Totalschaden nur teilweise aus Schadenereignis – wer bezahlt?

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Mein Motorrad wurde mutwillig beschädigt. Dabei wurden so viele Teile beschädigt, dass sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden handelt. In meiner Teilkaskoversicherung sind für das Schadenereignis "Mutwillige Beschädigungen" lediglich die Rückspiegel versichert. Die restlichen zerstörten Teile (Frontscheibe, Top Case und mehr) sind nicht über ein Schadenereignis versichert. Die Versicherung definiert die Schadendeckung folgendermassen: "Handelt es sich um einen Totalschaden aus einem Schadenereignis welches über die Teilkasko versichert ist, wird auch dieser übernommen."

    Wenn der Totalschaden nur zu Teilen aus einem Schadenereignis resultiert, muss die Versicherung gar keine Kosten oder die gesamten Kosten für den Totalschaden regulieren?


    Die Versicherung, respektive der eingesetzte Experte, stellen sich leider bereits bei der Frage, ob die Rückspiegel mutwillig beschädigt/zerstört wurden, extrem quer. Und da ich mir bei der obigen Frage nicht sicher bin, weiss ich nicht, ob ich die Zeit und Energie investieren soll, diesen Fall weiterzuverfolgen.

    Zuerst haben sie sich auf den Standpunkt gestellt, dass nicht ausgeschlossen werden könne, dass es sich bei den Schäden um einen (unversicherten) Parkschaden handle. Als ich entgegnet habe, dass an diversen Stellen der Tiefgarage Dinge zerstört wurden und die Polizei den Fall als Vandalismus rapportiert hat, wurde die Argumentation noch wirrer. Es sei nicht klar, ob die beiden Rückspiegel beim (tatsächlichen) Umstossen des Motorrads abgebrochen sind oder direkt abgebrochen wurde. Bei ersterem, so die Argumentation, wären die Rückspiegel nicht mutwillig abgebrochen worden, sondern als Folge des (nicht versicherten) Umstossens. 🤦‍♂️


    Bei der Fragestellung nach der Mutwilligkeit bin ich überzeugt, dass ich recht erhalten würde. Beim Thema, was eine Versicherung genau regulieren muss, wenn ein Totalschaden nur zu Teilen aus einem versicherten Schadenereignis entsteht, bin ich unsicher und konnte keine klare Aussage finden.

    Falls jemand was dazu weiss, bin um jeden Input oder Hilfestellung enorm dankbar! 🙏

  • give.collard


    woher wissen sie denn dass ihr motorrad mutwillig beschädigt wurde?

    haben sie oder irgendwer gesehen dass dies mutwillig passiert ist?


    wenn es sich um mutwillige beschädigung handelt, dann könnte man auch argumentieren dass das umstossen die 'mutwillige beschädigung' darstellt denn ein motorrad faellt ja nicht einfach so um.

    die haltung der versicherung wundert mich nicht, denn eine versicherung ist primär ein geschäft.


    haben sie anzeige gegen unbekannt eingereicht und den vorfall der polizei gemeldet und evtl. eine schadenaufnahme durch die polizei feststellen lassen?


    ich weiss nicht wer hier in der beweispflicht ist. ob sie den schaden bzw. das mutwillige einwirken beweisen müssen oder ob die versicherung beweisen muss dass es sich eben um keine mutwillige beschädigung handelt.

    ich kenne aehnliche fälle, wo sich die versicherung querstellt und man nur mit einer rechtsvertretung zu einer schadenübernahme gelangt ist.


    wenn sie eine rechtsschutzversicherung haben sollten sie den fall dort besprechen. allenfalls haben sie diese in einer anderen versicherung inkludiert, evtl. in ihrer hausratsversicherung oder so.

    falls sie keine rechtsschutzversicherung haben können sie sich bei einer ombudsstelle für privatversicherungen melden oder eine rechtsberatung in anspruch nehmen und den fall dort erklären. die sagen ihnen welche möglichkeiten dass sie haben und wie die erfolgsaussichten aussehen.

    die frage ob es sich lohnt hier mehr zeit und energie zu investieren würde ich persönlich von der höhe des schadens abhängig machen. bei einem grösseren betrag lohnt sich der aufwand, wenn das motorrad nur noch einen geringen wert aufweist ist es mehr eine prinzipielle frage.


    warum eine versicherung bei einer mutwilligen beschädigung allerdings nur die rückspiegel inkludiert finde ich etwas fragwürdig.

  • Vielen Dank für Ihren Beitrag, damiens!

    Eine Rechtsschutzversicherung habe ich leider nicht. Den Weg über die Ombudsstelle kling aber sinnvoll. Dafür muss ich aber erst noch ein Beschwerdeschreiben an die Versicherung richten. Und da bin ich mir dann wieder nicht ganz sicher, wie ich sie formulieren soll, bzw. was ich genau aufführen soll.


    Zitat

    woher wissen sie denn dass ihr motorrad mutwillig beschädigt wurde?

    haben sie oder irgendwer gesehen dass dies mutwillig passiert ist?

    haben sie anzeige gegen unbekannt eingereicht und den vorfall der polizei gemeldet und evtl. eine schadenaufnahme durch die polizei feststellen lassen?

