Hagelschaden - Schäden an Rollladen für Dachfenster sind bei der GV ausgeschlossen

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  • Hallo

    Üblicherweise bezahlt die Gebäudeversicherung Hagelschäden in unserem Fall bekommen wir eine Entschädigung für die zerbeulten vertikalen Rollläden. Was die Gebäudeversicherung jedoch nicht bezahlen will, sind zerbeulte Rollladen von Dachfenstern. Begründung: "

    Ein Anspruch auf eine Entschädigung von nicht einsehbaren Gebäudeteilen wie z.B. Dachrandabdeckungen aus Blech, Dachrollläden, Blecheinfassungen, etc. (bei normaler Betrachtung vom eigenen Grundstück aus) ist nicht gerechtfertigt. Unglaublich aber wahr.

    Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema? Welche Versicherung trägt dieses Risiko? Was mache ich, wenn ich die Dachwohnung verkaufen will, muss ich dem neuen Eigentümer auf meine Kosten neu Dachrolladen spendieren? Ich wäre froh, um ernst gemeinte Ratschläge.

    Freundliche Grüsse

    Fisherman


  • fisherman


    haben sie schon in ihrer police der gebäudeversicherung nachgesehen welche arten von schäden abgedeckt sind und was ausgeschlossen ist?


    falls der schaden tatsächlich ausgeschlossen ist, denke ich nicht dass es eine versicherung gibt die man im normalfall hat und solche schäden übernimmt.


    falls sie den schaden nicht beheben wollen, die rolläden aber funktional sind, gibt es eigentlich keinen grund diese zu ersetzen ausser dem ästhetischen. wenn sie die wohnung verkaufen wollen heisst das nicht automatisch dass sie einem käufer neue rolläden 'spendieren' müssen. evtl. kauft er die immobilie trotzdem. vermutlich, so würde ich es machen, würde ich damit den kaufpreis nach unten anpassen wollen.


    ob sie solche schäden künftig in ihrer gebäudeversicherung aufnehmen können wäre wohl denkbar. allerdings wird dies ziemlich sicher eine anpassung der prämie bedeuten.

  • Ich rate ebenfalls dringend dazu in der Police nachzusehen, welche Hagelschäden tatsächlich abgedeckt sind. Ich kenne ebenfalls keine Versicherung, die da Ausnahmen macht. Und falls doch, müssten die Ausnahmen dazu in der Police genau aufgeführt sein. Ich hatte mal einen Hagelschaden an meinem Auto, das war ebenfalls nur ein "ästhetischer" Aspekt, das Auto funktionierte ja trotzdem noch und der Schaden wurde mir ersetzt. Hagelschaden ist Hagelschaden, egal ob er etwas in der Funktion beschädigt oder nicht.

  • Unser Haus war zweimal gröberem Hagel ausgesetzt. Beim ersten Mal kriegten die Dachfensterrolläden einige Dellen ab, welche aber weder Funktion noch Zweck (Verdunkelung) einschränkten. Ebenfalls der Briefkasten war und ist heute noch mit Dellen versehen, ansonsten blieb er unversehrt. Zwei Lamellenstoren traf es härter. Für die Dellen kam die Gebäudeversicherung verständlicherweise nicht auf, hingegen für die zwei stärker beschädigten Lamellenstoren. Der zweite Hagelschlag (Golfballgrosse Geschosse) durchschlug viele Dachziegel, beschädigte 3 Lamellenstoren derart, dass sie nicht mehr funktionierten sowie die Solarteils inkl. Rolläden der Dachfenster. Die Gebäudeversicherung kam für sämtliche dieser Schäden auf. Es gab auch keine Diskussion, wonach die Storen hätten hochgezogen werden müssen, denn die Wahrscheinlichkeit war sehr gross, dass dann sämtliche Fenster durchschlagen gewesen wären.; genau das passierte in vielen Liegenschaften in unserer Nachbarschaft, bei welchen die Fenster halt schon älter waren...


    Wie stark beschädigt sind denn Ihre Dachfensterrolläden? Gibt es in der Nacht grossen Lichteinfall, so dass Ihr Schlaf gestört ist?


    Tilia

  • Es gab auch keine Diskussion, wonach die Storen hätten hochgezogen werden müssen, denn die Wahrscheinlichkeit war sehr gross, dass dann sämtliche Fenster durchschlagen gewesen wären.; genau das passierte in vielen Liegenschaften in unserer Nachbarschaft, bei welchen die Fenster halt schon älter waren...

