen der Arbeit verbieten ?


    Ich habe da einige Antworten erhalten u.a. von der SUISA, vom Gewerbeverband, vom Bund und von Juristen.

    Die Antworten sind so unterschiedlich, zum schmunzeln. Da bin ich mit meinen Umfeld doch sehr glücklich.

    Bäumigi Grüsse

  • Macht die SUISA einen RAUBZUG auf den KMU ?

    Anscheinend haben noch nicht viele Unternehmen Rechnung von der SUISA erhalten. Die SUISA stellt hier Forderungen welche rechtlich noch sehr Unklar sind. Dabei sind hier viele Fragen noch offen. Dies zeigt auch der Bundesratsbericht, den die SUISA gem. Antwortschreiben offensichtlich sehr gut kennt. Der Bundesratsbericht wir abgetan als nicht zuständig/nicht befugt.


    Die SUISA hat einen Rechtsdienst, der aber keine Initiative ergreift Rechtssicherheit zu schaffen. Es ist eher das Ziel, diese Rechtsicherheit mit Gerichtsfällen auf kosten des KMU schrittweise aufzubauen.


    Schadet die SUISA ihrem bisherigem RUF ?

    Wenn man die neusten Kommentare und Bewertungen anschaut, wird der Ruf der SUISA effektiv beschädigt. Dies wird dem Urheberrecht und uns Künstlern (Ich habe selber viele Werke veröffentlicht) sicherlich auch Schaden.


    Wird der Gewerbeverband hier aktiv !

    Gem. Antwort des Gewerbeverbandes, eher nicht. Der Grund sind die Kosten des verlorenen Rechtsstreit um die Urheberrechte bei Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hotel Gastronomie.



    Hier noch die Antwort des SUISA Rechtsdienstes

    Im Zusammenhang mit Ihrer Bezugnahme auf den Bericht des Bundesrats vom 13. Januar 2021 ist auf Folgendes hinzuweisen: Der Bundesrat ist aufgrund des Gewaltenteilungsgrundsatzes gar nicht zuständig und befugt, die Bestimmungen der Tarife auszulegen und die Vergütungspflicht für gewisse Nutzungen generell zu beurteilen. Deswegen bringt der Bundesrat an mehreren Stellen seines Berichts (Ziff. 2.2.5.3, 2.3.5.1, 2.3.5.3 und 3.2; Beilage 11) den ausdrücklichen Vorbehalt an, dass die aufgeworfenen Fragen letztlich von den Gerichten zu entscheiden sind.



    Gemäss GT 3a Ziff. 2.1 Abs. 4 gilt der Tarif für Nutzungen «in «alle[n] Arten von Räumen». Keine Art von Räumen ist ausgenommen. Unter den Begriff der «Arbeitsräume» fallen auch Geschäftsfahrzeuge. Auch in einem Geschäftsfahrzeug wird Arbeit verrichtet. Mitarbeitende, die mit Geschäftsfahrzeugen unterwegs sind, verbringen in diesen einen kleineren oder grösseren Teil ihrer Arbeitszeit. Entsprechend fallen Geschäftsfahrzeuge sehr wohl in den Anwendungsbereich des GT 3a. Auch die Eidgenössische Schiedskommission hat Autoradios in der Kategorie «Nutzerinnen von Hintergrundunterhaltung in Firmen mit beschränktem Publikumsverkehr» erwähnt, was zeigt, dass die ESchK das Zurverfügungstellen von Firmenfahrzeugen mit Autoradios als ein urheberrechtlich relevantes Wahrnehmbarmachen qualifiziert, welches vergütungs-pflichtig ist (Beschluss der Eidgen. Schiedskommission vom 18. September 2003 betreffend den GT 3a, S. 29).



