Lebensversicherung hat vor Vertragsabschluss hohe Überschuss-Beteiligungen in Aussicht gestellt

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  • Wir hatten für meine Frau 2005 eine gemischte Lebensversicherung abgeschlossen, bereits im Versicherungsangebot, aber auch im Vertrag wurde ihr eine hohe Überschuss-Beteiligungen in Aussicht gestellt und zwar mit dem Text „zuzüglich der angesammelten Überschussanteile CHF xx’xxx. Auf der dritten Seite des Vertrags steht sogar „garantierter Rückkaufswert und Überschussbeteiligung pro Alter (meine Frau). Und dort sind die einzelnen Beträge in CHF xx’xxx pro Jahr angegeben, ein Text wie zBsp „Überschussbeteiligung nicht garantiert„ findet sich im Vertrag nicht.

    Meine Frau möchte die Lebensversicherung zurück kaufen und hat sich informieren, wann Sie wieviel Geld bekommt. Die Versicherung teilte ihr eine Summe mit, welche etwas höher liegt als 50 % des Betrags CHF xyz.

    Als wir intervenierten hiess es, es sei doch klar, dass die „Überschussbeteiligung nicht garantiert sei“.


    Ergänzung: Vor ein paar Monaten habe ich meine eigene Lebensversicherung aufgelöst und zwar bei derselben Versicherungsgesellschaft. Mir war bekannt, dass ich eine Überschussbeteiligung bekomme, in meinem Vertrag wurde keine Summe festgeschrieben, zudem stand in meinem Vertrag „Überschussbeteiligung nicht garantiert“. Soweit so gut, ich bin mit der ausbezahlten Summe zufrieden.


    Habt ihr, beim Rückkauf eine Lebensversicherung, ähnliche Situationen erlebt? Wie habt ihr sie gelöst?

    Nachdem wir uns über mehrere Tage mit der Versicherungsgesellschaft nicht einigen konnten haben wir den Fall den Versicherungs-Ombudsmann übergeben.

  • fisherman


    wenn sie im versicherungsvertrag eine garantierte überschussbeteiligung vereinbart haben und sie sich an den vertrag gehalten haben, dann muss ihnen die versicherung erklären warum sie dies nicht bezahlt.


    dass sie ihren fall beim ombudsmann eingegeben haben erscheint in ihrem falle zweckmässig. aus eigener erfahrung mit der ombudsstelle kann ich ihnen sagen, dass die ihren fall sicher kompetent prüfen und im berechtigten fall intervenieren werden. meist auch erfolgreich.


    es würde mich interessieren wie der fall ausgeht. daher wäre ich dankbar sie würden hier wieder berichten wie es weiter geht.