Hallo
Üblicherweise bezahlt die Gebäudeversicherung Hagelschäden in unserem Fall bekommen wir eine Entschädigung für die zerbeulten vertikalen Rollläden. Was die Gebäudeversicherung jedoch nicht bezahlen will, sind zerbeulte Rollladen von Dachfenstern. Begründung: "
Ein Anspruch auf eine Entschädigung von nicht einsehbaren Gebäudeteilen wie z.B. Dachrandabdeckungen aus Blech, Dachrollläden, Blecheinfassungen, etc. (bei normaler Betrachtung vom eigenen Grundstück aus) ist nicht gerechtfertigt. Unglaublich aber wahr.
Hat jemand Erfahrungen mit dem Thema? Welche Versicherung trägt dieses Risiko? Was mache ich, wenn ich die Dachwohnung verkaufen will, muss ich dem neuen Eigentümer auf meine Kosten neu Dachrolladen spendieren? Ich wäre froh, um ernst gemeinte Ratschläge.
Freundliche Grüsse
Fisherman