    Die von Ihnen vorgeschlagene Lösung, einen Radiohörverbotskleber anzubringen, entbindet Sie nicht von der Vergütungspfliht nach GT 3a. Denn es ist damit nicht ausgeschlossen, dass das Autoradio trotzdem genutzt wird. Die Einhaltung durch die Mitarbeitenden ist nicht kontrollierbar. In einem Geschäftsfahrzeug sind die Mitarbeiter der Kontrolle der Arbeitgeberin entzogen. Wenn ein Mitarbeiter trotz einer entsprechenden Weisung das Autoradio benutzt, liegt zwar seitens des Mitarbeitenden ein Verstoss gegen die Weisung vor; die Vergütungspflicht entfällt dadurch aber nicht.


    Eine Vergütung für eine Audio-Nutzung in Geschäftsfahrzeugen entfällt wie bereits mitgeteilt, wenn Sie uns einen Beleg eines Garagisten einreichen, dass die Autoradios bzw. Abspielgeräte ausgebaut sind für den Zeitraum nach dem Ausbau. Vorbehalten bleibt indessen eine Vergütung, wenn GT 3a-relevante Nutzungen in Büros, Geschäftsräumen oder dergleichen stattfindet. Für den Zeitraum bis zum Ausbau der Autoradios bzw. Abspielgeräte besteht Ihrerseits eine Vergütungspflicht. Wir bitten Sie daher nochmals höflich, die Ihnen zugestellte Rechnung zu begleichen.



    Wo liegt das Problem ?

    Die Frage ist was ist öffentlich und was privat. Bei uns geht es um die Firmenautos, diese sind zwar dem Geschäft.

    Jedoch ist nach meiner Ansicht der Innenraum / Privatraum. Er ist abschliessbar und die Leute haben Ihre privaten Sachen im Auto. Die Arbeiter sind wie von der SUISA geschrieben "die Mitarbeiter der Kontrolle der Arbeitgeberin entzogen."

    frei und haben Privatgespräche. Arbeitsrechtlich darf das Musikhören während Pausen und Fahrten nicht verbietet werden. Der Nutzen der Musik über das Radio ist hier rein Privat und hat keinen Vorteil auf das Geschäftsergebnis.

    Den Vorschlag einen Kleber mit einem Verbotsschilde und dem Zusatz, nur für Privatzwecke aufzukleben, findet die SUISA nicht akzeptabel. Für Sie kommt nur der Ausbau, durch einen Fachmann in Frage. Das Gerät ist jedoch auch zum Zweck, um Gesetzeskonform kurze Telefongespräche zu führen, daher ist der Ausbau für uns unlogisch. Die Mitarbeiter, würden die Geräte vom Geschäft abgekauft, weil sie die Gebühren auch als abzocke betrachten. Sie sind der Meinung das sie privat, diese Leistung bezahlen. Das wir an Verhaltensänderungen, wie Verbotskleber anbringen und Geräteverkauf schon denken müssen, weil neue Gebühren ohne Rechtssicherheit verrechnet werden, gibt schon zu denken,


    Wir hoffen nun um Reaktionen von EUCH. Schreibt der SUISA und uns EURE Meinung. Dies ist Wichtig für uns und das Urheberrecht. Bitte verschont uns auch nicht mit Kritik. Wir suchen den richtigen WEG und es ist nicht das Ziel Gebühren zu umgehen. Fairplay auch für die Künstler ist uns wichtig.


    Gruss der Handwerker und sein Team
















  • Fakt ist: Das Urheberrecht und die Musik ist wichtig. Musikhören hat einen hohen Stellenwert und ich zahle da auch meinen Anteil. Nun kommen immer mehr Gebühren die ich als Handwerker eben nicht begreife und eben keinen Sinn ergeben. Da fühle ich mich belogen und betrogen.

    handwerker

    Wenn man etwas nicht begreift, weil man nicht vom Fach ist (zum Beispiel weil man nie rechtswissenschaftliche Fächer an einer Universität studiert hat), sollte man sich nicht anmassen anderen Personen zu unterstellen, dass diese einen "belogen" oder "betrogen" haben. Ich unterstelle einem Gärtner auch nicht, dass er mich bei Gartenarbeiten oder Gartenbauarbeiten belogen oder betrogen hat, weil mir oft das Fachwissen fehlt um beurteilen zu können, ob die Arbeit korrekt ausgeführt wurde und ob das stimmt, was mir der Gärtner darüber sagt, wie man die Arbeit machen sollte.

