Abstimmung über 13. AHV Rente

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Die Details zum Entscheid und den entsprechenden Thread finden Sie hier.

  • Der BR hat in dieser Woche beschlossen, dass die Schweiz bereits am 3. März 2024 über die Einführung einer 13. AHV-Rente abstimmen wird.

    Ist einen höhere AHV-Rentenbezug wichtig und sogar nötig ?Weshalb ist das so wichtig?

    Wer ein Leben lang gearbeitet hat, verdient eine gute Rente. Doch die AHV-Renten sind zu tief und die Renten aus den Pensionskassen stiegen in den letzten Jahren nur marginal.

    Gleichzeitig steigen Mieten und Krankenkassenprämien. Da bleibt immer weniger Geld zur "freien" Verfügung.

    Das sieht ein grosser Teil der Schweizer Bevölkerung genau so :
    Im Blick wurde eine Umfrage veröffentlicht, dass 70% des Stimmvolkes für die Einführung einer 13. AHV-Rente sind.

    Dass sich so viele Menschen für eine 13. AHV-Rente aussprechen, zeigt :
    Die allzu tiefem AHV-Renten werden vielfach auch als ungerecht empfunden werden.
    Wieviele es dann nicht mehr nötig haben Ergänzungsleistungen und/oder Prämienverbilligung nötig haben, wäre zu ermitteln.

    Wenn die Obergrenzen für die sozialen Ausgleisleistungen aber nicht erhöht werden, sonst ist es für viele kein Vorteil.
    Die Nachfragekraft und mehr Geld zur "freien" Verfügung wird sich sowieso in engen Grenzen halten.


    " ... im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegenüber den künftigen Generationen,

    gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Volkes sich misst am Wohl der Schwachen,

    geben sich folgende Verfassung :


    Allerdings werden die opportunistischen Vögte und Diener der Schweizer Kapitalgewaltigen dagegen mit aller rhetorisch Macht politisieren.

    Die Libertären Rechtsnationalen verstehen mit ihrem Populismus sogar diese von davon zu überzeugen, dagegen zu stimmen, die eine 13. AHV-Rente für mehr Freiheit nötig haben.

    Der erzkonservativen Ständeräte werden auch versuchen das subtil zu unterlaufen.
    "Linke" und "Soziale" Gefärdung funktioniert immer und allerlei Angstmache, das damit die Schweizer Wirtschaft zusammen bricht und viele Kapital und die angeblich allguten Grosskapitalisten die Schweiz verlassen. In Monaco, den Golfstaaten und Singapur sind ja schon etwa 3000 solcher Auslandsschweizer; nahezu steuerfrei.

  • Wieviele es dann nicht mehr nötig haben Ergänzungsleistungen und/oder Prämienverbilligung nötig haben, wäre zu ermitteln.

    Wenn die Obergrenzen für die sozialen Ausgleisleistungen aber nicht erhöht werden, sonst ist es für viele kein Vorteil.

    Diese 13. AHV-Rente ergäbe für EL-Bezüger keinen Sinn, wenn diese mit einberechnet würde.


    Dieser Zuschlag soll weder zum Verlust noch zur Reduktion von Ergänzungsleistungen (EL) führen. (Bundesrat)

  • Verhältnis zu den Ergänzungsleistungen


    Der Zuschlag soll zu keiner Reduktion der Ergänzungsleistungen und zu keinem Verlust des Anspruchs auf diese Leistungen führen. Auch hier müssten die anrechenbaren Einkommen und anerkannten Ausgaben ohne den Zuschlag einander gegenübergestellt werden, um den Anspruch und die Höhe der Ergänzungsleistungen zu berechnen. Anschliessend würde der Zuschlag noch zusätzlich ausbezahlt. Personen, die Ergänzungsleistungen zur IV oder zu einer Hinterlassenenrente der AHV beziehen, hätten demgegenüber keinen Zuschlag und würden finanziell schlechter gestellt als Altersrentnerinnen und Altersrentner mit Ergänzungsleistungen. Link

  • Beitrag von damiens ()

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  • JA zur Initiative für 13. AHV-Rente: AHV ausbauen und 2. Säule reduzieren!


    Um im Rentenalter die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise sicherzustellen (Art 113 Abs. 2 a. BV) ist - zumindest für die Kleinverdiener:innen - der Ausbau der AHV besser geeignet als die zusätzliche Alimentierung der 2. Säule, da er effizienter und unabhängig vom Zinssatz und den Finanzmarktturbulenzen ist. Durch die Beteiligung des Bundes an den AHV-Ausgaben können auch Finanzierungsprobleme der Renten flexibler gelöst werden. Auf eine Erhöhung des Rentenalters über 65 Jahre ist zu verzichten.

  • Schon in den 60er Jahren lebten rund 200'000 AHV und IV-RentnerInnen unter dem Existenzminimum, als man beschloss Ergänzungsleistungen einzuführen. Ohne eine berufliche Vorsorge (noch nicht obligatorisch) reichte es auch damals nicht.


    1964 betrug die minimale AHV-Rente für Alleinstehende 125 Franken, was heute 478 Franken entspräche und die Maximalrente 267 Franken, was heute in etwa 1020 Franken entspräche. Verheiratete erhielten eine Minimalrente von 200 Franken (heute 765 Franken) und eine Maximalrente von 427 Franken (heute 1633 Franken). Die Maximalrente heute beträgt 3675 Franken, was heisst, dass ein damaliges Ehepaar 960 Franken, anstelle von 427 Franken hätte erhalten müssen.

