Steuerausscheidung, Einfluss des Vermögens

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  • Guten Tag


    Vor einiger Zeit habe ich einen Anteil einer Liegenschaft in einem anderen Katon geerbt.


    Es interessiert mich, was für einen Einflus mein Vermögen und mein Einkommen in meinem Hauptsteuerkanton auf die Steuerveranlagung im Kanton der Liegenschaft hat.


    Danke jetzt schon für Erfahrungsberichte.


    Gruss

    Tilia

  • tilia

    Ich gehe bei meiner Antwort davon aus, dass es sich bei der Liegenschaft im anderen Kanton um eine Liegenschaft des Privatvermögens handelt und, dass diese Liegenschaft nicht vermietet wird, sodass dort statt den Mieteinnahmen ein Eigenmietwert besteuert wird. Ich gehe darüber hinaus davon aus, dass sich Ihre Frage auf die kantonalen Steuern bzw. die Steuern der Gemeinde auf das Einkommen und das Vermögen bezieht.


    Grob vereinfacht gesagt, je höher Ihr Vermögen in Ihrem Hauptsteuerkanton ist, desto höher wird der Steuersatz in Prozent bzw. Promille, welcher mit Ihrem Vermögen wegen dem Wert der Liegenschaft im anderen Kanton für die Berechnung der Vermögenssteuer im anderen Kanton multipliziert wird.


    Ebenfalls grob vereinfacht gesagt, je höher Ihr Einkommen in Ihrem Hauptsteuerkanton ist, desto höher wird der Steuersatz in Prozent, welcher mit Ihrem Einkommen wegen der Liegenschaft im anderen Kanton (Eigenmietwert abzüglich Gebäudeunterhaltskosten abzüglich eines Anteils der Schuldzinsen) für die Berechnung der Einkommensteuer im anderen Kanton multipliziert wird.



    Der folgende WEKA-Artikel erklärt es etwas weniger vereinfacht und somit detaillierter und mit mehr Fachausdrücken aus dem Steuerrecht.


    WEKA-Artikel über die interkantonale Steuerausschreibung bei Immobilien:

    https://www.weka.ch/themen/fin…er%20Verm%C3%B6genssteuer.

  • tilia

    Wenn Sie angeben, in welchem anderen Kanton die Liegenschaft liegt, könnte ich Ihnen noch angeben, was im Steuergesetz oder in der Verordnung zum Steuergesetz dieses anderen Kantons genau über die Besteuerung von Personen steht, deren Hauptsteuerdomizil in einem anderen Kanton ist. Ich verstehe auch französisch oder italienisch, es ist für mich also kein Problem, wenn es sich um einen Kanton handelt, dessen Amtssprache für die Gesetze nur französisch oder nur italienisch ist. Ich würde Ihnen dann einfach sagen, in welchem Artikel welchen Gesetzes bzw. welcher Verordnung des steht und einen Link auf den Originalwortlaut angeben.

  • Hallo Sozialversicher


    Vielen Dank für Ihre Antwort.


    Die Liegenschaft liegt in jenem Kanton, wo das zweithellste A gesprochen wird; also im Kanton TG (das hellste lassen wir SG).


    Vorliegend habe ich übrigens das Merkblatt "Eigentümer von thurgauischen Grundstücken mit Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland".

    Ich würde Ihnen dann einfach sagen, in welchem Artikel welchen Gesetzes bzw. welcher Verordnung des steht und einen Link auf den Originalwortlaut angeben.

    Zum Voraus ein DANKESCHÖN für Ihr Angebot!


    Beste Grüsse

    Tilia

  • Sozialversicher

    Bitte entschuldigen Sie, dass ich auf diesen Beitrag nicht eingegangen bin. Ich habe ihn total übersehen. Und werde so später dazu Stellung nehmen. Ich bin gerade sehr im Stress.


    Bis bald


    Tilia

  • tilia

    Die bereits von mir gegebene grob vereinfachte Antwort auf Ihre Frage hat den § 10 Absatz 1 StG in Verbindung mit § 8 Absatz 1 Ziffer 3 StG, § 8 Absatz 2 StG und wenn die Erbengemeinschaft noch nicht aufgelöst wurde § 13 Absatz 1 StG des Kantons Thurgau als Rechtsgrundlage.


