Um im Rentenalter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen (Art 113 Abs. 2 a. BV) ist - zumindest für die Kleinverdiener:innen - der Ausbau der AHV besser geeignet als die zusätzliche Alimentierung der 2. Säule, da er effizienter und unabhängig vom Zinssatz und den Finanzmarktturbulenzen ist. Durch die Beteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben können auch Finanzierungsprobleme der Renten flexibler gelöst werden. Auf eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre ist zu verzichten.
Altersvorsorge: AHV statt BVG
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Und wer zahlt für den Ausbau der AHV ein ?
Der Staat, die Gesellschaft sollte die Höhe der Rücklagen einesteils senken und sich Verschulden,
bis die jetzige Welle der Geburtenstarken Jahrgänge ausläuft.
Aber Steuersenkungen für die Kapitalgewaltigen haben absoluten Vorrang.
Dass die Welle kommt auch für das ungesunde Gesundheitswesen war doch klar absehbar und die "hausaufgaben wurden nicht gemacht.
Die wenigen haben lieber immer mehr Macht, Kapital und damit Machtmittel angesammelt, statt zur Vorsorge mehr beizusteuernDie Mehrzahl der Kapitalschwachen Babyboomer haben lieber konsumiert, statt mehr zur Vorsorge beizutragen.
Gegen Dummheit und Habgier kämpfen selbst die Götter vergeblich.
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Altersvorsorge: Erhöhung des Renteneintrittsalters ist kontraproduktiv!
Die langfristige Sicherstellung der AHV-Finanzierung kann nicht über die Anpassung des normalen Renteneintrittsalters an die veränderte Lebenserwartung erfolgen. Aufgrund der Arbeitsbelastung und den Anforderungen des modernen Arbeitsmarktes wäre eine generelle Erhöhung des Renteneintrittsalters kontraproduktiv. Gute Alternativen sind: Flexibilisierung des Renteneintrittsalters; Beitragserhöhungen, ev. auf Kosten von Lohnerhöhungen; neue Finanzierungsquellen (Progressive Konsumsteuer, Finanztransaktionssteuer, Umlagerung des Bundesbudgets zugunsten der AHV).