IV-Rente. Wie gehe ich mit PK-Rente vor ...?!

Übersicht der Foren

Zur Liste der Foren gelangen Sie hier: Foren

Möchten Sie einen neuen Beitrag erstellen, wählen Sie bitte ein Forum aus der Foren-Liste und klicken sie auf die Schaltfläche "Neues Thema" oben auf der rechten Seite.

  • Sehr geehrte User


    Meine Fragen beziehen sich auf IV- und PK-Rente und wie ich diese einleite, bzw. abwickele, da ich, wie es scheint, keine Hilfestellungen zu erwarten habe.



    Vorab und zur Einleitung eine kurze Beschreibung zu meiner Situation und wie sich diese entwickelt hat:


    Ende 2019, ist mir mein Leben durch die Kündigung nach 17 Dienstjahren gänzlich entglitten.


    Meinem Chef, wie dem Personalchef war stets bekannt, dass ich mit psychischen Beeinträchtigungen, wie Depressionen, Suizidgedanken, mangelndes Selbstwertgefühl und eine Überempfindlichkeit in zwischenmenschlichen, wie Sozialen belangen leide.


    Mit dieser unerwarteten Kündigung ereilte mich eine depressive, wie suizidale Episode, die ich mit medikamentöser Ruhigstellung überwand. Monate später, die IV-Anmeldung getätigt, meldete sich die Invalidenversicherung bei mir, zwecks Reintegration. Da ich nicht gleich alles hinschmeißen wollte, stimmte ich zu und wir versuchten ein Arbeitstraining. Im vierten Monat stellten wir die Bemühungen in beidseitigem Einverständnis ein, da ich wieder unter starken Depressionen trotz AD litt. Der Fall wurde an die IV-Rentenabteilung weitergeleitet.


    Da ich im weiteren Verlauf feststellte, dass ich sozial wie psychisch instabil bin, entschied ich mich für ein Wohn- und Werkheim. Wo ich mit meinen zweiundfünfzig Jahren, im zweiten Arbeitsmarkt einen Beitrag leiste und nicht auf der faulen Haut liege. Weiter hoffte ich auf ein Umfeld, wo mein Unvermögen abgefangen wird und ich in administrativen Belangen Hilfe zur Selbsthilfe erhalte.


    Ende 21 stand das Wohnheim fest, für das ich mich nach Recherche entschieden habe. Im März 22 wurde der Antrag auf Sozialhilfe genehmigt, worauf ich im Mai 22 im Wohnheim eintrat.


    Die IV-Abklärung bezüglich Rente war im Gange, worauf ich nach psychiatrischen Abklärungen im September 22 den Vorentscheid zu einer 100% IV-Rente bekam.



    Nun kommen wir zum eigentlichen Thema:


    Wie Sie dem bisherigen Text entnehmen konnten, begab ich mich in eine Art Obhut jedoch ohne KESB. Ich bin der Meinung von der SH, wie dem Heim eine Hilfestellung zur Selbsthilfe zu erhalten, welche ich wie folgt immer wieder zur Sprache brachte:


    Vorbescheid IV auf dem Tisch. Nun benötige ich eine Kompetenz, die mir in den weiteren Belangen, wie Budget (Einteilung der Gelder), Ergänzungsleistungen und weiteren Auskunft erteilt. So, damit ich weiß wo was zu finden ist und ich die weiteren Schritte einleiten vermag.


    Ich gab stets zu verstehen, dass ich den maximal möglichen Beitrag leisten vermag, aber ich kein Fachmann in diesen Gefilden bin. Ich benötige eine Kompetenz und wo bekomme ich die her?!


    Die SH, wie das Heim hielten mich die ersten Monate hin und distanzierten sich dann gänzlich von einer beratenden Unterstützung.


    Seit nun mehr als vier Monaten ab Erhalt des Vorentscheids drehe ich mich im Kreis. Ich versuche, an jemanden zu gelangen, der mir die nötigen Auskünfte erteilt, damit ich Schritt für Schritt weiter in Richtung Budget, wie Verpflichtungen gelange und ich komme einfach nicht voran.


