Überholen trotz Sicherheitslinie

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  • Hallo

    Gibt es eigentlich Ausnahmen, wann man mit dem Auto trotz durchgezogener Sicherheitslinie überholen darf? Z.B. Landwirtschaftsfahrzeug überholen oder ähnliches.

    Am liebsten wäre mir ein link zu dem entsprechenden Gesetzestext. Wurde mit googeln leider nicht fündig :(

    Danke für die Aufklärung.

    rolf

  • Hallo Rolf

    Im Strassenverkehrsgesetz (SVG) lese ich im Art.34 folgendes:

    ""Sicherheitslinien dürfen mit der nötigen Vorsicht auch überfahren werden, wenn "zwingende Gründe" vorliegen.

    Zwang besteht aber nur, wenn der Führer zwischen der Sicherheitslinie und dem rechten Fahrbahnrand auf ein stationäres Hindernis stösst und ihm nicht zugemutet werden kann zu warten, bis seine Fahrbahn wieder frei ist.

    Langsam fahrende Velos, Motorfahrräder oder Motorräder rechtfertigen eine Verletzung der Sicherheitslinie nicht.""

    Zum letzten Absatz scheinen mir logischerweise auch die Traktoren zu zählen.

    Gruss

    Silvia

  • Danke Silvia

    Ja, der letzte Absatz scheint klar zu sein.

    Doch wo hast du den gefunden? Artikel 34 (SVG) ist bei meiner Internetversion ein bisschen anders.

    http://www.admin.ch/ch/d/sr/741_01/a34.html

    Absatz 2 "Auf Strassen mit Sicherheitslinien ist immer rechts dieser Linien zu fahren." ist zwar klar, doch Ausnahmen gibts ja immer wieder.

    Wenn ich deinen letzten Absatz und Absatz 2 meines links lese, so scheint es wohl keine Ausnahme zu geben.

    Schön, habe also eine Wette gewonnen :)

    rolf

  • Gratuliere zur gewonnenen Wette, Rolf

    Mein SVG, Ausgabe 1985, ist offenbar veraltet. :(

    Allerdings finde ich es schade, dass praxis-taugliche

    Artikel von den Juristen "z Bärn" einfach so in allgemeine Paragrafen umgewandelt werden.

    So wird wohl wieder ein Richter bemüht werden müssen, um zu entscheiden, ob du einen 50-Tonnen Felsbrocken, der auf die Fahrbahn gefallen ist, über die Sicherheitslinie umfahren darfst oder ob es zumutbar ist, 12 Stunden auf die Aufräumung zu warten.

    Silvia

  • Spannend finde ich den Art. 36 Absatz 7

    Zitat;

    7 Dem sich ankündigenden, schneller fahrenden Fahrzeug ist die Strasse zum Überholen freizugeben. Wer überholt wird, darf die Geschwindigkeit nicht erhöhen.

    ------

    da stellen sich mir spontan zwei Fragen;

    1) wie stell ich das bloss auf der Autobahnauffahrt an um auf Geschwindigkeit zu kommen?! muss ich hinter der Kurve lauern und im Stehen warten bis kein Auto kommt das mich überholt?!

    2) wie kündigt sich ein schneller fahrendes Fahrzeug an? Mich Lichtzeichen oder lautem Hupen? (das ist doch beides auch verboten).

    *ironie off*