  • Macht die SUISA einen RAUBZUG auf den KMU ?

    Anscheinend haben noch nicht viele Unternehmen Rechnung von der SUISA erhalten. Die SUISA stellt hier Forderungen welche rechtlich noch sehr Unklar sind. Dabei sind hier viele Fragen noch offen. Dies zeigt auch der Bundesratsbericht, den die SUISA gem. Antwortschreiben offensichtlich sehr gut kennt. Der Bundesratsbericht wir abgetan als nicht zuständig/nicht befugt.

    handwerker

    Der Bundesratsbericht wird von der SUISA nicht als nicht zuständig "abgetan". Der Rechtsdienst der SUISA hat Sie korrekt informiert, dass im Streitfall die zuständigen Gerichte und nicht der Bundesrat dafür zuständig sind, wie die Vorschriften über die Gebührenpflicht zu interpretieren sind.


    Mich nervt aggressive Propagandasprache, welche Begriffe, wie "Raubzug" verwendet. Noch einmal, es ist nicht die Aufgabe der SUISA die Interessen der KMU zu vertreten möglichst keine Gebühren zu bezahlen, sondern die Interessen der Künstler zu vertreten möglichst viele Gebühren zu erhalten. Wenn man eine Vorschrift in die eine oder in die andere Richtung interpretieren kann und die Kosten für das Verfahren vor dem Gericht oder den Gerichten, wenn es durch mehrere Gerichtsinstanzen geht für die SUISA nach deren Einschätzung und vorhandenen Geldmitteln in einem vertretbaren Verhältnis zu den möglichen von vielen Unternehmen über viele Jahre erzielten zusätzlichen möglichen Gebühren steht, ist durchaus vorstellbar, dass die SUISA vor Gericht ein Klage gegen ein Unternehmen einreicht, dass sich weigert die von der SUISA geforderten Gebühren zu bezahlen und das nach einer von der SUISA eingereichten Betreibung einen Rechtsvorschlag gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamt eingereicht hat.

  • Die SUISA hat einen Rechtsdienst, der aber keine Initiative ergreift Rechtssicherheit zu schaffen. Es ist eher das Ziel, diese Rechtsicherheit mit Gerichtsfällen auf kosten des KMU schrittweise aufzubauen.

    handwerker

    Wenn man eine Vorschrift so oder so interpretieren kann, wird eben erst durch ein Urteil eines Gerichts, wie die Vorschrift zu interpretieren ist einigermassen Rechtssicherheit geschaffen. Wenn Sie die von der SUISA geforderten Gebühren zahlen, kann die SUISA keine Klage gegen Sie einreichen damit das Gericht darüber entscheidet, ob Sie verpflichtet sind die Gebühren zu zahlen oder nicht. Rechtssicherheit entsteht bei auslegungsbedürftigen Vorschriften durch Urteile von Gerichten. Ihre Vorwürfe gegen die SUISA sind unbegründet. Die SUISA macht nur ihre Aufgabe die Interessen der Musikschaffenden zu vertreten und zu versuchen möglichst viele Gebühren zu erhalten.

  • Schadet die SUISA ihrem bisherigem RUF ?