    So darf in der Police auch nicht berücksichtrigt werden, bzw. dann vom Schadenersatz ausgeschlossen werden, denn wenn ich z. B. grade ;) im Urlaub bin und keine Ahnung davon habe , dass es über meinem Haus gerade hagelt, kann ich weder Storen hochziehen noch sonst irgendwelche Dinge schützen.


  • Unser Haus war zweimal gröberem Hagel ausgesetzt. Beim ersten Mal kriegten die Dachfensterrolläden einige Dellen ab, welche aber weder Funktion noch Zweck (Verdunkelung) einschränkten. Ebenfalls der Briefkasten war und ist heute noch mit Dellen versehen, ansonsten blieb er unversehrt. Zwei Lamellenstoren traf es härter. Für die Dellen kam die Gebäudeversicherung verständlicherweise nicht auf, hingegen für die zwei stärker beschädigten Lamellenstoren. Der zweite Hagelschlag (Golfballgrosse Geschosse) durchschlug viele Dachziegel, beschädigte 3 Lamellenstoren derart, dass sie nicht mehr funktionierten sowie die Solarteils inkl. Rolläden der Dachfenster. Die Gebäudeversicherung kam für sämtliche dieser Schäden auf. Es gab auch keine Diskussion, wonach die Storen hätten hochgezogen werden müssen, denn die Wahrscheinlichkeit war sehr gross, dass dann sämtliche Fenster durchschlagen gewesen wären.; genau das passierte in vielen Liegenschaften in unserer Nachbarschaft, bei welchen die Fenster halt schon älter waren...


    Wie stark beschädigt sind denn Ihre Dachfensterrolläden? Gibt es in der Nacht grossen Lichteinfall, so dass Ihr Schlaf gestört ist?


    Tilia


    So darf in der Police auch nicht berücksichtrigt werden, bzw. dann vom Schadenersatz ausgeschlossen werden, denn wenn ich z. B. grade ;) im Urlaub bin und keine Ahnung davon habe , dass es über meinem Haus gerade hagelt, kann ich weder Storen hochziehen noch sonst irgendwelche Dinge schützen.


    r.g.


    Da wäre ich nicht so sicher :!: wenn z.B. im Winter sich vom Dach deines Hauses eine Dachlawine löst und jemand schädigt, kannst du dich wohl auch nicht aus der Angelegenheit ziehen mit der Begründung, du seist in den Ferien gewesen und habest nichts vom Schneefall gewusst.



    C-O-R-A

    #3533Δ-660

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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    01-04-22 <- UMWELT <- KRIEG IN EUROPA  01-05-22 <- BILDSPRACHE <- FRAUEN  06-05-22 <- KRANKENKASSEN 15-05-22

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    Ich freue mich auf jede konstruktive Meinung von dir.

    Insbesondere auf jene der ehrlich-witzigen und/oder kritisch-konstruktiven Art.

  • Nein, das ist ein anderer Fall bzw. eine andere Sachlage. Hagelsturm ist reine Naturgewalt. Die Dachlawine nicht, die könnte vorrausschauend beseitigt werden und sei es, dass man jemanden damit beauftragt, ein Auge darauf zu haben und notfalls den Schnee vom Dach zu räumen wenn man nicht da ist.

  • Das hätte dann sowieso nichts mit der Gebäudeversicherung zu tun, sondern mit der Haftpflichtversicherung. Zudem würde sich in einem solchen Fall die Frage stellen, was denn in Ferienabwesenheit des Hausbesitzers fremde Personen auf dessen Grundstück zu suchen haben....


    Jedenfalls sollen Birnen nicht mit Äpfeln verwechselt werden....


    Tilia

  • tilia


    Den ersten Satz kann ich unterschreiben.


    Die Frage was eine fremde Person auf dem Grundstück zu suchen hat, ist aber etwas komplizierter. Die stellt sich wohl bei einem freistehenden Haus, welches vom eigenen Grundstück umgeben ist. Doch auch da könnte es zu einem Schadenfall kommen für den der Hausbesitzer letztlich haftbar gemacht werden kann.

