Hallo!
Ich habe folgendes Problem: Im Juni 2021 habe ich einen Gutschein für 5 Sessions in der Alaia Bay gekauft (künstliche Welle im Wallis, alaiabay.ch). Damals lag die Gültigkeitsdauer bei 1 Jahr. Leider konnte ich die 5 Sessions in dieser Zeit nicht einlösen und habe kürzlich Alaia Bay per Email kontaktiert um zu fragen, ob man die Laufzeit der noch übrigen 3 Sessions verlängern könnte (da Gutscheine laut OR gesetzlich je nach Dienstleistung 5-10 Jahre gültig sein müssen).
Alaia Bay hat mir dann geantwortet, dass sie mir den Gutschein ausnahmsweise bis am 12. Juni 2023 verlängern können (was dann total 2 Jahre wären) und pochen auf den OR Artikel 129 mit der Begründung, dass es sich bei diesen gekauften Sessions nicht um Gutscheine handelt, sondern um einen Eintritt für die Surfwelle.
Das Ding ist aber, dass überall der Ausdruck "Gutschein" erwähnt wird: Auf deren Webseite, auf den pdf's, die man für eine gekaufte Session erhält und sogar in ihrem Online-Buchungssystem ist die Rede von Gutscheinen.
Nach längerem hin und her bin ich nun mit meinem Latein am Ende. Sie weigern sich, die Gutscheindauer zu verlängern und haben mir nur noch angeboten, dass ich die Gutscheine an jemand anderen übertragen kann. Das Problem dabei ist aber, dass wenn man versucht eine Buchung über das Online-System zu machen, nur noch ganz wenige Optionen buchbar sind für eine Surf-Session (obwohl im Verfügbarkeitskalender viel mehr Optionen zur Auswahl stehen).
Meine Frage ist nun, ob ich hier total im Unrecht liege oder ob es irgend eine Möglichkeit gibt, auf eine Verlängerung der Gutscheindauer zu beharren. Leider habe ich keinen Rechtsschutz.
Für euer Feedback/eure Erfahrungen danke ich schon im Voraus bestens!
Celine