    Wenn man die neusten Kommentare und Bewertungen anschaut, wird der Ruf der SUISA effektiv beschädigt. Dies wird dem Urheberrecht und uns Künstlern (Ich habe selber viele Werke veröffentlicht) sicherlich auch Schaden.

    handwerker

    Die SUISA schadet ihrem Ruf nicht, sondern erfüllt lediglich ihre Aufgabe die finanziellen Interessen der Musikschaffenden zu vertreten möglichst viele Gebühren zu erhalten. Es ist nicht die Aufgabe der SUISA die finanziellen Interessen von Unternehmen zu vertreten keine oder möglichst weniger Gebühren zu bezahlen.

  • Wird der Gewerbeverband hier aktiv !

    Gem. Antwort des Gewerbeverbandes, eher nicht. Der Grund sind die Kosten des verlorenen Rechtsstreit um die Urheberrechte bei Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hotel Gastronomie.

    handwerker

    Ich gehe davon aus, dass beim Gewerbeverband Juristen arbeiten oder dieser Rechtsanwälte bezahlen kann um die Chancen abzuschätzen, dass die KMU in einem mit Ihrem Fall vergleichbaren Fall vor Gericht gewinnen. Ich weiss auch nicht, ob Sie überhaupt Mitglied im Gewerbeverband sind und dort Mitgliedsbeiträge bezahlen mit denen der Gewerbeverband die Löhne oder Honorare von Juristen und Rechtsanwälten bezahlt und Verfahrenskosten vor Gerichten bezahlt. Ich kann mir gut vorstellen, dass der Gewerbeverband ein Unternehmen nicht vor Gericht vertreten will, wenn dieses keine Mitgliedsbeiträge bezahlt. Wenn Sie glauben, dass Sie vor Gericht gewinnen werden, müssen Sie eben ihr eigenes Geld riskieren.

  • Wir hoffen nun um Reaktionen von EUCH. Schreibt der SUISA und uns EURE Meinung. Dies ist Wichtig für uns und das Urheberrecht. Bitte verschont uns auch nicht mit Kritik. Wir suchen den richtigen WEG und es ist nicht das Ziel Gebühren zu umgehen. Fairplay auch für die Künstler ist uns wichtig.

    handwerker

    Die persönliche Meinung von juristischen Laien wird Ihnen nichts helfen und die SUISA wird sich nicht davon beeindrucken lassen, dass ihr irgendwelche juristischen Laien schreiben, ob sie die Auslegung der Vorschriften der SUISA für richtig oder falsch halten. In einem Internetforum rumjammern hilft nichts. Wenn Sie nicht zahlen wollen, weigern Sie sich zu zahlen und schauen Sie ob die SUISA Sie betreibt. Wenn die SUISA Sie betreibt, können Sie gegen den Zahlungsbefehl des Betreibungsamts einen Rechtsvorschlag einreichen. Dann werden Sie sehen, ob die SUISA vor Gericht eine Klage gegen Sie einreicht um den Rechtsvorschlag zu beseitigen. Die SUISA geht durch beides ein finanzielles Risiko ein, weil das Betreibungsamt in der Regel von der SUISA einen Vorschuss für die Betreibungskosten verlangt und weil das Gericht von der SUISA einen Vorschuss für die Verfahrenskosten verlangt. Allerdings ist die SUISA eine grosse Organisation und hat wahrscheinlich für solche finanziellen Risiken mehr Geld als Ihr KMU.

  • Ich erinnere mich an eine Politikerin glaube aus Bern, welche vor einigen Jahren bei ihrem Autoradio den Einschaltknopf so mit Leim versehen hat, dass das Gerät nicht mehr in Betrieb zu nehmen war. um der damaligen Billig zu entgehen.


    Wenn es technisch machbar ist kann beim Fahrzeug ja die entsprechende Sicherung entfernt werden. Dies natürlich nur, falls daran nicht noch anderes, sicherheitsrelevantes hängt. So kann die Luisa oder eines ihrer Kontrollorgane die Fahrzeuge jederzeit überprüfen.


    Mit dem Autoradio Musik zu hören ist bereits heute relativ altmodisch, es wird doch heutzutage fast nur noch gestreamt. Und das sind die Gebühren mit dem monatlichen Beitrag bereits abgegolten oder durch eingeblendete Werbung (bei Gratisangeboten) finanziert.

