Hagelschaden - Schäden an Rollladen für Dachfenster sind bei der GV ausgeschlossen

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  • Als ich noch direkt mit Gebäudeversicherungen zu tun hatte, ging es jeweils nur um die jährliche Prämienzahlung. Schadenfälle hatte ich keine zu melden. Entweder wusste ich schon damals, wenn man die Storen hochziehen muss und sonst was zu tun ist, um Schäden zu vermeiden oder ich hatte einfach Glück.


    Aber wenn mir sowas mit der GV widerfahren wäre wie tilia hier schilder, dann hätte ich mich – nach dem der Fall abgeschlossen gewesen war – bei der Versicherung bedankt und mich dahingehend geäussert, dass m.E. die Storen wahrscheinlich die teureren Fenster geschützt haben und gefragt, ob dies vielleicht der Grund für ihre Kulanz sei. Weiter hätte ich mich dann für eventuell zukünftige Fälle erkundigt wie das sei, wenn man versicherte Teile bewusst mit anderen, minderwertigeren Materialien vor Schaden schützt, ob dann die Versicherung für eventuellen Schaden an den Schutzvorrichtungen unter welchen Umständen aufkommen würde.



    C-O-R-A

    #3546Δ-661

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