Die verfassungsgerechte Umsetzung der Masseneinwanderungs-Initiative lässt immer noch auf sich warten. Die Zuwanderung in die Schweiz muss über Qualitätsanforderungen an die Zuwandernden gesteuert werden können, wie das andere Länder auch tun.
In Anbetracht des riesigen Exportüberschusses der Schweiz und des damit zusammenhängenden starken Schweizer Frankens wäre es sinnvoll, exportorientierte Betriebe, die hauptsächlich mit ausländischem Personal arbeiten, ins Ausland zu verlegen. Das Ausland ist zurzeit mehr auf Industriearbeitsplätze angewiesen als die Schweiz. Gleichzeitig kann sich die Schweiz damit vom Zuwanderungsdruck entlasten.