  • Wird der Gewerbeverband hier aktiv !

    Gem. Antwort des Gewerbeverbandes, eher nicht. Der Grund sind die Kosten des verlorenen Rechtsstreit um die Urheberrechte bei Ferienwohnungen, Gästezimmer und Hotel Gastronomie.

    handwerker

    Sie haben zwar zitiert, was Ihnen der Rechtsdienst der SUISA geschrieben hat, aber nicht zitiert was Sie dem Gewerberverband geschrieben oder als Anhänge zu Ihrem Schreiben geschickt haben und was der Gewerbeverband geantwortet hat.


    Ich gehe davon aus, dass Sie vom Schweizerischen Gewerbeverband reden, weil die Gebühren der SUISA auf Bundesrecht beruhen und dies somit eher ein Thema für den Schweizerischen Gewerbeverband als für die kantonalen Gewerbeverbände ist. Sowohl der Schweizerische Gewerbeverband als auch die kantonalen Gewerbeverbände sind Dachverbände, bei denen nicht die einzelnen Unternehmen Mitglieder sind, sondern regionale Gewerbevereine (z.B. einer Gemeinde) oder Branchenverbände (z.B. Jardin Suisse) Mitglied sind. Da von SUISA-Gebühren für Autoradios von Firmenfahrzeugen wahrscheinlich eine sehr grosse Anzahl an KMU in der ganzen Schweiz betroffen sind, wäre es sinnvoll, dass der Schweizerische Gewerbeverband in einem Pilotprozess ein betroffenes Unternehmen vertritt um vor Gericht klären zu lassen, ob das Unternehmen verpflichtet ist die SUISA-Gebühren zu bezahlen oder nicht und die Bezahlung der Gerichtskosten zu übernehmen und das Unternehmen juristisch vor Gericht zu vertreten oder einen externen Rechtsanwalt für das Unternehmen bezahlt, der das Unternehmen vor Gericht vertritt. Wenn der Schweizerische Gewerbeverband allerdings der Meinung ist, dass die Chancen für das Unternehmen vor Gericht zu gewinnen sehr schlicht sind, wird er sich berechtigterweise weigern für das Unternehmen Verfahrenskosten zu bezahlen, dieses zu vertreten oder diesem Rechtsanwaltskosten zu bezahlen.


    Jardin Suisse, der Untenehmerverband der Gärtner Schweiz, ist übrigens ein Mitglied des Schweizerischen Gewerbeverbands:

    Schweizerischer Gewerbeverband sgv - Mitglieder
    Als grösste Dachorganisation der Schweizer Wirtschaft vertritt der Schweizerische Gewerbeverband sgv über 230 Verbände und gegen 500 000 KMU, was einem Anteil…
    www.sgv-usam.ch


    Aufgaben

  • peter_69

    Besten Dank, ja ich bin ein wenig altmodisch !

    Die Spitzfindigkeiten mit Verbotskleber und Radioausbau sind für die Abklärung der Sachlage fördernd gewesen.

    Ich habe bei der SUISA einen Besuch gemacht und wurde dort sehr freundlich empfangen. Sie haben mir alles erklärt.

    Wie man als Künstler mit 200.- Fr sich anmelden kann, wie die Verteilung und das Inkasso funktioniert. Auch wie dies mit den Anlässen und den öffentlichen Sender funktioniert. Wie sie immer neue Einnahmequelle erschliessen und versuchen für uns Künstler das beste herauszuholen. Es ist also wirklich so das man möglichst viel fakturiert, um dies danach zu verteilen. Der Verteilerschlüssel ist für mich leider zu kompliziert, daher kann ich diesen nicht Beurteilen. Mein Fazit, es werden eher zu viele Rechnungen ausgestellt. Eine davon ist meine.


