Hallo, ich habe eine Frage die meinen Bruder betrifft. Er hat einen Sohn, dieser wurde im Dezember 18 Jahre alt und da mein Bruder von der Kindsmutter weder einen Lehrvertrag noch sonstige Papiere bekommen hat, hat er die Unterhaltszahlungen vorerst auf ein Sperrkonto einbezahlt. Er ist wie ich der Meinung dass die Unterhaltszahlung nur bei einer "ordentlichen" Berufsausbildung weiter bezahlt werden muss. Wenn das Kind KEINE Ausbildung macht verfällt die Unterhaltspflicht mit dem erreichen des Erwachsenenalters (Volljährigkeit)
Nun hat er kontakt mit seinem Sohn aufgenommen und will natürlich Wissen was Sache ist. Dieser sagt nun dass er in einer "Vorlehre" ist welche dann offenbar entscheidend ist ob er eine Lehre machen kann oder nicht. Eine Vorlehre ist keine Ordentliche Ausbildung? Oder sehe ich das falsch? Wie sieht es aus mit Kursen im Zusammenhang mit einer Ordentlichen Ausbildung? Was kann der Junge alles als Unterhaltspflichtig geltend machen? Was nicht? Wieviele Kurse darf er machen und mein Bruder muss zahlen? Was gilt als "Ordentliche Ausbildung" und was nicht? Ich bin der Meinung dass z.B. eine Anlehre oder eine Volontäre Anlehre keine Ordentliche Ausbildung ist, da es hierfür keinen Schweizerischen Fähigkeitsausweis gibt.
Die Kindsmutter hat meinem Bruder den Sohn 18 Jahre lang entzogen indem Sie immer wieder Umgezogen ist oder den Kontakt verweigert hat. Mein Bruder war immer nur der Geldesel. Für mich Verständlich dass er jetzt Fragen stellt.
Danke für eure Konstruktive Hilfe.
Pero