    Z.B. Wenn der Pöstler gerade noch einen Brief in den Kasten stecken wollte und dabei von einer Dachlawine zu Boden geschickt wird.


    Dass sich hier eine Versicherung jedoch mit solchen fadenscheinigen Argumenten einer Haftung entziehen will, ist aber äusserst bedenklich!

  • Richtig, es sind 2 verschiedene Versicherungsfälle. Aber eben, Hagel zählt als Naturgewalt, die weder vorraussehbar noch berechenbar ist. Und Schnee auf dem Dach ist dann eine Frage für die Haftplicht.

    Eine andere Frage ist noch, ob die Hagelversicherung in jedem Fall für den völligen Ersatz und Reparatur bzw. eines beschädigten Teils am Haus aufkommen muss. Bei meinem Auto wurde der damalige Wert mit einberechnet und schlussendlich rechnete sich es für mich, das Auto halt verbeult noch ein paar Jahre weiterzufahren und das Geld der Versicherung in die Ferienkasse fliessen zu lassen.

    Aber auch hier kann man das Auto nicht mit einem Haus vergleichen.

    Aber es kann gut sein, dass Versicherungen je nach Beschädigung am Haus vielleicht ähnliche Abstriche machen. Auf jeden Fall müsste es dann in der Police stehen, das ist das A&O, um nachzuschauen, was genau versichert ist und welche Ausnahmen oder Abstriche es gibt.


  • Das hätte dann sowieso nichts mit der Gebäudeversicherung zu tun, sondern mit der Haftpflichtversicherung. Zudem würde sich in einem solchen Fall die Frage stellen, was denn in Ferienabwesenheit des Hausbesitzers fremde Personen auf dessen Grundstück zu suchen haben....


    Jedenfalls sollen Birnen nicht mit Äpfeln verwechselt werden....


    Tilia


    Wenn man Biren nicht mit Äpfel verwechselt ist das schon mal gut :!: Versteht man dann noch das beides Früchten sind und Früchten niemanden von Selbstverantwortung befreien, dann kann die Erkenntnis richtig hilfreich sein :


    Nein, das ist ein anderer Fall bzw. eine andere Sachlage. Hagelsturm ist reine Naturgewalt. Die Dachlawine nicht, die könnte vorrausschauend beseitigt werden und sei es, dass man jemanden damit beauftragt, ein Auge darauf zu haben und notfalls den Schnee vom Dach zu räumen wenn man nicht da ist.


    Ja :!: Da stellt sich die Frage wie weit geht die Selbstverantwortung der VersicherungsnehmerIn einen Schaden zu verhindern oder zu minimalisieren.


    Im folgenden Fall wurde wahrscheinlich dank Storen der Schaden kleiner:


    Es gab auch keine Diskussion, wonach die Storen hätten hochgezogen werden müssen, denn die Wahrscheinlichkeit war sehr gross, dass dann sämtliche Fenster durchschlagen gewesen wären.; genau das passierte in vielen Liegenschaften in unserer Nachbarschaft, bei welchen die Fenster halt schon älter waren..


    :!: Der aktuelle Verlauf der Diskussion hilft allgemein die grundlegende Funktionsweise von Früchten (Versicherungen) zu verstehen. Für das Problem von fisherman ist aber folgendes interessanter:


    Unser Haus war zweimal gröberem Hagel ausgesetzt. Beim ersten Mal kriegten die Dachfensterrolläden einige Dellen ab, welche aber weder Funktion noch Zweck (Verdunkelung) einschränkten. Ebenfalls der Briefkasten war und ist heute noch mit Dellen versehen, ansonsten blieb er unversehrt. Zwei Lamellenstoren traf es härter. Für die Dellen kam die Gebäudeversicherung verständlicherweise nicht auf, hingegen für die zwei stärker beschädigten Lamellenstoren. ...


    Wie stark beschädigt sind denn Ihre Dachfensterrolläden? Gibt es in der Nacht grossen Lichteinfall, so dass Ihr Schlaf gestört ist?



    C-O-R-A

    #3535Δ-660

    Tags mit Threads von mir, die mich zurzeit vorwiegend beschäftigen

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  • C-O-R-A


    Ich habe den Eindruck, dass hier seitens der Versicherung höchst professionell Birren mit Öpfel vertauscht werden.


    Für mich ist das Verhalten der Versicherung mehr als nur fragwürdig.