    Ich wendete mich an die Stiftung Mosaik, Stiftung Rheinleben, Private Personen, die SH, das Heim.


    Zuletzt wurden mir vom Heim Antworten unterbreitet wie: „Dann Google halt“, oder „Ersuche um eine Beistandschaft bei der KESB.“


    Die SH sagt: „Lösen sie ihre Freizügigkeitskonten der PK auf, wir möchten sie freistellen.“


    Die Stiftung Mosaik, die scheinbar für einen Teil der Hilfe verantwortlich ist, sagt: „Wir können erst helfen, wenn sie von der SH abgelöst sind.“


    Die privaten Fachpersonen sagen: „Wir können ihnen erst helfen wenn Sie einen Antrag bei der KESB um Beistandschaft einreichen und dieser angenommen ist.“


    In meiner Verzweiflung schrieb ich letzte Woche die bisherige Pensionskasse um Abklärung einer PK-Rente zur IV-Rente an und verlangte das Reglement, wie ihren Stand der letzten Abrechnung.



    Bezüglich meiner Wenigkeit darf ich sagen, dass ich nicht auf den Kopf gefallen bin. Bis zur Kündigung war mein Steckenpferd die Kalkulation, Planung, Ausführungsplanung wie Ausführung des kompletten Elektropakets im Gesundheitswesen mit Spezialisierung auf Operationssäle jeglicher Art. in diesem Bereich bin ich heimisch, nicht aber in denen der SH, IV und PK. Dort bewege ich mich auf fremden Landen.


    Die ganze Situation belastet mich der Art, dass ich wieder an Schlafstörungen, depressiven Episoden wie einer stetigen psychischen Belastung leide. Weiter verliere ich täglich mehr an Objektivität.



    Wenn mir jemand weiterhelfen vermag, bin ich mehr als dankbar. Einfach das dieses Martyrium endlich ein Ende findet.


    Weiter beschleicht mich das Gefühl, das hier, was falsch läuft und mir zustehende Hilfestellungen vorenthalten werden.



    Mit bestem Dank für das Bemühen und Verständnis im Voraus.

  • big.ben-1971


    wenn ich sie richtig verstanden habe, haben sie einen vorbescheid auf eine 100%ige IV rente erhalten aber noch nicht die verfügung dazu. wobei sie weiter noch schreiben, dass sie seit nun mehr als vier monaten ab erhalt des vorbescheides sich im kreise drehen.


    wenn dem so ist (vorbescheid), werden die ausgleichskasse wie die pensionskasse informiert. nachdem die verfügung von der IV gemacht wurde, muss die ausgleichskasse bezahlen. bei der pensionskasse müssen sie einen rentenantrag stellen. diese prüft dann ihren antrag in übereinstimmung mit deren aktuellen reglement und berechnet im besten fall ihre rente. im schlechtesten fall fechtet sie den entscheid der IV an oder lehnt ihren antrag ab wenn sie nicht die voraussetzungen erfüllen.



    weitere informationen finden sie auf der website der sozialversicherung. https://www.ahv-iv.ch/de


    sowie auf https://www.proinfirmis.ch/


    die leute bei proinfirmis werden sie auch beraten können zu ihrer situation und wie sie die nächsten schritte unternehmen können.



    einige dinge in ihrem fall sind mir auch unklar, weshalb ich ihnen eine beratung bei proinfirmis empfehle.

    z.b. warum sind sie auf der sozialhilfe gelandet und nicht beim rav, das im falle eines gängigen IV verfahrens vorschussleistungspflichtig ist.

    und wohnen sie in einem wohnheim oder arbeiten sie da? und wenn sie dort wohnen, warum wohnen sie dort?

    und sind sie verbeiständet?

    was heisst dass sie sich in eine art obhut begeben haben?


    von wo bekommen sie denn jetzt ihr geld?

    sozialhilfe oder ausgleichskasse (iv rente), pensionskasse?

