Hallo
Vor einiger Zeit gab es im Beobachter einen Artikel (oder vielleicht auch nur einen kleinen Beitrag), der ausführte, unter welchen Umständen der Arbeitgeber verbieten kann, dass man (bei einer 100%-Stelle) noch anderweitig arbeitet.
Leider finde ich den Artikel im Beo-Archiv nicht, offensichtlich schreibe ich das falsche Stichwort.
Weiss jemand, wo das im Arbeitsrecht geregelt ist? Oder ist es im OR geregelt? Oder woanders?
Danke für die Info.
rolf
Mehr als 100% arbeiten?
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Danke für deine schnelle Antwort Peter
Das ist mir schon klar, aber ich brauche die Gesetzesartikel. Irgendwo muss das ja aufgeschrieben sein.
Ich wünsche dir noch einen schönen Abend
rolf -
Hallo karhu,
OR, Art. 321 a) Abs.3 besagt: "Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses darf der Arbeitnehmer
keine Arbeit gegen Entgelt für einen Dritten leisten, soweit er dadurch seine Treuepflicht verletzt, insbesondere den Arbeitgeber konkurrenziert".
Es wäre hierbei natürlich noch zu definieren, was die Treuepflicht alles umfasst.
Generell darf angenommen werden, dass ein AN seine geistige und körperliche Leistung gegen das vereinbarte Entgelt dem AG (ungeteilt) zukommen lässt. Arbeitet er über die gesetzlich erlaubten Arbeitszeiten hinaus, kann eben solche Leistungserbringung eingeschränkt werden. Dadurch wird der AG im Glauben an 100%igen Einsatz getäuscht resp. dieser wird ihm vorenthalten. Hier kann ein "Treuproblem" vermutet werden.
Sofern ein AN bei einem AG 100% angestellt ist, müsste er zwingend, wenn nur Teilzeit, zumindest angesichts versicherungstechnischen Aspekten, parallele Arbeitsverhältnisse dem Haupt-AG deklarieren, resp. die Erlaubnis dazu einzuholen.
Des Weiteren wäre zu überlegen, inwieweit die gesetzlich Arbeitszeitregelung, (Ruhe, Pausen, Freitage, Ferien usw.) auch für den AN zwingenden Charakter hat.
veritim -
Danke veritim
Endlich weiss ich, wo das steht.
Ich wünsche dir noch einen ruhigen Abend
rolf