Meine Sozialhilfe wurde um 50% gekürzt. Ist das legal?

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  • Guten Abend

    Seit 3 Monaten bekomme ich einen Grundbedarf von 500 Franken überwiesen.

    Da ich unter 25 bis bekomme is sowieso normalerweise nur 800 Franken statt den üblichen 1000 und jetzt hab ich eine 30% kürzung bis auf weiteres da ich undeklarierte Einnahmen hatte.


    Ist das legal ?

  • Ich bestreite nicht das ich was falsch gemacht habe

    Aber soweit ich weiss darf man den Grundbedarf höchstens 6 Monate für höchstens 30 Prozent kürzen.

    Aber da ich 19 bin und somit schon automatisch als unter 25 jähriger eine 20% kürzung habe geht doch nicht noch eine 30% kürzung obendrauf ?

  • habeeinefrage


    Ich kenne mich mit den genauen Vorschriften nicht aus. Da müssen sie sich schon von Fachleuten beraten lassen.


    Aber wenn sie undeklarierte Einnahmen hatten, dann kann sie das Sozialamt dafür sanktionieren. Und Kategorie 30% sind hier schon drin.

    Glückspilz sind sie deshalb, weil undeklarierte Einnahmen in Richtung von Sozialhilfe - Betrug gehen. Und sie da mit einer strafrechtlichen Verfolgung rechnen müssen.

    Seien sie froh, wenn das Sozialamt davon absieht.

    Einen Wiederholungsfall würde ich ihnen wirklich nicht anraten.

  • habeeinefrage


    Sozialhilfe unterliegt kantonalem Recht. Auf der Website des Kantons können sie die Gesetze und Verordnungen einsehen.

    Da können sie herausfinden, ob die Sanktion des zuständigen Amtes mit den kantonalen Gesetzen übereinstimmt.


    Sollte das wider Erwarten nicht der Fall sein, sollten sie sich von entsprechenden Fachleuten beraten lassen wie weiter vorzugehen ist.


    Vom Bundesgesetz her haben sie ein verfassungsmässiges Recht auf Existenzsicherung auf unterstem Niveau. Das entspricht einer elementaren Nothilfe.