    Meiner Meinung nach ist das kriminell.... aber eben voll legal.


    Stelle mir hier noch die Frage aus welchem Grund ich so einen Versicherungsvertrag eigentlich unterschreiben soll?

  • @Cora


    Nach dem ersten Hagelwetter gabs tatsächlich Vorhaltungen seitens Gebäudeversicherung. Ich hätte die Storen hochziehen müssen :!: :!: Damit ich dies zukünftig wisse:!: :!:


    Huch, macht doch eindeutig mehr Eindruck mit farbiger Schrift; dazu noch die fetten, roten Ausrufe-/Fragezeichen :!: :!:

    ^^ ^^ ^^


    Tilia




  • tilia


    Also zu den Vorhaltungen der Gebäudeversicherung muss ich aber auch ein fettes rotes Fragezeichen setzen.

    Hat es ihnen auch schon mal eine Windschutzscheibe um den "Gring" gewickelt?

    Dachflächenfenster sind im allgemeinen doch relativ stabil gebaut. Dass diese von Hagel durchschlagen werden ist nicht gerade hoch wahrscheinlich.

    Trotzdem lasse ich da den Rolladen lieber unten!

  • Sind Sie Immobilieneigentümerin? Hatten Sie schon mal direkt mit der Gebäuderversicherung zu tun nach einem heftigen Unwetter resp. infolge eines Elementarschaden? Ich schon etliche Male, da wir eine Immobilie am festen Wohnsitz und eine in den Bergen besitzen. Feuer habe ich zum Glück noch keines erlebt in einem unserer Häuser. Aber ansonsten schon allerhand. Ich weiss also, wovon ich spreche.


    Hier noch ein paar Infos


    Gebäudeversicherung abschliessen (hausinfo.ch)


    Tilia

  • tilia


    Ja. Ich bin eine Miteigentümerin von Immobilien.


    Um die Verwaltung kümmert sich aber (mehrheitlich) ein anderer Miteigentümer. Deshalb habe ich mit solchen Streitereien rund um die Immobilien im Normalfall nichts zu tun.


    Und ja. Wir hatten auch schon Schadensereignisse. Darunter auch Feuer.


    PS: Liebe Grüsse.

  • tilia


    Die Geschichte mit dem Feuer ist etwas speziell. Das hätte echt ins Auge gehen können.

    Der tatsächlich entstandene Schaden war verhältnismässig geradezu noch Peanuts.

    Die kantonale Gebäudeversicherung zeigte sich da noch grosszügig und die ganze Geschichte war innert drei Tagen abgehandelt. Inklusive einem Z`Vieri für die freiwillige Feuerwehr des Dorfes nach der nächsten Brandschutzübung....

    Am Ende waren alle zufrieden damit, dass nichts Schlimmeres passiert war.

  • meiner meinung nach bringt jegliche spekulation zum fall fisherman nicht weiter. relevant sind die fakten was versichert ist gemäss police und dann ob die versicherung davon abweicht und wenn ja, wie er dazu kommt dass die versicherung schlussendlich fuer den versicherten schaden bezahlt. wenn sie den schaden wegargumentieren kann, besteht allenfalls die möglichkeit analog des vorschlages von tilia zu prüfen ob eine andere vertragsbedingung/argumentation die versicherung zur bezahlung des schadens zwingen kann.


    evtl. kann ihm hier der hauseigentümerverband auch noch weiterhelfen, der sich ja mit themen rund um liegenschaften auskennt.

    ansonsten bleibt noch der versicherungsombudsman oder der rechtsweg.


    aber eine rückmeldung seitens fisherman wäre auch hilfreich da sich die gebäudeversicherung kantonal unterscheidet und wie gesagt seine konkrete police relevant ist.

  • Noch ein Nachtrag dazu:

    Es lohnt sich auch, möglichst viele verschiedene und staatliche und private) Versicherungen miteinander zu vergleichen bzgl. Preis-Leistungs-Angebot. Manche zahlen/ersetzen bestimmte Dinge nur, wenn es irgendwo eine Funktionsbeeinträchtigung gibt, andere bezahlen auch bei "nur" Schönheitsfehlern, z.B. Dellen o.ä. Ist zwar mühsam, aber je nach Vorstellung, was man von der Versicherung in einem Schadensfall erwartet, erspart man sich im Schadensfall einigen Ärger.