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  • Das Geld vom Oktober bis ende Dezember fehlt mir sehr.


    Ich habe den Thread zwar nur überflogen, aber das wird schon gut kommen, wenn Sozialversicher sich der Sache annimmt :!: Da bin ich mir 100-prozentig sicher.



    C-O-R-A

    #3284Δ-633


    P.S.: Sollte andere UserInnen – duch den Gebrauch ihres Rechtes an der Diskussion teilzunehmen – den Thread zu fest stören, kann jederzeit auf die Pinnwand von Sozialversicher ausgewichen werden, wie es s.flueckiger getann hat.

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

    Einmal editiert, zuletzt von C-O-R-A ()

  • Mir ist in den Sinn gekommen dass die Lehrtochter bei der EL mir mal hinter der Hand zugeflüstert hat dass es 6 Monate sind. Aber ich hab es damals in der Aufregung nicht richtig realisiert. Blöd dass ich keine Gespräche aufnehmen darf. Wenn das wahr ist, dann wissen die bei der EL genau dass ich im Recht bin aber man kann es ja Versuchen, nicht wahr. Eigendlich ein Skandal. Vorallem weil ich denen so einen Bundesgerichtsenscheid vor die Nase halten muss!

    Ich habe nun wie von Sozialversicher vorgeschlagen das meiste von Ihm zitiert und der EL so geschrieben. Bin mal gespannt wie die Reaktion ist.


    Dankeschön

  • peroja

    Haben Sie inzwischen den fehlenden Einspracheentscheid erhalten oder haben Sie inzwischen mit dem Sozialversicherungszentrum Thurgau telefoniert und verlangt, dass man Sie mit der für den ausstehenden Einspracheentscheid zuständige Person (wahrscheinlich auch dem Rechtsdienst) verbindet und gefragt wann Sie nun voraussichtlich den ausstehenden Einspracheentscheid erhalten und darauf hingewiesen, dass mittlerweile die Frist abgelaufen ist, nach welcher gemäss der Rechtsprechung eine Rechtsverzögerung beim Erlass eines Einspracheentscheids vorliegt und gefragt, ob man die Ergänzung der Einsprache gelesen hat, aus der hervorgeht, dass nun ohne Verzögerung ein Einspracheentscheid erstellt werden kann?