    Gesehen wurde die Aktion von Niemandem. Die Polizei hat aber noch in derselben Nacht eine Schadenaufnahme gemacht und den Fall als Vandalismusakt rapportiert. Das Motorrad wurde auf beide Seiten umgeworfen. Einzelteile des Top Cases lagen in der ganzen Tiefgarage verteilt. Ein Rückspiegel wurde ganz entfernt, die Motorik des Garagentors wurde ebenfalls beschädigt, …


    Zitat

    warum eine versicherung bei einer mutwilligen beschädigung allerdings nur die rückspiegel inkludiert finde ich etwas fragwürdig.

    In der Versicherung sind für das Schadenereignis "Mutwillige Beschädigungen" nur selektive Teile versichert:

    Zitat

    Mutwillige Beschädigungen

    Versichert sind das mutwillige oder böswillige Abbrechen von Antennen, Rückspiegeln, […]. Die Aufzählung ist abschliessend.


    Die Rückspiegel selbst wollten sie mir ja aber auch nicht reparieren lassen. Mit Verweis auf die fragwürdige Einschätzung der Mutwilligkeit und dass bei einem Totalschaden einzelne Teile eh nicht repariert werden müssen, bin ich dann nicht mehr weitergekommen.

  • give.collard


    ich habe gerade kurz etwas recherchiert wegen mutwilliger beschädigung bei teilkaskoversicherungen und dabei gesehen, dass die versicherungen praktisch alle sehr einheitlich wirklich nur ein paar wenige dinge versichern und dies mit dem satz 'die liste ist abschliessend' besiegeln.

    das heisst fuer sie, dass sie lediglich die spiegel einfordern können. vorausgesetzt der wortlaut in ihrer police ist gem. o. aussage.

    mit der polizeieinschätzung betreffend ihrem schaden und den weiteren schäden in der garage dürfte man argumentieren nach gesundem menschenverstand, dass es sich auch bei ihrem schaden mit höchster wahrscheinlichkeit um mutwillige beschädigung handelt. und die versicherung somit zahlen muss.


    aus meiner erfahrung und empfehlung sollten sie ein schreiben an die versicherung machen und die bezahlung des versicherten schadens einfordern (mehr geht nicht ausser sie haben eine parkschadenversicherung oder eine separate versicherung fuer vandalismus). dabei legen sie eine kopie des protokolles der polizei bei indem der vandalismus bestätigt wird. und fordern die versicherung auf bis zu einem bestimmten zeitpunkt zu zahlen.


    sollte die versicherung nicht zahlen, können sie ihren fall beim ombudsmann eingeben. erfahrungsgemäss arbeiten die sehr speditiv. aber ich weiss nicht nach welchen kriterien die die fälle bearbeiten. und ob sie mit ihrem fall mit den 'eher kleinen summe' eine priorität haben. aber dazu können sie ja vorher anrufen und fragen. auf die andere seite haben sie ja wahrscheinlich keinen zeitdruck in der angelegenheit.

  • Die Versicherung definiert die Schadendeckung folgendermassen: "Handelt es sich um einen Totalschaden aus einem Schadenereignis welches über die Teilkasko versichert ist, wird auch dieser übernommen."


    give.collard


    Nachdem was du schreibst, denke ich, dass du beweisen müsstest, dass der Totalschaden entstand, weil die Täterschaft die Rückspiegel oder andere in der abschliessenden Aufzählung der Police aufgezählten Teile abbrechen wollten.


    Leider befürchte ich, dass das schwierig wird. Aber vielleicht irre ich mich ja.


    Viel Glück



    C-O-R-A

    #3188Δ-631

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

    Einmal editiert, zuletzt von C-O-R-A ()

  • give.collard


    ps: da der totalschaden fuer die versicherung nicht relevant ist weil dieser nicht versichert ist, spielt es m.E. aber keine rolle dass ein versicherungsereignis eingetreten ist fuer das sie prämien bezahlt haben (mutwillige beschädigung der spiegel).


    und wenn sie einen expertenbericht haben, der vandalismus deklariert. muss die versicherung beweisen, dass es sich nicht um vandalismus gehandelt hat.


  • give.collard


    Da liegt der Hase im Pfeffer:

    Es sei nicht klar, ob die beiden Rückspiegel beim (tatsächlichen) Umstossen des Motorrads abgebrochen sind oder direkt abgebrochen wurde. Bei ersterem, so die Argumentation, wären die Rückspiegel nicht mutwillig abgebrochen worden, sondern als Folge des (nicht versicherten) Umstossens.


    Darum :!:




    C-O-R-A

    #3192Δ-631

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Eine kleine Aufgabe für angehende VersicherungsexpertInnen und VersicherungsjuristInnen:


    Wie müssen Vertragsbedingungen formuliert sein, damit Ihre Versicherungsgesellschaft Totalschäden von nachfolgender Art nicht übernehmen muss:



    C-O-R-A

    #3195Δ-631

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Leute!


    Wie müsste wer versichert sein, damit der Schaden "Kuh-Elsa" von einer Versicherung übernommen würde? . . . Und wie und wer, damit der Totalschaden übernommen würde?



    C-O-R-A

    #3199Δ-631

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

    ***************************************************************************************

    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

    ***************************************************************************************

    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.