Schweiz verlassen, Checklist

Dieses Forum wird bald eingestellt

Am 17. Dezember 2023 werden wir das Beobachter-Forum abstellen und alle Beiträge unwiderruflich löschen.

Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Hallo / Grüezi


    Ich werde bald die Schweiz verlassen. Ich bin nicht Schweizer. Ich bin EU Bürger.


    Ich habe eine Checkliste vorbereitet, mit alles was ich erledigen / klären muss, bevor ich die Schweiz verlassen werde:


    1 - Gemeinde Abmeldung, frühestens 30 Tage vor meiner Abfhart.

    2 - Steueramt / letzte Steuererklärung einreichen.

    3 - Pensionskasse / 2 Säule.

    4 - Krankversicherung (wenn ich die Abmeldungsbestätigung von Gemeinde erhalte).

    5 - Miete und alle andere private Verträge kündigen.


    Habe ich etwas vergessen? Muss ich auch die Ausgleichkasse und Serafe informieren?


    Danke im Voraus.

  • Muss ich auch die Ausgleichkasse und Serafe informieren?


    tomagch


    Ja. Müssen sie.

    Zumindest empfehle ich ihnen das eindringlich.


    Insbesondere mit Allem was die Sozialleistungen anbetrifft müssen sie sehr vorsichtig / umsichtig handeln.

    Sonst können sie sehr schnell viel Geld verlieren und ich nehme hier mal an , dass sie davon auch nicht so viel haben, dass sie gar nicht mehr wissen, wie sie es noch verdummen könnten.

  • tomagch


    Bitte unterscheiden sie BVG -Leistungen und Leistungen der SVA / AHV.

    Wenn sie auswandern, ist dann vermutlich nicht mehr die SVA - Stelle ihres heutigen Kantons für die weitere Bearbeitung ihrer Ansprüche zuständig. Sondern die betreffende SVA in Genf.

    Ich empfehle ihnen sich dort weiter zu informieren was in ihrem persönlichen Fall gilt.

    Ganz grundsätzlich steht ihnen die AHV - Leistungen aus der Schweiz auch dann zu, wenn sie die Schweiz endgültig verlassen haben.

    Wie sich das genau ausgestaltet, hängt aber davon ab in welches Land sie auswandern. Da gibt es Unterschiede.


    Die Leistungen aus dem BVG können sie sich eventuell vollständig auszahlen lassen, oder eventuell in eine Rentenversicherung der künftigen Heimat überführen.

    Hier kann ich ihnen im Moment keine weiteren Informationen liefern, ausser dem Wegweiser, dass sie sich darum kümmern sollten.

  • tomagch


    Es war so gemeint, dass sie wohl nicht so reich sind, dass sie es sich leisten können auf Versicherungsleistungen zu verzichten, für die sie mal einbezahlt hatten.


    PS: Danke dafür dass sie noch einmal nachfragen, wie es gemeint war.

  • tomagch


    Ich empfinde die zwischen ihnen und mir aktuell laufende Diskussion als sehr irritierend.


    Ich hatte versucht sie darauf hinzuweisen, dass sie bei einer Auswanderung /Rückwanderung darauf achten sollten, dass sie die ihnen zustehenden Leistungen aus den Sozialversicherungen mitnehmen. Weil sie sonst Geld verlieren, welches ihnen gehört.


    Dabei habe ich vorausgesetzt, dass sie nicht so reich sind, dass sie darauf einfach verzichten können, weil ihre Portokasse so gross ist, dass ihre Sozialleistungen dagegen so Peanuts sind, dass es ihnen den Aufwand nicht wert ist, diesen nachzulaufen.


    Wären sie derart wohlhabend, dass sie problemlos auf solche Guthaben verzichten könnten, dann würden sie hier im Forum wahrscheinlich nicht nachfragen, was sie auf ihrer Checkliste sonst noch vergessen haben.

    War das jetzt genug Hoch-Deutsches Sprachverständnis?

    MFG Rodizia