scho wieder mi:)
meine Tochter hat das grosse glück, dass sie zwei lehrstellen angeboten erhielt.nun haben wir folgendes problem,bei stelle 1 haben wir mündlcih unser interesse kundgetan und wie sie uns sagen ist der vertrag unterwegs zu uns,bis jetzt haben wir eine bestätigung vom 'chef' erhalten und eine mappe zum ausfüllen,vertrag ist NOCH NICHT unterschrieben.
nun wurde mein mädel auf eine 2.bewerbung hin auch zum schnuppern eingeladen und auch dort möchte man sie anstellen.
nun wissen wir nicht recht wie sich verhält,da sie lieber am 2.ort die lehre machen möchte.
-sind wir mit der mündlichen zusage schon eine art vertrag eingegangen mit stelle 1?
-kann man ,unter erklärung der gründe,zurücktreten resp. absagen an stelle 1?
hat jemand anderes schon erfahrung gesammelt diesbezüglich mit ihren teenies?
merci scho fang emau für öjes input!!
LG
LL
lehrstellen,qual der wahl:-(
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Nicht als Eltern, aber als Lehrmeister hat man da so seine Erfahrungen: Man sagt jemandem eine Stelle zu, der Lehrling ist auch einverstanden und verlässt sich auch auf das Wort des zukünftigen Lehrmeisters, auch wenn der Vertrag noch nicht unterschrieben ist, alles ist ok, und dann sagt der angehende Lehrling doch wieder ab. Und von vorne geht's mit den Schnupperstiften etc. Wen wundert's, wenn unter diesen Umständen viele KMUs keine Stiften mehr anstellen wollen?
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Aloha
Na ja andersherum hab ichs auch schon gehört, der Lehrmeister sagte mündlich zu dann hörte man nichts mehr und als nachgefragt wurde, war die Lehrstelle leider an jemand anderen vergeben worden (wahrscheinlich Vitamin B).
landlady
Der Lehrvertrag ist erst gültig wenn er unterschrieben ist. OR Art. 334: Der Lehrvertrag bedarf zu seiner Gültigkeit der schriftlichen Form. Vorher kann man auch ohne Angabe von Gründen absagen, auch wenn mündlich etwas anderes vereinbart wurde. Aber das gilt eben für beide Seiten, drum kann man nie sicher sein eine Lehrstelle zu haben, wenn man noch keinen Vertrag in der Tasche hat. Mein Sohn hat sich für zwei Lehrstellen beworben. Zwei Tage nach der mündlichen Zusage bei der einen Lehrstelle hat sich auch noch die andere Firma gemeldet und ihm eine Lehrstelle in Aussicht gestellt. Er ist dann bei der ersten Zusage geblieben weil es ihm dort besser gefallen hat, andernfalls hätte ich nicht gezögert die mündliche Zusage wieder rückgängig zu machen. -
landlady
Was steht einem Telefonat im Wege, um der Lehrfirma_1 die neue Situation darzulegen? Machen Sie dem Verantwortlichen klar, dass es Ihnen nicht leicht fällt, aber der Wunsch (Überzeugung) Ihrer Tochter wohl eine gute Voraussetzung zum erfolgreichen Gelingen der Lehre wäre. Dass Sie Ihm ganz herzlich danken würden, für das Vertrauen, das er / sie in Ihre Tochter gesetzt habe. Noch beseer würde dieses Gespräch Ihre tochter führen.
Vielleicht wundern Sie sich, dass der Lehrmeister_1 Ihrer Tochter von Herzen einen guten Start und viel Erfolg in der Lehrfirma_2 wünscht. Sollte dies ausfallen sollten Sie wissen, dass diese Wünsche zumindest von meiner Seite her hiermit an Ihre Tochter gelangen.
Wer die Wahl hat – hat die Qual. Wie wahr!
veritim -
merci schon mal für euren input,entschieden ist ja noch nichts.
wir werden sicher noch ein paarmal darüber sprechen und ich habe inzwischen auch kontakt aufgenommen mit einem der berufschullehrer und nachgefragt.
ich kann nun wesentlich ruhiger der definitiven entscheidung meiner tochter entgegensehen!
heit no e schöne sunntig!
LL