Scheidungsklage - Fristverlängerung

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  • Ich habe beim Gericht die Scheidungsklage eingereicht.


    Die erste Fristverlängerung hat die Gegenpartei fristgerecht beantragt.


    Die zweite Fristverlängerung wurde einen Tag nach Ablauf der gesetzten Frist für die Stellungsnahme eingereicht und vom Gericht bewilligt.


    Was kann ich dagegen unternehmen? Das Verfahren wird aus meiner Sicht nur unnötig in die Länge gezogen.

  • melanie1974


    aus juristischer sicht kann ich ihnen leider keine wirkliche hilfe bieten. aber ich denke dass niva sich hierzu auskennt.


    aus menschlicher sicht hätte ich ihnen geraten eine einvernehmliche lösung mit ihrem ehegatten zu finden. aber das scheint wohl eher weniger möglich zu sein. dennoch kann ein gut vorbereitetes gespräch die chance bieten weitere verzögerungen zu verhindern. ich stelle mir vor, dass die fristverlängerungen eine art machtspiel sind um die kontrolle zu behalten weil sie ja die scheidung eingereicht haben. wenn es jemandem gelingen würde den gemütszustand ihres ehegatten so besänftigen zu können dass er 'vernünftig' wird, wäre das auch für ihn hilfreich. denn eine scheidung ist immer eine belastung und durch eine 'künstliche' verlängerung entsteht nur mehr stress. auch für ihn.

    daher kann ich nur raten die möglichkeit eines gesprächs in betracht zu ziehen. allenfalls auch im beisein eines mediators oder den anwälten, solange sie besänftigend wirken können.


    andernfalls, wenn es mich betreffen würde, würde ich mir überlegen wie ich das maximum für mich herausholen kann. wenn der andere schon eine kampfscheidung will, dann soll er mich auch dafür entlöhnen.


    und wenn sich ihr ehegatte nicht umstimmen lässt, ich nehme an die fristverlängerungen haben wirklich keinen organisatorischen grund und sind wie o. erwähnt eine art machtspiel, dann sollten sie ihm auf keinen fall zeigen dass sie das berührt. denn wenn sie sich berührt zeigen sieht er dass sein spiel wirkung hat. diesen gefallen würde ich ihm nicht tun.


    aber wie gesagt, am besten zuerst alle friedlichen mittel ausschöpfen.

  • Da können Sie nicht viel machen. Wichtig ist zu wissen, dass dieses Verzögerungen grundsätzlich keine finanziellen Auswirkungen haben (wenn die Scheidungsklage richtig formuliert ist). Früher war das anders: Die 2. Säule wurde erst bei Scheidungsurteil geteilt... da hat es sich für eine Seite oft gelohnt, das Urteil hinauszuzögern. Heute ist das anders: Die Guthaben werden ab Scheidungsklage geteilt.

    Grundsätzlich bin ich mit DamienS einig. Am besten wäre es, wenn sie gemeinsam einen einvernehmlichen Scheidungsantrag beim Gericht eingeben würde. Das spart viel Ärger und Geld.

    Niva