    Der Rest ist durch Urteile des Bundesgerichts entstanden, wie die Kantone auf Grund des Bundesrechts eine Doppelbesteuerung vermeiden müssen. Wenn Sie im Kanton Zürich wohnen und das kostenlos vom Kantonalen Steueramt zur Verfügung gestellte Private Tax Steuererklärungsprogramm verwenden, können Sie dort auswählen sich die interkantonale Steuerausscheidung am Schluss der Steuererklärung anzeigen zu lassen. Wahrscheinlich können andere Steuererklärungsprogramme von anderen Kantonen das auch automatisch. Das richtige Erfassen der Angaben im Steuererklärungsprogramm oder auf den Papierformularen für die Steuererklärung ermöglicht, dass der Hauptsteuerkanton und der andere Liegenschaftskanton jeweils berechnen können, welches Einkommen und welches Vermögen zu welchem Steuersatz in Prozent besteuert werden muss. Wie lange ist es her, dass Sie die Liegenschaft geerbt habe (Todestag der Person, von welcher Sie geerbt haben)? Je nachdem liegt die Steuerpflicht im Liegenschaftskanton für das gesamte Jahr oder nur für einen Teil des Jahres vom Todestag während des Jahres bis zum Ende des Jahres vor. Zumindest früher war es im Kanton Zürich so, dass das Private Tax keine Steuererklärungen für nur für Teile eines Jahres bestehende Steuerpflicht auf Grund eines Todesfalls erstellen konnte und man dann dafür spezielle Steuererklärungsformulare per Hand ausfüllen musste und kontrollieren musste, ob der Steuerkommissär sich hinterher bei der Steuerveranlagung nicht verrechnet hat.


    § 8
    Wirtschaftliche Zugehörigkeit aufgrund von Betrieben, Betriebsstätten oder Grundstücken

    1

    Natürliche Personen ohne steuerrechtlichen Wohnsitz oder Aufenthalt im Kanton sind steuerpflichtig, wenn sie

    1.Inhaber, Teilhaber oder Nutzniesser von Geschäftsbetrieben im Kanton sind,
    2.im Kanton Betriebsstätten unterhalten,
    3.an Grundstücken Eigentum oder andere dingliche oder solchen wirtschaftlich gleichzustellende persönliche Rechte haben.

    2

    Die Steuerpflicht erfasst mindestens das im Kanton erzielte Einkommen und das im Kanton gelegene Vermögen.


    § 10
    Steuerberechnung bei beschränkter Steuerpflicht

    1

    Natürliche Personen, die nur für einen Teil ihres Einkommens oder Vermögens im Kanton steuerpflichtig sind, entrichten die Steuer nach dem Steuersatz, der ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht.

    2

    Steuerpflichtige mit Wohnsitz im Ausland entrichten die Steuern für Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke im Kanton mindestens zu dem Steuersatz, der dem im Kanton erzielten Einkommen und dem im Kanton gelegenen Vermögen entspricht.


    § 13
    Erbengemeinschaften, Personengesellschaften, kollektive Kapitalanlagen *

    1

    Das Einkommen von Erbengemeinschaften wird den einzelnen Erben, das Einkommen von einfachen Gesellschaften, Kollektiv- und Kommanditgesellschaften den einzelnen Teilhabern anteilsmässig zugerechnet.

    2

    Sind die Beteiligungsverhältnisse ungewiss oder nicht nachweisbar, werden Einkommen und Vermögen als Ganzes nach den für natürliche Personen geltenden Regeln besteuert.

    3

    Einkünfte aus Anteilen an kollektiven Kapitalanlagen gemäss Kollektivanlagegesetz (KAG)[1] werden den Anlegern anteilsmässig zugerechnet; ausgenommen davon sind die kollektiven Kapitalanlagen mit direktem Grundbesitz. *



    Gesetz über die Staats- und Gemeindesteuern (StG) des Kantons Thurgau:

    Gesetzessammlung


    Ich gehe davon aus, dass Sie das folgende Merkblatt Eigentümer von thurgauischen Grundstücken mit Wohnsitz in einem anderen Kanton oder im Ausland 2023 meinen:

    https://steuerverwaltung.tg.ch/public/upload/assets/138599/FW23_Form_09.1_Interkantonal_Liegenschaften_Web_GzD.pdf?fp=1672825736381

  • Sozialversicher


    Zu Ihrem Beitrag #2. Ja, es handelt sich um das Elternhaus (Einfamilienhaus), in welchem Mama bis nach ihrem 95. Geburtstag gelebt hat.


    Sie haben meine Frage eigentlich bereits in diesem Beitrag #2 beantwortet. Umso mehr vielen Dank für Ihren Beitrag #6 und Ihre Zeit! Sie haben mir mit allen den Ausführungen einen grossen Dienst erwiesen!


    Und: Ja, genau, ich meinte das von Ihnen erwähnte Merkblatt.


    Viele Grüsse

    Tilia