    Wenn man bedenkt, dass damals (1964) ein Monatslohn von 1600 Franken, einem Lohn von etwa 6000 Franken von heute entsprach, war die maximale AHV-Rente für Alleinstehende im Verhältnis zu einem Lohn von 1600 Franken niedriger (ca. 16 %) als sie es heute mit einem Lohn von 6000 Franken ist (ca. 40 %) - die Renten stiegen von 10 Prozent eines Durchschnittslohns im Jahr 1948 auf 35 Prozent im Jahr 1975.

  • insich+


    Wer heute als alleinstehende Person nur eine minimale AHV-Rente bekommt, kann damit nicht das Existenzminimum decken.


    Viele Frauen die wegen Mutterschaft und Kindererziehung nur Teilzeit-Jobs gemacht hatten, haben im BVG kaum ein veritables Altersguthaben angespart. Und als Folge davon sind Viele dann von der EL abhängig.


    Das heutige Modell der Altersrente mit Hilfe von BVG ist aus meiner Sicht unzureichend.

    Nicht nur die AHV, sondern insbesondere "Das Modell BVG" sollten revidiert werden.

  • insich+


    Ich bin ja selten bis nie einig mit alescha01

    Aber wenn er schreibt, dass die AHV gestärkt werden soll und stattdessen das BVG reduziert werden soll, dann haben wir zumindest eine ähnliche Sicht der Dinge.

    Meiner Meinung nach sollte eine Minimalrente der AHV einen normales Existenzminimum gewährleisten können. Eine EL sollte darüber hinaus dann noch Kosten decken, welche durch gesundheitliche Probleme zusätzlich anfallen.

    Das wäre dann das Minimum einer gesetzlich vorgeschriebenen Altersvorsorge.

    Zusätzliche Bedürfnisse sollten dann in einer freiwilligen Altersvorsorge individuell angespart werden. Ein entsprechender Steuerabzug für solche Sparmodelle halte ich nicht für falsch.

    Das ist in etwa meine Vorstellung in welche Richtung die Altersvorsorge in Zukunft ausgerichtet werden sollte.

  • Beitrag von damiens ()

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  • insich+  rodizia


    Schon in den 60er Jahren lebten rund 200'000 AHV und IV-RentnerInnen unter dem Existenzminimum, als man beschloss Ergänzungsleistungen einzuführen. Ohne eine berufliche Vorsorge (noch nicht obligatorisch) reichte es auch damals nicht.


    1964 betrug die minimale AHV-Rente für Alleinstehende 125 Franken, was heute 478 Franken entspräche und die Maximalrente 267 Franken, was heute in etwa 1020 Franken entspräche. Verheiratete erhielten eine Minimalrente von 200 Franken (heute 765 Franken) und eine Maximalrente von 427 Franken (heute 1633 Franken). Die Maximalrente heute beträgt 3675 Franken, was heisst, dass ein damaliges Ehepaar 960 Franken, anstelle von 427 Franken hätte erhalten müssen.

    Wenn man bedenkt, dass damals (1964) ein Monatslohn von 1600 Franken, einem Lohn von etwa 6000 Franken von heute entsprach, war die maximale AHV-Rente für Alleinstehende im Verhältnis zu einem Lohn von 1600 Franken niedriger (ca. 16 %) als sie es heute mit einem Lohn von 6000 Franken ist (ca. 40 %) - die Renten stiegen von 10 Prozent eines Durchschnittslohns im Jahr 1948 auf 35 Prozent im Jahr 1975.

    Rentner bekommen keinen Lohn, ausser diese müssen oder wollen weiter arbeiten.

    Bitte messen sie die AHV-Rente nicht an den Löhnen, sondern an den existenzsichernden Lebenshaltungskosten der "Kleinen Leute",
    den Grundbedürfnissen, wie Wohnen, Gesundheitswesen, Lebensmittel, ....

    Die EL und Prämienverbilligung mag von Kanton unterschiedlich sein, ist aber generell auch zu tief.

  • Beitrag von damiens ()

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  • rodizia  insich+


    Die AHV-Altersneurente lag 2021 bei 1809 Franken pro Monat (Medianwert).
    «Medianwert» bedeutet, dass 50% der Personen eine höhere und 50% eine tiefere Rente erhielten. Die AHV-Renten der Personen, die ihre Rente vor dem gesetzlichen Rentenalter bezogen, lagen erwartungsgemäss etwas tiefer als die Renten derer, die sie mit 65 bzw. 64 Jahren bezogen.

  • oytenkratos


    Mir geht es darum dass eine Einzelperson, welche sich in einem normalen Pensionsalter pensionieren lassen kann dann auch mit einer Minimalrente sein Existenzminimum noch gedeckt hat, sofern nicht gesundheitliche Problem zusätzliche Kosten mit sich bringen.

    In diesem Fall sollten die zusätzlichen Kosten über die EL gedeckt werden können. Und hier muss auch die Solidarität gegeben sein. Denn niemand kann wissen, ob er selbst mal in diese Situation kommt. Glücklich schreiben kann sich jeder, der ohne wesentliche gesundheitlich Probleme sein Alter durchleben darf.


    Dieser Durchschnittsfall sollte durch die "Prämien" der Erwerbstätigen, wie auch durch die Besteuerung von Kapitalerträgen abgedeckt werden. Bei den Kapitalerträgen ist auch der Mehrwert, welcher durch Produktionsmittel wie Maschinen erarbeitet wird gebührlich mit ein zu beziehen.


    Deshalb plädiere ich dafür, dass auch die MwSt als Finanzierung der AHV / IV / EL herangezogen werden muss.

  • Beitrag von damiens ()

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