    Als Künstler und Handwerker, bin ich es gewohnt nur Leistungen zu verrechnen, die ich auch gemacht habe. Leider bekomme ich , aber immer wieder Rechnungen, die betrügerisch Geld ergaunern wollen. Hier bin ich glücklich, wenn man mich Informiert. Bei der SUISA ist dies nicht der Fall, hier wird für die Künstler einfach das Bestmögliche herausgeholt.


    Als Handwerker muss ich auf meine Ausgaben schauen. Daher haben ich sehr viele Stellen im In- und Ausland angeschrieben um Infos zu erhalten. Dabei ist mir klar geworden, die Rechnung der SUISA ist nicht rechtens.


    Frech finde ich die Urheberrechtsverletzung der SUISA selber, die BILLAG zu kopieren und den Ausbau der Autoradios zu verlangen. :) (Dies ist nur eine Spassbemerkung, daher ohne Klagerecht) schmunzelnde Grüsse dä Handwerker

  • Sozialversicher

    Besten Dank für ihre Antwort. Ich selber bin aktiv im Berufs- und Gewerbeverband, die Antwort kam vom Schweizerischen Gewerbeverband. (Politisch bin ich nicht tätig) Sie haben recht, um Rechtsicherheit zu bekommen, sollte es Gerichtsentscheide geben. Der Europäische Gerichtshof hat sich mit der öffentlichen Wiedergabe schon mehrmals befasst. Die Ausgangslage bei mir ist jedoch für die SUISA ziemlich ungünstig, daher werden sie mich leider nicht vor Gericht einklagen. Mein Betrieb ist ein kleiner Familienbetrieb und ist daher zu Privat. Mit dem Bericht bin ich auch zu früh gekommen, da die Fakturierung im KMU erst begonnen hat. Der Vorteil ist, ich habe nun alle Unterlagen bereit.

    Für Ihre guten Kommentare bin ich sehr Dankbar. Gruss dä Handwerker

  • SUISA überhöhte Rechnung angepasst

    Die Rechnung an solches finden wir nach wie vor nicht in Ordnung. Wir haben nun eine neue Rechnung erhalten, die Auidiovisuelle-Nutzung wurde entfernt. Statt 482.55 Fr für die Autoradios , bezahlen wir jetzt noch die Auidio-Nutzung 227.20 Fr. Diesen Betrag werden wir gem. Besprechung und Mailverkehr provisorisch und ohne Anerkennung der Schuld überweisen. Damit ist das Thema für uns, für 2. bis 5. Jahre mal eingefroren. :sleeping:

    Danke für die spannenden Beiträge von Euch.




  • handwerker


    :thumbup: :!: Bravo und eine gute, erfolgreiche Zeit



    C-O-R-A

    #3272Δ-633

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Betrifft das Thema Suisa auch, aber in einem anderen Zusammenhang:

    Musik im Internet bei Kleinunternehmen

    Kleinunternehmen (bis 50 Mitarbeitende und CHF 9 Mio. Umsatz) können gegen eine jährliche Pauschalvergütung von CHF 344.– (exkl. MwSt.) Imagevideos, Schulungs- und Erklärfilme oder ähnliche Videos auf ihren eigenen Websites sowie in ihren Social-Media-Profilen verwenden und dort gratis zum Anschauen zur Verfügung stellen. Voraussetzung ist, dass das Produktionsbudget der einzelnen Videos nicht über CHF 15 000.– liegt und das jeweilige Video nicht mehr als 10 Minuten Musik enthält.

    Diese Pauschale regelt die Herstellrechte von Videos sowie das Zugänglichmachen auf firmeneigenen Websites und Social Media.


    Quelle: https://www.suisa.ch/de/Kunden…uer-Kleinunternehmen.html



    Verstehe ich das richtig, wenn ich selber etwas komponiere und dann auf der firmeneigenen Homepage verwende, dann wird dafür eine Abgabe fällig?