  • Hallo big.ben


    Du solltest folgendes unternehmen:


    1. Unbedingt innerhalb der ersten sechs Monate nach Erhalt der IV-Rentenverfügung eine EL-Anmeldung einreichen. Dazu füllst du das entsprechende Formular aus und reichst es bei der AHV-Zweigstelle deines Wohnorts ein. Lebst du im Kanton Baselland? Dann wäre es dieses Formular: https://www.sva-bl.ch/fileadmi…ur_AHV-_oder_IV-Rente.pdf

    Die Prüfung, ob ein Anspruch auf EL besteht, wird voraussichtlich einige Monate dauern. Die zuständige Stelle wird vermutlich keinen Entscheid verfügen, bevor ein Anspruch auf eine Rente der Pensionskasse nicht geklärt ist.


    2. Bei der Pensionskasse deinen allfälligen Anspruch auf eine Invalidenrente aus der zweiten Säule geltend machen. Dies hast du ja gemäss deinen Angaben bereits getan. Die Pensionskasse wird dich sicherlich über die nächsten Schritte informieren. Auf keinen Fall solltest du - wie die Sozialhilfe dies empfohlen hat - dein Altersguthaben aus der zweiten Säule (vermutlcih inzwischen auf einem Freizügigkeitskonoto?) beziehen, bevor geklärt ist, ob du Anspruch auf eine Invalidenrente hast. Ist das Guthaben nämlich einmal bezogen, kann dies nicht mehr rückgängig gemacht werden.


    Besteht ein Anspruch auf eine Invalidenrente aus der zweiten Säule (BVG)? Der Eintritt des Versicherungsfalls im BVG ist nicht deckungsgleich mit dem Eintritt des Versicherungsfalls in der ersten Säule (IV). Leistungspflichtig ist die Pensionskasse, bei der du versichert warst, als zum ersten Mal eine mindestens 20% Arbeitsunfähigkeit eintrat. Gleichzeitig muss zwischen der damaligen Arbeitsunfähigkeit und der heutigen Invalidität ein zeitlicher und sachlicher Konnex bestehen.


    Der zeitliche Konnex ist unterbrochen, wenn zu einem späteren Zeitpunkt eine Arbeitsfähigkeit über 80% während länger als drei Monaten bestand. Anhand deiner Schilderungen verstehe ich es so, dass dir vom letzten Arbeitgeber gekündigt wurde. Warst du zum Zeitpunkt, als das Arbeitsverhältnis endete bereits arbeitsunfähig (und kannst du dies auch mit echtzeitlichen Arztberichten belegen)? Sofern die Arbeitsfähigkeit erst nach Ende des Arbeitsverhältnisses eintrat, bist du unter Umständen nicht versichert gewesen. Um dies genauer beurteilen zu können, müsste ich wissen, wann die erstmalige AUF von mindestens 20% eintrat und wann das Arbeitsverhältnis geendet hat. Auch relevant zu wissen wäre, ob danach Arbeitslosentaggelder bezogen wurden.


    Ein sachlicher Konnex sollte anhand deiner Schilderung bestehen, da offensichtlich die gleiche ursprüngliche Krankheit zur heutigen Invalidität geführt hat.



    Ich hoffe, diese Angaben helfen dir weiter. Meiner Ansicht nach hätte dich der Sozialdienst bei diesen Angelegenheiten beraten müssen. Aber gemäss deinen Angaben war diese Beratung bisher eher kontraproduktiv (Empfehlung, die Freizügigkeitsleistungen zu beziehen).

  • big.ben-1971


    es ist zwar nicht das thema ihrer frage aber aufgrund der von ihnen erzählten geschichte mit den persistierenden depressionen etc. habe ich mich gefragt, welche therapien sie gemacht haben und ob sie das gefühl haben dass diese etwas gebracht haben?

    des weiteren ob sie an eine besserung glauben oder sich diese wünschen?


    vielleicht ist es jetzt nicht der richtige zeitpunkt fuer diese fragen. dennoch spüre ich in ihren zeilen einen enormen leidensdruck und wollte deshalb kurz darauf eingehen.